Die Definition der Erfolgsbeteiligung ist eine Mitarbeiterbeteiligung am Erfolg des Unternehmens – das heißt, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Beteiligung am Gewinn oder am Umsatz des Unternehmens erhalten. Die Summe wird zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt. Dieses finanzielle Mehr bringt verschiedene Vorteile mit sich, allerdings gibt es auch mehrere Punkte zu beachten.
Diese Arten von Erfolgsbeteiligung gibt es
Erfolg lässt sich auf verschiedene Weisen messen, daher kann die Grundlage für die Erfolgsbeteiligung auch ganz unterschiedlich aussehen. Folgende Arten werden unterschieden:
- Gewinnbeteiligung
- Ertragsbeteiligung
- Leistungsbeteiligung
Bei der Gewinnbeteiligung wird dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin der Bonus bei einem positiven Erfolg zugesprochen – also wenn das Unternehmen schwarze Zahlen, Gewinn, schreibt. Das muss nicht unbedingt der Fall sein, nur weil die Einnahmen hoch sind: Fallen etwa teure Investitionen an, kann trotzdem ein negatives Ergebnis in der Bilanz stehen.
Bei der Ertragsbeteiligung wird nach den Erträgen am Markt abgerechnet – und bei der Leistungsbeteiligung bekomme die Beschäftigten einen Bonus, der sich an der Leistung und den Kosteneinsparungen orientiert – der tatsächliche Absatz spielt hier keine Rolle.
Welche Erfolgsbeteiligung ist die beste?
Ob am Umsatz, Ertrag oder Gewinn – ob Mitarbeiterbeteiligung oder Kapitalbeteiligung, die Beantwortung der Frage nach der besten Beteiligung hängt vom Blickwinkel ab: Für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ist es am angenehmsten, wenn sie eine Gewinnbeteiligung als Anteil ausschütten können. So müssen sie nicht in die Tasche greifen, wenn das Unternehmen gerade rote Zahlen schreibt. Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hingegen kommt eher die Umsatzbeteiligung entgegen, die eine Art der Ertragsbeteiligung ist – hier erhalten sie auch Geld, wenn das Unternehmen in einem Jahr keinen Gewinn macht.
Das sind die Vorteile und Nachteile der Erfolgsbeteiligung
Eine Summe, die zusätzlich zum normalen Einkommen an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgezahlt wird, bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Mitarbeiterbindung
- Stärkere Einbindung und Identifikation mit dem Unternehmen
- Stärkung von Motivation und Zufriedenheit
- Steigerung der Leistungsbereitschaft
Allerdings kann die Erfolgsbeteiligung auch negativ wirken, etwa durch:
- Gewöhnung – die Belegschaft kann das Gefühl bekommen, dass der Bonus ihr zusteht.
- Fehlende Fairness – wenn alle Angestellten den Bonus bekommen, kann das von den eifrigsten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als unfair empfunden werden.
- Neid – erhalten nicht alle Angestellten den Bonus, kommen schnell Neid und Missgunst auf.
- Schlechte Performance – manche Angestellte ruhen sich darauf aus, dass ihre Kollegen und Kolleginnen die Leistung erbringen, weil sie den Bonus ja dennoch bekommen.
Es gilt also sorgfältig abzuwägen, wer wann welchen Bonus erhält. Zudem sollten die Führungskräfte die Leistung der einzelnen Angestellten im Auge behalten.
Wer erhält die Erfolgsbeteiligung?
Es gibt mehrere verschiedene Modelle der Erfolgsbeteiligung:
- In manchen Unternehmen werden alle Beschäftigten beteiligt.
- In anderen Fällen lohnt es sich, die Beteiligung bei bestimmten Projekten anzubieten.
- Manchmal ist es an Ziele geknüpft, ob die Belegschaft beteiligt wird.
- In einigen Fällen hängt die Erfolgsbeteiligung von der Abteilung ab – oft etwa erhalten einzelne kundennahe Abteilungen wie etwa der Vertrieb einen Bonus.
Wer unter welchen Umständen am Ertrag des Unternehmens beteiligt werden sollte, hängt von der Branche und dem Erfolg ab.
In welcher Form erfolgt die Erfolgsbeteiligung?
Die Erfolgsbeteiligung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann unterschiedlich aussehen:
- Oft wird der zusätzliche Betrag mit dem Gehalt am Jahresende oder direkt am Jahresanfang ausgezahlt.
- In manchen Fällen wird die Beteiligung für die betriebliche Altersvorsorge genutzt.
- Manche Unternehmen geben auch Aktien aus – dabei handelt es sich um die sogenannte Kapitalbeteiligung.
Relativ häufig ist auch eine Mischung aus einer Überweisung und einem Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Den stärksten positiven Effekt hat die Überweisung – einmal jährlich mehr Geld als das festgelegte Einkommen zur Verfügung zu haben, kommt bei der Belegschaft gut an.
Diese Rechtsgrundlage gibt es für die Erfolgsbeteiligung
Die Erfolgsbeteiligung muss schriftlich festgelegt sein. Das kann im Tarifvertrag geschehen, im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Ohne schriftliche Vereinbarung gibt es kein Anrecht auf eine Erfolgsbeteiligung.