Die Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis, oft bekannt als Kündigung, beschäftigt viele Menschen und ist oft mit Unsicherheit verbunden. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regeln, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schützen sollen. Eine Entlassung bedeutet nicht immer das Ende eines Jobs. Es kann auch die Tür zu einer neuen beruflichen Richtung öffnen. Wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen und ruhig zu bleiben, wenn es zu so einer Situation kommt. Gleichzeitig spielen Gründe, Fristen und mögliche Widersprüche eine wichtige Rolle im gesamten Prozess. Wichtig ist auch vorbereitet zu sein und sich rechtzeitig zu informieren. So entsteht Klarheit und Sicherheit.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt in der Regel durch ordentliche Kündigung aus betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen.
- Arbeitgeber sind bei Kündigungen an den Kündigungsschutz gebunden und müssen alternative Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen.
- Ein einmal ausgesprochener Widerruf der Kündigung bedarf der expliziten Zustimmung des Arbeitnehmers, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Verschiedene Arten der Entlassung
Der Arbeitsvertrag sieht hinsichtlich einer Entlassung eine bestimmte Kündigungsfrist vor. Diese darf nur in Ausnahmefällen unterschritten werden. Grundsätzlich werden unterschieden:
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- die ordentliche (auch: fristgemäße/fristgerechte) Kündigung
- die außerordentliche (fristlose) Kündigung
In den meisten Fällen wird die Entlassung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin durch die ordentliche Kündigung vorgenommen. Sie erfolgt nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und ist nur möglich, wenn ein legitimer Kündigungsgrund vorliegt. Zu Letzteren zählen:
- betriebliche Gründe (Personalabbau wegen Umsatzeinbußen, Umstrukturierungen, Auslagerung bestimmter Abteilungen, Filialschließungen etc. – es ist dem Unternehmen also nicht möglich, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen)
- personenbedingte Gründe (die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann den vertraglich vereinbarten Aufgaben nicht mehr nachkommen, etwa durch Führerscheinentzug bei Berufskraftfahrern, durch Arbeitsunfähigkeit, durch den Entzug der Arbeitserlaubnis, durch eine Straftat, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat, oder durch eine lange bzw. viele kurze Erkrankungen)
- verhaltensbedingte Gründe (kommen Mitarbeitende ihren Aufgaben nicht nach, ignorieren die Anweisungen von Vorgesetzten, fehlen wiederholt unentschuldigt, nutzen das Internet privat und/oder verstoßen gegen den Arbeitsvertrag, erhalten sie eine Abmahnung und können bei Nichtbeachtung im nächsten Schritt gekündigt werden)
Da es bei der personenbedingten Entlassung aufgrund von Krankheit häufig zu Klagen seitens der Arbeitnehmer kommt, verzichten Arbeitgeber in vielen Fällen darauf. Stattdessen bieten sie den betreffenden Mitarbeitenden oft einen Aufhebungsvertrag in Verbindung mit einer Abfindung an.
Entlassungen aus betrieblichen Gründen müssen Arbeitgeber zudem nach Kräften zu verhindern versuchen. Wird etwa eine Abteilung geschlossen, können sie nicht einfach alle dort beschäftigten Mitarbeitenden entlassen. Stattdessen müssen sie prüfen, ob sie in anderen Bereichen des Unternehmens eingesetzt werden können – gegebenenfalls mit Schulungen und Coachings.
Sofortiges Entlassung: Die außerordentliche Kündigung
Für die unverzügliche Entlassung eines Mitarbeitenden, also die fristlose Kündigung, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählen beispielsweise:
- vorgetäuschte Krankheiten
- Alkoholmissbrauch während der Arbeit
- Straftaten der Arbeitnehmenden im Unternehmen
Ist es wegen eines dieser Gründe seitens des Arbeitgebers nicht hinnehmbar, dass eine bestimmte Person weiterhin in den Betrieb kommt, darf er die sofortige Entlassung vornehmen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten.
Erklärung der Entlassung
Arbeitsrechtlich gesehen ist es aus Sicht des Arbeitgebers klüger, keine Erklärung über die Gründe für die Entlassung im Kündigungsschreiben anzugeben. Sie machen sich dadurch weniger leicht angreifbar. Zudem ist die Kündigung auch ohne Angabe von Gründen wirksam. Die Gekündigten können allerdings die Gründe erfragen und die Arbeitnehmenden können sie nennen, ohne dass dies die Wirksamkeit der Entlassung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin beeinträchtigt.
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Entlassung widerrufen
Es passiert nicht häufig, aber manchmal kommt es vor, dass seitens des Arbeitgebers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Fehler unterläuft, er die Kündigung also irrtümlich versendet. In manchen Fällen ändern sich auch die betrieblichen Voraussetzungen, sodass die gekündigte Person doch überraschend weiterhin beschäftigt werden könnte.
Die Kündigung ist in dem Moment wirksam, in dem sie bei der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zugeht. Da es sich um eine einseitige Willenserklärung seitens des Arbeitgebers handelt und die oder der Gekündigte sie hinnehmen muss, kann sie nicht einfach durch eine Willensäußerung rückgängig gemacht werden. Stattdessen muss der Arbeitgeber ein Schreiben aufsetzen, um das Entlassen zu widerrufen.
Darin erklärt er der oder dem Gekündigten, dass er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wünscht. Folgt darauf nicht die notwendige Einwilligung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, hat die Kündigung Bestand. Nur, wenn sich beide Seiten einig sind, dass sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen, passiert das auch.
Fazit
Die Entlassung ist für viele ein Ereignis das Unsicherheit bringt. Trotzdem gibt es rechtliche Regelungen, die bei einer Kündigung berücksichtigt werden müssen. Wer von einer Entlassung betroffen ist, sollte seine Rechte nach dem Kündigungsschutzgesetz prüfen und sich beraten lassen. Wichtig ist es, Fristen einzuhalten und gegebenenfalls ein Widerspruch in Betracht zu ziehen. Oft gibt es Unterstützung durch Gewerkschaften, Beratungsstellen oder die Agentur für Arbeit. Eine gute Vorbereitung kann helfen, die Situation besser zu bewältigen und neue Chancen zu erkennen. Eine Kündigung ist nicht das Ende der Karriere sondern kann einen Neuanfang darstellen. Wissen über Rechte und Pflichten hilft, in der Situation selbst ruhig zu bleiben. Beratung und Information helfen, um die richtigen Schritte nach einer Entlassung gehen zu können.