Das Interview nach der gelungenen Bewerbung ist die letzte Hürde. Der Interviewer bittet die Bewerberin oder den Bewerber zum Gespräch, um herauszufinden, wie gut die Person zum Unternehmen passen würde. Das Bewerbungsgespräch ist dafür da, dass sich Personaler und Personalerinnen sowie die möglichen zukünftigen Vorgesetzten ein Bild von der Persönlichkeit der eingeladenen Person machen können.
Das gehört zum Interview
Es gibt mehrere Bestandteile des Gesprächs, die Standard sind. Dazu zählen etwa:
- die Befragung des Interviewpartners zu seiner eigenen Person (zum Beispiel beruflichen Werdegang)
- die Frage danach, weshalb genau der Interviewpartner in diesem Unternehmen tätig werden möchte
- Fragen zu den besonderen Fähigkeiten und Soft Skills
- Fragen zum gewünschten Gehalt
Die Art und Weise, wie diese Fragen in einer oft etwas angespannten Situation vom Interviewpartner beantwortet werden, geben oft auch einen Einblick in dessen soziale Kompetenzen. Es gibt keine besondere Reihenfolge, in der diese Bestandteile des Gesprächs geäußert werden (obwohl die Frage des Gehalts meist eher gegen Ende des Termins behandelt wird).
Die Selbstvorstellung dauert im Normalfall etwa zwei bis fünf Minuten, während derer die Bewerberin oder der Bewerber das Wort hat und skizzieren kann, wie das bisherige berufliche Leben ausgesehen hat und wo die besonderen Fähigkeiten liegen. Letzteres wirkt vor allem dann überzeugend, wenn ihre Existenz nicht nur behauptet, sondern auch mit kurzen Erzählungen aus dem Arbeitsalltag untermauert werden.
Die Vorbereitung auf diesen Teil des Interviews gelingt der Bewerberin oder dem Bewerber meist leicht. Die Selbstvorstellung und die Beschreibung der Fähigkeiten und Soft Skills können trainiert werden und die Fakten über das Unternehmen stehen zum Üben zur Verfügung. Auch die Gehaltsverhandlung können die Gesprächspartner und Gesprächspartnerinnen im Vorfeld mit jemandem proben.
Stressfragen im Interview
Manche Unternehmen arbeiten mit Fang- oder Stressfragen. Während der Durchführung des Interviews stellen sie unangenehme Fragen zur Ausbildung, zu bisherigen Arbeitserfahrungen oder zum Lebenslauf oder sie lassen durchblicken, dass sie nicht gerade angetan sind von dem, was sie bisher gesehen und gehört haben. Beispiele wären etwa:
- Das Studium hat aber sehr lange gedauert, warum war das so?
- Bei der Auswertung Ihrer Zeugnisse ist mir eine Formulierung aufgefallen, die mir Bedenken bereitet – wissen Sie, was ich meine?
- Was genau von dem, was Sie bisher erzählt haben, soll Sie nun von anderen Bewerbern abheben?
In der Psychologie ist es interessant zu sehen, wie die Interviewten in einer etwas angespannten Situation wie in einem Bewerbungsgespräch auf derartige Fragen reagieren: Kommen ihre Aussagen weiterhin ruhig und sicher oder werden sie unsicher, unhöflich oder schnippisch? Wie sie sich verhalten und ob sie sich souverän äußern können, kann einen Hinweis auf ihre spätere Interaktion mit den Kolleginnen und Kollegen sein.
Diese Art der Psychologie kann allerdings auch negative Effekte mit sich bringen: Interviewte, die sich wegen ihrer Expertise ihre Arbeitgeber mehr oder minder aussuchen können, können diese Art von Fragen und Druckaufbau als unsympathisch empfinden. Liegt ihnen viel an einem harmonischen Arbeitsumfeld, sehen sie sich vielleicht nach einem Gespräch, das mit solchen Mitteln geführt wird, doch eher bei der Konkurrenz nach einem Job um.
Illegale Fragen im Interview
Es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die den Interviewer im Gespräch nach der erfolgreichen Bewerbung interessieren könnten. Schließlich würde jeder Arbeitgeber gern sichergehen, dass die Person gut zum Unternehmen passt und ihre Arbeitskraft langfristig zur Verfügung steht. Dennoch dürfen sie im Rahmen der Befragung nicht gestellt werden. Zu den verbotenen Fragen gehören solche zu:
- Familienstand, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Heiratsabsichten
- Partner und Verwandten (inklusive Krankheiten in der Familie)
- sexuellen Neigungen
- Gesundheitszustand, vergangenen Krankheiten und Behinderungen
- Alter, Herkunft oder Religion
- Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
- Vermögensverhältnissen und Schulden
- Vorstrafen und Gefängnisaufenthalten
Werden diese Fragen gestellt, müssen die Interviewten dazu keine wahrheitsgemäßen Aussagen machen.