Viele Beschäftigte erleben heute berufliche Fahrten als normalen Teil ihres Jobs. Besonders bei Meetings, Schulungen oder Projekten außerhalb der eigenen Firma entstehen neue Aufgaben und organisatorische Schritte. Dienstreisen gehören deshalb in vielen Branchen längst zum Alltag. Wichtig ist dabei vor allem die gute Vorbereitung, damit Termine wie geplant ablaufen und keine Missverständnisse entstehen. Schon vor dem Start der Dienstreise sollten Unterlagen geprüft, Tickets organisiert und Übernachtungen bestätigt werden. Ebenso spielt die Kommunikation mit dem Team und dem Arbeitgeber eine große Rolle, da alle Beteiligten über die Länge der Reise und Abläufe informiert werden müssen. Für viele Arbeitnehmer ist außerdem interessant, welche Rechte während einer Fahrt gelten und wie es beispielsweise während der Reisezeit mit der Arbeitszeit aussieht. Nach deutschem Recht gelten je nach Unternehmen unterschiedliche Regelungen. Auch die Reisezeit kann unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden. Wer früh plant und klare Absprachen trifft, verhindert Stress und sorgt dafür, dass berufliche Termine professionell und zuverlässig stattfinden. Zusätzlich hilft eine gute Organisation dabei, spontane Änderungen besser aufzufangen und den Überblick über wichtige Termine nicht zu verlieren.
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Dienstreise ist eine vom Arbeitgeber angeordnete Reise während der Arbeitszeit zu einem anderen Arbeitsort als dem regulären.
- Die Reisezeit kann unter Umständen als Arbeitszeit gelten, besonders bei aktiver Teilnahme am Straßenverkehr.
- Arbeitgeber erstatten üblicherweise Kosten für Reise, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegeld) und Reisenebenkosten.
Arbeitszeit während Dienstreisen
Während einer Dienstreise gelten oft besondere Vorgaben. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten tatsächlich beruflich notwendig sind und welche Zeiten nur der Anfahrt dienen. Nach § 11 der Arbeitszeitverordnung zählt die Zeit zur Erledigung beruflicher Aufgaben außerhalb der Dienststätte in vielen Fällen als Arbeitszeit. Anders sieht es häufig bei reinen Fahrten ohne aktive Tätigkeit aus. Trotzdem sollten Beschäftigte genau dokumentieren, wann Termine beginnen und enden. Gerade bei längeren Strecken spielt die Dauer der Fahrt eine wichtige Rolle. Viele Unternehmen besitzen dafür interne Regelungen, die schriftlich festgelegt werden. Auch Reisezeiten können abhängig vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag angerechnet werden. Grundsätzlich gilt, dass Transparenz beide Seiten vor späteren Diskussionen oder Missverständnissen schützt. Wer unterwegs berufliche Telefonate führt, Präsentationen vorbereitet oder Unterlagen bearbeitet, sollte dies nachvollziehbar festhalten. Eine offene Absprache mit Vorgesetzten hilft zusätzlich dabei, Unsicherheiten zu vermeiden und faire Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Dadurch entstehen weniger Konflikte im Arbeitsalltag und Abläufe bleiben für alle nachvollziehbar.
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Das passiert vor der Dienstreise
Vor dem Start einer Dienstreise müssen mehrere organisatorische Schritte erledigt werden. Viele Unternehmen verlangen zunächst eine Genehmigung durch Vorgesetzte oder der Personalabteilung. Danach folgen die Buchungen für Bahn, Flug oder Hotel. Auch Informationen über Termine, Ansprechpartner und technische Unterlagen werden gesammelt. Die Erledigung dieser Punkte spart später Zeit und verhindert unnötige Probleme. Wichtig ist außerdem, alle Belege ordentlich aufzubewahren, damit die spätere Abrechnung problemlos funktioniert. Dazu zählen beispielsweise die Tickets, Hotelrechnungen oder Quittungen für Fahrten mit öffentlichem Verkehrsmittel. Häufig erhalten Beschäftigte zusätzliche bestimmte Pauschalen für Übernachtungen oder Verpflegung. Nach der Rückkehr muss meistens eine Reisekostenabrechnung eingereicht werden. Unternehmen prüfen anschließend die Angaben und kümmern sich um die Erstattung entstandener Kosten. Grundsätzlich sollten Mitarbeitende bereits vor der Abreise klären, welche Ausgaben übernommen werden und welche Nachweise erforderlich sind. Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert später viele Abläufe und reduziert unnötigen organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig entsteht dadurch mehr Sicherheit bei kurzfristigen Änderungen oder zusätzlichen Terminen.
Verhalten und Pflichten bei einer Dienstreise
Während einer Dienstreise gelten Pflichten und Verhaltensregeln, die sowohl den Angestellten als auch den Arbeitgeber betreffen. Wer im Rahmen seines Dienstes unterwegs ist, bleibt weiterhin an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden und muss die betrieblichen Interessen wahren. Dazu gehört, pünktlich zu Terminen erscheinen, die Sicherheit zu beachten und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Dienstreisen sind somit nicht nur ein organisatorischer Vorgang, sondern auch Teil der beruflichen Verantwortung.
