Ein Minijob ist eine Form der geringfügig entlohnten Beschäftigung in Deutschland. Millionen Deutsche üben diese Tätigkeit derzeit aus. Dabei können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bis zu der sogenannten Minijob-Grenze, 538 Euro Barlohn pro Monat verdienen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Die Freigrenze wurde zum Jahresbeginn, mit Erhöhung des Mindestlohns, um 18 Euro im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Ob Minijobber einen Anspruch auf einen Sachbezug im Minijob haben und welche Regelungen es in dem Fall gibt, lesen Sie in diesem Artikel.
Minijob, Sachbezug und die Sozialversicherung
Minijobs sind für Arbeitnehmer attraktiv, da sie flexibel sind und oft als Nebenbeschäftigung ausgeübt werden können. Viele Deutsche nehmen sie an, um ihr Einkommen aufzubessern oder neben anderen Verpflichtungen, wie zum Beispiel Studium oder Kindererziehung, zusätzliches Geld zu verdienen. Ausgeübt werden kann der Job sowohl in der Wirtschaft als auch in privaten Haushalten.
Die unten stehende Tabelle gibt einen schnellen Überblick darüber, wie es bei den geringfügig Beschäftigen mit den Sozialversicherungen geregelt ist:
Rentenversicherung | Nebenjobber sind grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Das bedeutet, es werden keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Es können jedoch auf freiwilliger Basis Beiträge gezahlt werden, um Rentenansprüche aufzubauen. |
Krankenversicherung | Die Aushilfen sind in der Regel krankenversicherungspflichtig. Die Krankenversicherungsbeiträge werden jedoch pauschal berechnet und der Arbeitgeber trägt diese Kosten allein. |
Arbeitslosenversicherung | Es besteht keine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung. Auch hier haben die Jobber Beitragsfreiheit. |
Pflegeversicherung | Außerdem sind sie in Pflegeversicherung versicherungsfrei. Die Beiträge werden pauschal vom Arbeitgeber getragen. |
Wichtig zu erwähnen ist zudem, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil (vom 18.01.2023, Aktenzeichen 5 AZR 108/22) eine wichtige, richtungsweisende Entscheidung getroffen hat: Die Jobber dürfen keinen geringeren Stundenlohn erhalten als Vollbeschäftigte, wenn sie über die gleiche Qualifikation verfügen und eine identische Tätigkeit ausüben. Der gleiche Anspruch besteht ebenfalls bei Jobs mit einem Tarifvertrag. Darüber hinaus genießt der Lohn aus Teilzeitbeschäftigungen steuerliche Vergünstigungen, da er nicht unbedingt gemäß den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers besteuert werden muss. Unter spezifischen Bedingungen kann er gemäß § 40a EStG pauschal besteuert werden.
Sachbezug und Minijob – ist das möglich?
Neben dem Bruttolohn erhalten viele Arbeitnehmer inzwischen Sachbezüge als Zuschlag zum Gehalt. Sie gehören zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits, denn sie bieten viele Möglichkeiten. Sie haben positive Aspekte sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Auch Minijobber können geldwerte Sachleistungen erhalten, jedoch ist aufgrund der Entgeltgrenze Vorsicht geboten, denn hierbei sind einige Vorschriften und Regelungen zu beachten.
Benefitkonzepte, die Personaler kennen sollten
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Wie kann der Sachbezug im Minijob eingesetzt werden?
Minijobber können Sachbezüge zum Arbeitslohn erhalten. Der Sachbezug in Form von Gutscheinen oder Prepaidkarten ist steuerfrei und vielseitig einsetzbar. So kann der Sachbezug regional und online eingesetzt werden.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 wurde eine strengere Abgrenzungsregelung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen eingeführt. Ziel dieser Regelung, verankert im § 8 Abs. 1 EstG, ist es, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die nicht als Zahlungsmittel dienen, als Sachbezüge zu definieren und sie durch die 50 Euro Grenze zu begünstigen.
