Datenschutzbeauftragte sind unabhängige Kontrollinstanzen, die in Unternehmen aber auch in öffentlichen Einrichtungen zu finden sind und den Datenschutz gemäß DSGVO / DS-GVO und BDSG überwachen. Grundlage dafür sind vorhandene Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.

Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?

Der Aufgabenbereich eines Datenschutzbeauftragten ist weit gefasst. Einerseits überwacht er die Einhaltung aller Regelungen (beispielsweise Speicherung personenbezogener Daten) und Vorschriften. Zudem unterrichtet und berät er Unternehmen, Mitarbeiter, einzelne Bereiche aber auch große Abteilungen. Er erstellt neue Richtlinien, passt vorhanden Richtlinien an und ist für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung zuständig.

Außerdem erstellen Datenschutzbeauftragte Verzeichnisse, notieren Datenschutzvorfälle und Anfragen von Betroffenen. Sie führen Mitarbeiterschulungen im Bereich des Datenschutzes durch. Der Datenschutzbeauftragte ist jedoch selbst nicht weisungsbefugt. Er ist für die Umsetzung des Datenschutzes nicht verantwortlich und kann sich deshalb auch nicht strafbar machen. Ein Datenschutzbeauftragter ist maximal wegen Beihilfe zu Datenschutzverletzungen angreifbar. Er haftet aber nicht für die Fehler, die Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige Institutionen machen, denen er im Bereich seiner Tätigkeit zur Verfügung steht.

Warum ist ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen wichtig?

Große Unternehmen stellen extra einen Mitarbeiter als Verantwortlichen ab, der sich ausschließlich um Datenschutz kümmert. Bei kleineren Unternehmen ist das entweder Teilaufgabe eines Mitarbeiters oder es werden externe Unternehmen mit dem Datenschutz und dessen Überwachung betreut.

Wird ein externer Datenschutzbeauftragter hinzugezogen, rechnet dieser je nach Aufwand seiner Tätigkeit ab. Bei einem hohen Beratungsbedarf können das mehrere tausend Euro im Monat sein. Ist der Beratungsbedarf gering, reichen für die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten wenige hundert Euro pro Monat. Deshalb setzten viele große Unternehmen auf einen internen Datenschutzbeauftragten, um hohe Kosten zu umgehen und den Beauftragten auch zu jeder Zeit im Unternehmen zu haben. So ist es möglich, besonders schnell und effizient auf neue Anforderungen zu reagieren, mögliche Verstöße aufzudecken und die gegenzusteuern.

Wird ein externer Datenschutzbeauftragter zur Tätigkeit bestellt, bringt das weitere Vorteile mit sich. Er ist in seiner Pflicht der externen Überwachung unvoreingenommen. Er kann die Einhaltung der DSGVO / DS-GVO, zum Beispiel die Erfüllung der Vorschriften hinsichtlich der Speicherung personenbezogener Daten, von außen überwachen und Verstöße den Verantwortlichen melden, ohne persönliche Beziehungen zu gefährden.

Datenschutz im Internet

Die meisten Verbraucher kennen Datenschutz vor allen Dingen aus dem Internet. Webseiten müssen mit Datenschutzrichtlinien versehen sein. Werden irgendwo persönliche oder wirtschaftliche Daten hinterlegt, muss der Datenschutzrichtlinie zugestimmt werden. Die genauen Regularien dazu lassen sich in der DSGVO / DS-GVO und im BDSG finden.

Doch auch jeder Verbraucher hat die Pflicht, auf den Datenschutz achten. Wer in sozialen Medien Informationen von sich im Unternehmenskontext preisgibt, verstößt gegebenfalls gegen die Erfüllung der internen Regeln. Vor allem externe, aber auch sämtliche interne Datenschutzbeauftragte warnen vor zu viel Offenheit im Internet – vor allem, wenn es sich um Unternehmensinformationen handelt.