Auch während einer längeren Dienstreise besteht die Pflicht, die Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren und mit der Arbeitsstätte in Kontakt zu bleiben. Werden im Verlauf der Reise unerwartete Änderungen notwendig, etwa bei Terminverschiebung oder Reiseabbrüchen, sollten Arbeitskräfte den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Ebenso wichtig ist es, die Regeln des Unternehmens zu beachten, insbesondere bei der Nutzung von Dienstwagen, Kreditkarten oder bei der Buchung von Unterkünften. Der Dienst auf Reisen verlangt oft ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Professionalität. Wer alle Vorgaben einhält, trägt zu einem positiven Bild seines Unternehmens bei. Auch steuerlich können Mitarbeitende profitieren. Werden bestimmte Kosten nicht erstattet, lassen sie sich im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Damit bleiben Dienstreisen sowohl aus arbeitsrechtlicher als auch aus finanzieller Sicht transparent und nachvollziehbar.
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Kosten für Dienstreisen
Bei einer Dienstreise fallen Kosten verschiedener Art infolge der Reise, Tätigkeit & Co. an:
- Reisekosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegeld)
- Reisenebenkosten
Was die Reisekosten der Mitarbeitenden anbelangt, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Züge, Schiffe, Flugzeuge, Busse, S- und U-Bahnen und teilweise auch das Fahren mit dem Taxi. Reisen die Beschäftigten mit dem eigenen Auto an, erhalten sie eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das im Vorfeld vereinbarte Reisemittel nutzen: Wer etwa plant, mit dem Zug zu reisen, und sich dann doch für das Auto entscheidet, kann leer ausgehen.
Die Übernachtungskosten werden nach Arbeitsrecht in voller Höhe erstattet. Gibt es Frühstück im Hotel, werden von den Reisekosten bei einer Dienstreise innerhalb Deutschlands 4,80 Euro abgezogen und bei einer Reise ins Ausland 20 Prozent. Die Kosten können aber auch mit einem eigenen Beleg nachgewiesen werden. Dieser ist notwendig, weil die Frühstückskosten zu den Verpflegungskosten zählen, nicht zu den Übernachtungskosten.
Das Tagesgeld bzw. der Verpflegungsmehraufwand sind die Summen für die Verpflegung der Mitarbeitenden auf der Dienstreise: Sie essen schließlich auswärts. Die Ausgaben werden meist gegen den Beleg zu einem Teil übernommen oder mit einer Pauschale vergütet:
- Beträgt die Abwesenheit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers mehr als acht Stunden, liegt die Pauschale bei 12,00 Euro.
- Ist die Person für ihre berufliche Tätigkeit mehr als 24 Stunden unterwegs, beträgt die Pauschale 24 Euro.
- Bei Dienstreisen ins Ausland unterscheiden sich die Pauschalen von Land zu Land.
Reisenebenkosten sind alle Kosten, die sich bei der Dienstreise nicht den anderen drei Kostenarten zurechnen lassen, etwa:
- Eintrittskosten
- Telefonate für die Arbeit
- Gebühren (etwa Maut)
- Trinkgelder
- Parktickets
- Kosten für die Gepäckaufbewahrung
- Schadenersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Unternehmens- oder Privateigentum
Nach der Dienstreise erstellen Mitarbeitende eine Reisekostenabrechnung. Wichtig ist, dass sie für alle Belege beifügen, da sie ansonsten nicht alles erstattet bekommen, was die Vergütung schmälert. Sind alle Kriterien aus dem Arbeitsrecht für die Auswärtstätigkeit erfüllt, können die Arbeitgeber die Reisekosten steuerfrei ersetzen. Ist das nicht der Fall, können die Mitarbeitenden die Beträge in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
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Fazit
Dienstreisen bringen Chancen, verlangen aber gleichzeitig auch gute Planung und klare Kommunikation. Wer Termine vorbereitet und wichtige Informationen rechtzeitig weitergibt, arbeitet meist deutlich entspannter. Besonders wichtig ist ein fairer Umgang mit zeitlichen Belastungen und organisatorischen Aufgaben. Berufstätige sollten deshalb immer nachvollziehbar festhalten, wann Termine stattfinden und welche Aufgaben unterwegs übernommen werden. Viele Unternehmen achten immer mehr darauf, transparente Prozesse zu schaffen und Mitarbeitende besser zu unterstützen. Dazu gehören verständliche Hinweise zur Abrechnung sowie klare Vorgaben für die Erstattung möglicher Ausgaben. Ebenso relevant ist die genaue Dokumentation der Reisezeiten, damit spätere Rückfragen vermieden werden. Falls Reisen direkt von der Dienststätte starten, sollten beschäftige rechtzeitig über Abläufe informiert werden. Eine realistische Planung der Dauer hilft zusätzlich dabei, Termine stressfrei zu organisieren und Dienstreisen langfristig effizienter zu gestalten. Zusätzlich fördern klare Absprachen zwischen Teams ein besseres Verständnis für Herausforderungen im Berufsalltag.