Die meisten Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass ihre Anstellung deutlich höhere Kosten verursacht, als ihr Bruttogehalt auf dem Lohnzettel aufzeigt. Der Arbeitgeber übernimmt ebenfalls einen Anteil für die Sozialversicherung, was die Kosten für Gehälter spürbar erhöht.
Was sind die Gehaltsnebenkosten?
Bei Gehaltsnebenkosten handelt es sich um Kosten, die ausschließlich der Arbeitgeber bezahlen muss. Sie gelten nicht für den Arbeitnehmer, der seinerseits aber selbst Gehaltskosten bezahlen muss. Die Nebenkosten ergänzen die Gehaltskosten, die dieser bezahlen muss.
Der Arbeitgeber führt die Lohnnebenkosten automatisch ab. Sie liegen in Form von Sozialversicherungsbeträgen vor und müssen an die Krankenkasse des Arbeitnehmers gezahlt werden. Diese kümmert sich im Anschluss um die entsprechende Verteilung der Gelder.
Welche Sozialversicherungsbeiträge zählen zu den Gehaltsnebenkosten?
Wie der Arbeitnehmer muss auch der Arbeitgeber für seine Arbeitskräfte Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Zusätzlich muss er einen Teil zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung beisteuern.
Die Beiträge werden immer als Prozentsatz vom Bruttogehalt erhoben. Wie hoch der aktuelle Prozentsatz ist, wird vom Gesetzgeber festgeschrieben. Allerdings erfolgt die Erhöhung nur bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze. Bei höheren Gehältern, die über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden die Sozialversicherungsbeiträge prozentual geringer berechnet.
Für die Abführung für die Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Lohnnebenkosten wird ein fester Termin vorgeschrieben. Dieser Termin muss in jedem monatlich eingehalten werden. Gezahlt wird an die zuständigen Krankenkassen, bei denen die Arbeitnehmer versichert sind. Die Krankenkassen wiederum sind dafür zuständig, die Gelder an die unterschiedlichen Sozialversicherungsträger weiterzuleiten. Die Krankenkasse selbst behält nur die Krankenversicherung ein. Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung werden von den jeweiligen Institutionen verarbeitet.
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Kann die Abführung der Lohnnebenkosten überprüft werden?
Die Sozialversicherungsträger überprüfen regelmäßig die Unternehmen, die gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge beziehungsweise Gehaltsnebenkosten abführen müssen. In welchem Rhythmus diese Überprüfung stattfindet, hängt von der Größe des Unternehmens ab. In der Regel erfolgt die Überprüfung aber alle paar Jahre.
Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass Außenstände bestehen, werden diese mit einem Zins belegt. Zusätzlich müssen Strafen entrichtet werden. Es ist für die Unternehmen deshalb wichtig, dass sie die Gehaltsnebenkosten pünktlich und vollständig abführen, um Strafen zu vermeiden.
Wie können Gehaltsnebenkosten gesenkt werden?
Für den Unternehmer ist eine Senkung der Gehaltsnebenkosten unter anderem dann möglich, wenn er statt auf Vollzeitstellen mehrere 450 Euro Basis-Stellen einrichtet. Dann müssen keine Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Lediglich die Rentenversicherung muss bedient werden. Somit lassen sich die Gehaltsnebenkosten für den einzelnen Arbeitskräfte senken.
Besonders im Dienstleistungsbereich, wo nur geringe Qualifikationen erforderlich sind, ist es üblich, dass die Angestellten zum Großteil auf Basis von 450 Euro Lohn arbeiten, um die Kosten zu senken.
Während der Arbeitgeber von dieser Kostensenkung profitiert, hat der Arbeitnehmer mit maximal 450 Euro im Hinblick auf seinen Lebensstandard und künftige Rentenerwartung mehr damit zu kämpfen. Hinzu kommt, dass auch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger unter dieser Regelung leiden, da ein geringeres Beitragsaufkommen zu verzeichnen ist.
Ferner haben in der Vergangenheit einige Unternehmen versucht, Scheinselbständige zu beschäftigen, um die Sozialversicherungspflicht auszuhebeln. Oftmals waren dies ehemalige Angestellte, die entlassen wurden, um dann im Anschluss ihre Arbeitskraft als selbständige Tätigkeit anzubieten. Wenn jedoch die Angestellten ausschließlich für ein Unternehmen tätig sind, dann spricht man von einer Scheinselbständigkeit. Das ist nach deutschem Recht verboten.
Es handelt sich um ein verschleiertes Anstellungsverhältnis, das bei Aufdeckung eine Nachzahlung der Beiträge zur Sozialversicherung nach sich zieht. Besteht die Scheinselbständigkeit über mehrere Monate, können durch die Nachzahlung erhebliche Summen zusammenkommen, die inklusive Steuern und Strafen nachzuzahlen sind.
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