Sozialversicherungsbeiträge sind Beitragssätze, die zur Sozialversicherung gezahlt werden – zum Beispiel zur Krankenversicherung. Sie werden anteilig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber entrichtet. Ermittelt wird die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge anhand vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt. Eine Begleichung der Beiträge erfolgt monatlich an die gesetzliche Krankenkasse. Welche Krankenkasse das ist, legt der Arbeitnehmer fest. Er hat die freie Wahl bei den gesetzlichen Krankenkassen und bestimmt somit, wo er pflichtversichert ist.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge?
Geht man von einem Normalverdiener aus, liegen die Sozialversicherungsbeiträge im Schnitt zwischen 20% und 21% vom Bruttolohn. Die Hälfte dieser Beiträge zahlt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Gehört der Arbeitnehmer keiner gesetzlichen Krankenkasse an, ist die Krankenkasse für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge zuständig, die als letztes vom Arbeitnehmer genutzt wurde. Lässt sich keine Krankenkasse feststellen, hat der Arbeitgeber die freie Wahl und legt selbst fest, zu welcher gesetzlichen Krankenkasse den Beitragssatz für die Renten- und Arbeitslosenversicherung abführt. Handelt es sich beim Arbeitnehmer um einen geringfügig Beschäftigten, werden die Sozialversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt.Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet?
Das Arbeitsentgelt wird als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge genutzt. Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden, aber auch alle einmaligen Einnahmen aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Somit zählen auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikationen und ähnliche Sonderzahlungen dazu. Ein Überblick über die Beitragssätze: Die Krankenversicherung macht 14,0% beziehungsweise 14,6% vom Arbeitsentgelt aus. Der Arbeitnehmeranteil der Beschäftigten am Beitragssatz beträgt demnach 7,0% oder 7,6%. Die Pflegeversicherung liegt bei 2,35%. Kinderlose müssen einen zusätzlichen Beitrag von 0,25% zahlen. Der Zuschlag wird jedoch nur vom Arbeitnehmer getragen und nicht vom Arbeitgeber. Für die Rentenversicherung entfallen 18,7%, für die Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz 3,0%. Hier wird wieder hälftig aufgeteilt: Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil.Die fünf Säulen der Sozialversicherung
Insgesamt gibt es fünf Bausteine, aus denen die Sozialversicherung aufgebaut ist. Dazu gehören:- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Minijobber
- Studenten
- Rentner in Altersrente