Heimarbeit
Junge Minijobberin arbeitet zu Hause und betreibt somit Heimarbeit.
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Heimarbeit

Junge Minijobberin arbeitet zu Hause und betreibt somit Heimarbeit.

Heimarbeit bezeichnet die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Wohnung der arbeitenden Person oder in einer selbst gewählten Umgebung. Die Tätigkeit oder der Begriff kann selbstständiger oder nicht selbstständiger Natur sein, ein Hauptberuf, ein Nebenjob oder ein Minijob. Sie ist nicht auf gering qualifizierte oder gewerbliche Aufgaben beschränkt. Die Einkünfte aus der Heimarbeit müssen nicht so hoch sein, dass die Person davon ihren kompletten Lebensunterhalt bestreiten kann.

Der Unterschied zwischen selbstständiger und unselbstständiger Heimarbeit

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, die selbstständig tätig sind, suchen sich ihre Auftraggeber selbst. Sie führen einen Auftrag nach dem anderen aus – teilweise nur ein Projekt lang, teilweise auch über einen langen Zeitraum hinweg, wenn die Zusammenarbeit gut läuft und genügend Arbeit für eine langfristigere Beschäftigung vorliegt. Wie viel der Auftraggeber bezahlt, wird im Vorfeld ausgehandelt.

Wer selbstständig im Homeoffice tätig ist, muss Steuern zahlen und ist auch sozialversicherungspflichtig. Ein selbstständiger Nebenjob nebenbei ist pro Jahr nur bis zu einem Verdienst von 410 Euro steuerfrei (Ausnahmen gelten für einige Berufsgruppen wie Betreuer, Erzieher und Künstler). Bei Aufnahme der selbstständigen Heimarbeit muss sich die Person beim zuständigen Finanzamt anmelden.

Heimarbeit kann auch unselbstständig sein. Es handelt sich dann um ein Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber. In diesem Fall ist der Beschäftigte vom Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig. Letzterer kann allerdings (abgesehen von einer vereinbarten Deadline) keine Vorschriften darüber machen, wo und wann die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Auftrag oder ihre Aufträge erledigen. Die Arbeitszeiten können von den Heimarbeitern selbst festgelegt werden, solange sie die vereinbarten Deadlines einhalten.

Wenn Unternehmen erstmalig Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beschäftigen, ist ebenfalls eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich. Allerdings ist dies Aufgabe der Arbeitgeberseite. Die Mitarbeitenden im Homeoffice werden zudem wie die Belegschaft vor Ort auch sozialversichert und müssen Steuern zahlen. Eine Ausnahme bildet der Minijob: Wer in unselbstständiger Heimarbeit nicht mehr als 538 Euro monatlich verdient (Stand: Januar 2024), zahlt keine Steuern, solange das Unternehmen pauschal zwei Prozent des Arbeitslohns an das Finanzamt überweist. Beim Minijob werden für die Arbeitnehmerseite zudem keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Regelungen im Heimarbeitsgesetz

Es handelt sich bei Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern in unselbstständigen Tätigkeiten nicht um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne, sondern um sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen. Entsprechend greift das Arbeitsschutzgesetz für sie nicht. Die Folge war, dass Menschen in Heimarbeit oft ausgenutzt wurden, und die Verdienstmöglichkeiten waren schlecht.

Aus diesem Grund ist das Heimarbeitsgesetz (HAG) verabschiedet worden. Es dient dem Schutz der Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter. Zu den Inhalten des HAG gehören etwa:

  • was an Mindestentgelt für die Heimarbeit bezahlt wird, wenn es keinen Tarifvertrag gibt 
  • Recht auf Krankengeld
  • Recht auf Mutterschutz
  • Recht auf Elternzeit und Elterngeld

Auch für die Kündigungen werden bestimmte Fristen festgelegt.

Heimarbeit öffnet mehr Möglichkeiten als Online-Umfragen und Verpackungsarbeiten

Die Heimarbeit ist in manchen Kreisen noch übel beleumdet: Es seien vor allem Aufgaben für Ungelernte, die Produkte verpacken oder an Umfragen teilnehmen. Solche Aufträge gibt es natürlich, allerdings hat sich das Feld in den letzten Jahren deutlich erweitert. Vor allem Tätigkeiten, die vorwiegend am Computer stattfinden und die keine Anwesenheit im Büro erfordern, können auch aus den eigenen vier Wänden ausgeübt werden – Programmierer und Programmiererinnen sind das beste Beispiel. Übersetzungen und Textarbeiten, Programmieren und Webdesign etwa gehören dazu. Manche Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sind also gut bezahlte Fachkräfte.

Fazit  

Heimarbeit bietet eine flexible Möglichkeit, berufliche Tätigkeiten von zu Hause oder einem selbstgewählten Ort auszuüben. Sie umfasst sowohl selbstständige als auch unselbstständige Tätigkeiten und kann als Hauptberuf, Nebenjob oder Minijob ausgeführt werden. Dabei ist Heimarbeit keineswegs auf gering qualifizierte Aufgaben beschränkt, sondern schließt auch angemessen bezahlte Facharbeit ein, wie beispielsweise Programmierung oder Übersetzungsarbeiten.

Der Unterschied zwischen selbstständiger und unselbstständiger Heimarbeit liegt hauptsächlich in der Beziehung zum Auftraggeber und den steuerlichen sowie sozialversicherungspflichtigen Verpflichtungen. Selbstständige Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter handeln ihre Vergütung direkt mit ihren Auftraggebern aus und müssen sich selbst um ihre steuerlichen Angelegenheiten kümmern. Unselbstständige Heimarbeit hingegen erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, bei dem der Arbeitgeber für die Sozialversicherung und Steuerabführung verantwortlich ist.

Das Heimarbeitsgesetz (HAG) bietet Schutz für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter in unselbstständigen Arbeiten, indem es Mindestentgelte festlegt und Rechte wie Krankengeld, Mutterschutz und Elternzeit sichert. Dadurch soll die Ausbeutung und Unterbezahlung in der Heimarbeit verhindert werden.

Insgesamt hat sich das Spektrum der Heimarbeit in den letzten Jahren erweitert, und sie umfasst mittlerweile auch anspruchsvolle und gut bezahlte Tätigkeiten. Heimarbeit ist somit eine vielseitige und attraktive Option für viele Berufstätige, die Wert auf Flexibilität und Selbstbestimmung legen.

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Jan Eldo
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