Entgeltumwandlung
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Entgeltumwandlung

Über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen ist ein sehr beliebter Vorgang. Es ist eine gute Option, um die gesetzliche Rente für seine Altersversorgung aufzustocken. Doch die Betriebsrente birgt auch einige Besonderheiten in sich. Vor allen Dingen dann, wenn ein Teil des Bruttogehalts vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in eine Lebens- oder Rentenversicherung umgewandelt wird. Dann gilt es für den Arbeitnehmer, genau hinzuschauen, ob sich durch diese Entgeltumwandlung die Betriebsrente auch tatsächlich lohnt.

Wie funktioniert eine Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung wird auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet. Sie fällt in den Bereich der privaten Altersvorsorge und ist ein sehr technischer Begriff. Vereinfacht betrachtet bedeutet die Entgeltumwandlung, dass ein Teil des Bruttogehalts vom Arbeitnehmer abgezogen und in eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) eingezahlt wird. In vielen Fällen handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung. Die Form der BAV legt der Arbeitgeber fest. Er schließt den Vertrag mit der Versicherung ab. Deshalb spricht man auch von einer Direktversicherung.

Welche Vorteile gibt es bei der Entgeltumwandlung?

Ein Arbeitnehmer hat viele Vorteile durch die Entgeltumwandlung. Beispielsweise müssen für den Teil des Bruttogehalts, das in die Versicherung fließt, keine Sozialabgaben gezahlt werden. Gleiches gilt für die persönliche Einkommensteuer. Hinzu kommt, dass im Anschluss nur auf das Einkommen, das wirklich übrigbleibt, eine Steuer und Abgaben gezahlt werden müssen. Rein rechnerisch bezahlt der Arbeitnehmer mehr Geld in den Vorsorgevertrag ein, als Netto am Einkommen fehlt, da die Besteuerung und die Abgabe der Sozialabgaben entfallen. In der Steuererklärung wird die Entgeltumwandlung nicht separat berücksichtigt. Da das umgewandelte Gehalt direkt vom Lohn abgezogen wird, sind diese Beträge auch in der Lohnsteuer berücksichtigt und müssen nicht nochmals in der Steuererklärung separat ausgewiesen werden. Da der Arbeitgeber in vielen Fällen mit einem Vermittler nach passenden Versicherungen für die betriebliche Altersvorsorge sucht, sind diese oftmals günstiger als abgeschlossene Einzelverträge auf privater Basis. Außerdem muss der Arbeitgeber ebenfalls in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen (15%). Für bereits bestehende Verträge gilt dieser Arbeitgeberzuschuss ab 2022. Wer jetzt abschließt, muss direkt den Pflichtzuschuss leisten.

Die Nachteile der Entgeltumwandlung

Auf die Betriebsrente müssen später hohe Abgaben gezahlt werden. Wer als gesetzlich Krankenversicherter in die Rente eintritt, zahlt darauf den vollen Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung, zudem den Betrag für die Pflegeversicherung. Hinzu kommt, dass es weniger gesetzliche Rente gibt, da durch die Entgeltumwandlung weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Das Bruttoeinkommen ist für die gesetzlichen Rentenansprüche maßgeblich – und zwar das, das nach Abzug der Beiträge übrigbleibt. Deshalb muss genau gerechnet werden, ob die Entgeltumwandlung tatsächlich der richtige Weg ist. Sie lohnt sich in vielen Fällen für die Altersversorgung, kann aber auch zu finanziellen Einbußen führen.

Wann lohnt sich eine Entgeltumwandlung?

Die Vergünstigungen bei Steuern und Abgaben müssen in Summe mehr wiegen als die später zu entrichtenden Abgaben und die Reduzierung der gesetzlichen Rente. Dies kann man sich durchrechnen lassen. Nicht unbedingt von der Versicherungsgesellschaft, die die Versicherung verkaufen möchte, sondern von neutraler Stelle. Das geht beim Finanzamt aber auch bei der Verbraucherzentrale, bei einem Wirtschaftsprüfer oder in einer Steuerkanzlei.

Warum muss der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten?

Da auch der Arbeitgeber Sozialabgaben spart, wenn die Entgeltumwandlung vorgenommen wird, muss er einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge leisten. Trotz dieses Zuschusses spart der Arbeitgeber erheblich. Der Staat möchte, dass hier ein gewisser Austausch stattfindet, um für den Arbeitnehmer noch mehr Vorteile erwirken zu können.

Was müssen Gutverdiener berücksichtigen?

Wer viel Geld verdient, profitiert eventuell nicht von der betrieblichen Altersversorgung. In Bezug auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gibt es Höchstbeträge, die maximal in die Versicherung eingezahlt werden müssen. Wer mit seinem Bruttoeinkommen über diesem Höchstbetrag liegt, zahlt keine Sozialabgaben mehr. Deshalb muss entweder der Zuschuss deutlich erhöht werden oder die betriebliche Altersvorsorge bringt keinen Vorteil, da kein Einsparpotenzial gegeben ist.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Wer öfter die Arbeitsstelle wechselt, sollte sich gut überlegen, ob er eine Entgeltumwandlung vornimmt. Besonders bei Direktversicherungen kann es zu Problemen kommen. Hier gilt es, genau hinzuschauen. Der Wechsel im Angestelltenverhältnis zwischen unterschiedlichen Firmen funktioniert. Wer aber zwischen Selbständigkeit und Angestellten-Status wechselt, bekommt Probleme mit der Versicherung. Auch, wenn beispielsweise über längere Zeit im Ausland gearbeitet wird. Hier muss genau geprüft werden, was möglich ist und ob die Versicherung und die Entgeltumwandlung funktionieren.
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Jan Eldo
Jan Eldo versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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