Die Industrie- und Handelskammern – kurz IHKs – sind Verbände aus branchenübergreifenden Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen, die sich regional organisiert haben. Sie gehören als Körperschaft zum öffentlichen Recht. Angeschlossen an die jeweiligen Handelskammern sind Unternehmen, die aus der entsprechenden Region kommen.
Bis auf reine Handwerksunternehmen, Freiberufler sowie Landwirtschaften sind alle Unternehmen und Gewerbetreibenden verpflichtet, Mitglied in der IHK zu sein. Insgesamt gibt es 79 Industrie- und Handelskammern, die für die jeweiligen Regionen in unterschiedlicher Größe zuständig sind.