Genfer Schema
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Genfer Schema

Das Genfer Schema hilft dabei, für Stellenanzeigen die passenden Anforderungsprofile zu erstellen. Jeder Job stellt eigene Herausforderungen mit verschiedenen Schwerpunkten an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neben diesen Informationen hilft das Schema auch dabei, die passende Gehaltsstufe für die Stelle zu finden.

Genfer Schema: Definition

Es handelt sich beim Genfer Schema um ein System zur Arbeitsbewertung, das es erlaubt, die anfallenden Aufgaben systematisch und einheitlich zu bewerten. Es wurde im Jahr 1950 auf einer Konferenz erstmalig vorgestellt, die in Genf stattgefunden hat. Das Schema berücksichtigt verschiedene Anforderungsarten nach Können und Belastung. 

Kriterien im Genfer Schema

Es gibt vier Kriterien, anhand derer das Schema die Tätigkeiten der Arbeitnehmenden bewertet:

  • Geistige Anforderungen: Welche Denkprozesse, welche Fähigkeiten und welche fachlichen Kompetenzen der Mitarbeitenden sind für die Stelle wichtig, welche geistige Belastung wird wahrscheinlich auftreten? 
  • Körperliche Anforderungen: Wie stark werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer körperlich belastet und welche physischen Fähigkeiten sollten sie mitbringen? Belastung von Muskeln, Sinnen und Nerven sowie die allgemeine Geschicklichkeit werden hier mit einbezogen.
  • Verantwortung: Wie viel Verantwortung für Personal und damit auch für die Sicherheit der Mitarbeitenden bringt die Stelle mit sich?
  • Umgebungseinflüsse: Welche Arbeitsbedingungen herrschen bei der Stelle – also beispielsweise Temperaturen, Geräusche, Schmutz, Nässe, Strahlung oder andere Gegebenheiten, die sich negativ auf die Arbeitnehmenden auswirken könnten? 

Das Modell zur Arbeitsbewertung kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine neue Stellenausschreibung ansteht und die Definition der Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber formuliert werden muss. Durch den Vergleich der Anforderungen und der Arbeitsbedingungen mit denen bisheriger Stellen lässt sich außerdem auch ein faires Gehalt für die Stelle festlegen.

Prüfung der Kriterien

Die Anforderungskategorien (Anforderungsarten) nach dem Genfer Schema lassen sich bei den Bewerberinnen und Bewerbern durch verschiedene Kriterien nachprüfen:

  • geistige Anforderungen durch berufliche Qualifikationen, Abschlüsse, fachliche Fähigkeiten und respektive oder Berufserfahrung
  • körperliche Anforderungen durch ärztlich bescheinigte Gesundheit sowie gegebenenfalls Größe, Gewicht, Kondition, Fitness und/oder Sehkraft
  • die Fähigkeit zum Tragen von Verantwortung durch Sozial- und Personalkompetenz sowie durch Erfahrung im Bereich der Mitarbeiterführung und der Personalentscheidungen

Unternehmensseitig werden zudem die Umgebungseinflüsse auf die Arbeitsbedingungen definiert, das Arbeitsrisiko beschrieben, die Arbeitsschutzmaßnahmen entworfen und etwaige Gefahrenzuschläge auf das festgesetzte Entgelt festgelegt.

Genfer Schema heutzutage

Auch wenn das Genfer Schema bereits 1950 entworfen worden ist, haben die Anforderungskategorien und die Kriterien bislang nichts an ihrer Aktualität eingebüßt. Regelungen zum Arbeitsschutz und zu Gefahrenzulagen hingegen, die in den Unternehmen zur Anwendung kommen, sind in der Zwischenzeit durchaus mehrfach angepasst worden.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die das Genfer Schema nutzen möchten, können das mithilfe einer Personal-Software heute effizienter tun, als je zuvor. Bei der Formulierung neuer Stellenanzeigen werden die Anforderungskategorien genannt, nach denen die Bewerberinnen und Bewerber entscheiden sollen, ob sie auf die Stelle und Tätigkeit passen oder nicht. Gehen die Bewerbungen ein, kann die Software automatisch Stärken und Schwächen der jeweiligen Person identifizieren. Sie sucht nach bestimmten Ausdrücken und kann eine Vorauswahl treffen, ehe sich die Verantwortlichen der Personalabteilung selbst mit den Bewerberinnen und Bewerbern beschäftigen.

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