Die Freigrenze der Zuwendung, zum Beispiel ein Warengutschein, beträgt 50 Euro und darf nicht überschritten werden. Festgehalten wird der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn im Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer erhält den Zuschuss jeden Kalendermonat und kann jeden Monat aufs Neue seine Präferenz wählen. Es kann zwischen einer Prepaid Karte und digitalen Gutscheinen gewählt werden, ganz individuell und nach Bedarf des einzelnen Mitarbeitenden. Der Sachbezug fließt dem Mitarbeitenden dann, je nach Einstellung, jeden Kalendermonat automatisch zu.
Kann im Sachbezug Minijob ein Tankgutschein gewährt werden?
Möchten die Mitarbeiter:innen beispielsweise einen Tankgutschein wählen, ist auch dies im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs bis zu 50 Euro monatlich problemlos möglich.
Ebenso fällt unter den steuerfreien Sachbezug das sogenannte JobTicket. Das Deutschlandticket als Jobticket ist nicht nur eine Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und ans Unternehmen zu binden, sondern es bietet auch steuerliche Vorteile. Arbeitgeberleistungen in Form von Barzuschüssen oder bei Gewährung eines Jobtickets für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr können lohnsteuerfrei bleiben.
Besondere Regelungen für den Sachbezug im Minijob
Generell haben auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf sämtliche Leistungen, die ihren vollzeitbeschäftigten Kollegen zustehen. Das ist im Diskriminierungsverbot geregelt und gilt auch für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber beispielsweise ihre Aushilfen nicht willkürlich von vergünstigten Mahlzeiten ausschließen dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten. Falls sie dies dennoch tun, stellt dies einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dar. Als Konsequenz ist der Ausschluss der Minijobber unwirksam.
Rechtliche Regelung für Sachbezüge im Minijob
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten zur Verfügung stellen, ist besondere Vorsicht geboten, denn die Bestimmungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung gelten auch für diese Gruppe von Beschäftigten.
Die gewährten Vergünstigungen werden als Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns betrachtet. Dies kann dazu führen, dass die Entgeltgrenze überschritten wird.
Beispiel – Überschreiten der Entgeltgrenze
Angenommen, eine Minijobberin arbeitet in einem Café und verdient monatlich 538 Euro. Das Café bietet allen Mitarbeitern täglich kostenlose Verpflegung während der Arbeitszeit an. Der Wert der erhaltenen Mahlzeiten wird auf 100 Euro pro Monat geschätzt. In diesem Fall würde das Gesamtentgelt 638 Euro betragen (538 Euro Gehalt plus 100 Euro Sachbezugswert für die Mahlzeiten). Da dies die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro für Minijobs überschreitet, ist es wichtig, die entsprechenden Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu beachten.
Es gilt also, die Sachbezugswerte aufgrund der Entgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung zu beachten. Sie sollten die aktuellen Werte für Verpflegung stets parat haben. Nur so können Sie auf Anhieb beurteilen, wie viel an freier oder verbilligter Verpflegung Sie Ihren geringfügig Beschäftigten zukommen lassen können, ohne die Grenze zu überschreiten.
Fazit
Ein Minijob bietet eine flexible Möglichkeit für Millionen von Deutschen, zusätzliches Einkommen zu verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu sein (§ 40 EStG). Während Minijobber bestimmte Sozialversicherungsbeiträge nicht entrichten müssen, können sie dennoch bestimmte Leistungen über das ohnehin geschuldete Arbeitsentgelt hinaus erhalten. Sachbezüge wie vergünstigte Verpflegung sind auch möglich, jedoch müssen Arbeitgeber darauf achten, dass diese nicht die Entgeltgrenze überschreiten. Es ist daher ratsam, die aktuellen Sachbezugswerte zu beachten und die Gesamteinkünfte der Minijobber im Auge zu behalten.