Alles, was Du 2024 über das Firmenrad wissen musst
Mann fährt auf Firmenrad zur Arbeit
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Whitepaper: Die besten Mitarbeiterbenefits – Von der richtigen Auswahl zu mehr Mitarbeiterbindung

Alles, was Du 2024 über das Firmenrad wissen musst

Mann fährt auf Firmenrad zur Arbeit

Firmenräder erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. So zeigt auch eine Studie des Branchenverbands Zukunft Fahrrad eine rasante Entwicklung des Dienstrad-Leasing-Marktes auf: Zwischen 2019 und 2023 stieg der Umsatz von 0,7 auf 3,2 Milliarden Euro. Immer mehr Unternehmen entdecken das Firmenfahrrad als attraktives Benefit, das Gesundheit, Klimaschutz und Mitarbeiterzufriedenheit fördert. Dieser Artikel erklärt, worauf es bei Firmenrädern ankommt und welche Vorteile sie Arbeitgebern bieten.

Firmenrad steuerlich gleichgestellt mit Firmenwagen

Arbeitnehmer profitieren insbesondere vom Firmenfahrrad, wenn es auch in der Freizeit genutzt werden darf. Allerdings gilt die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen, ob Firmenwagen oder Betriebsrad, als geldwerter Vorteil und ist grundsätzlich steuerpflichtig. Seit 2012 wird das Firmenrad wie ein Dienstwagen behandelt und ist pauschal mit 1 Prozent des Listenpreises zu versteuern. Dabei wird der Listenpreis auf volle 100 Euro abgerundet.

Steuervergünstigungen für Firmenräder

In den letzten Jahren wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für das Firmenfahrrad deutlich verbessert.

  • 2019 wurde der Steuersatz von 1 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt.
  • 2020 fiel der Steuersatz auf 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises.

Das Fahrtenbuch wurde vom Bundesfinanzministerium als untauglich eingestuft, da eine objektive Kontrolle der privaten Nutzung von Dienstfahrrädern nicht möglich sei.

So bleibt das Firmenrad für Arbeitnehmer steuerfrei

Nach § 3 Nr. 37 EStG können Arbeitgeber Diensträder steuerfrei zur Verfügung stellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Fahrrad wird zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt gewährt.
  • Das Dienstrad wird zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 überlassen.
  • Die Einstufung des Firmenfahrrads erfolgt als Fahrrad oder Pedelec mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h.

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Vorteile für Arbeitnehmer

Für gewöhnlich wird das Dienstrad über eine Gehaltsumwandlung finanziert. Dabei zieht der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag für das Fahrrad direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab. Der Vorteil für den Mitarbeitenden: Der Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts senkt die Bemessungsgrundlage für Steuer- und Sozialabgaben, was zu einer finanziellen Entlastung führt. Dadurch ist das Dienstfahrrad deutlich günstiger als der private Kauf eines Fahrrads.

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Dienstrad Rechner
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Monatliche Umwandlungsrate

Tatsächliche Nettobelastung im Monat (36 Monate)

Relative Ersparnis (%)

Die tatsächliche Einsparung ist abhängig von steuerlichen Verhältnissen und kann abweichen. Für eine Überprüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bei der Verwendung des Vorteilsrechners werden keinerlei Nutzerdaten gespeichert oder ausgewertet. Dieser Rechner dient lediglich zur Berechnung des finanziellen Vorteils.
Hier verwendete Angaben: Steuerklasse 1, keine Kinder, Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung, Nordrhein-Westfalen, 36 Monate Laufzeit
Lohnsteuerjahr 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.

Vorteile für Arbeitgeber

Die Bereitstellung von Diensträdern mag zunächst Kosten verursachen, wird jedoch von Arbeitgebern als attraktives Gehaltsbenefit geschätzt. Das Dienstfahrrad bietet sowohl finanziellen Nutzen als auch eine wirksame Möglichkeit, die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu fördern.

So bietet ein Jobrad einen klaren Vorteil gegenüber klassischen Gehaltserhöhungen, da der Arbeitgeber durch die Lohnumwandlung geringere Sozialabgaben zahlt. Zudem können die Ausgaben für das Dienstfahrrad als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei einem Direktkauf können die Kosten über sieben Jahre steuerlich abgeschrieben werden, während laufende Ausgaben wie Reparaturen oder Wartungen sofort absetzbar sind. Auch im Rahmen eines Leasingvertrags lassen sich Ausgaben als Betriebskosten deklarieren.

Ein Jobrad fördert nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern stärkt auch ihr Gefühl der Wertschätzung – ein entscheidender Faktor für eine langfristige Bindung ans Unternehmen.

Firmenrad kaufen oder leasen?

Leasing ist die bevorzugte Methode für Jobräder, da keine hohe Einmalzahlung nötig ist und Kapital für Unternehmen flexibel bleibt. Versicherungen und Wartung übernimmt meist der Anbieter, wodurch der Verwaltungsaufwand beim Leasingnehmer gering bleibt. Mit Laufzeiten von meist 36 Monaten und steuerlich absetzbaren Raten bieten Leasingverträge planbare Kosten und Flexibilität, etwa durch Übernahmeoptionen am Vertragsende.

Mann freut sich mit seinem bikleasing Fahrrad an einem schönen Tag zur Arbeit zu fahren

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Schnelles E-Bike als Firmenrad hat steuerliche Nachteile

Damit die private Nutzung eines Fahrrads steuerlich begünstigt bleibt, sollten Arbeitgeber darauf achten, das passende Modell auszuwählen. Besonders bei der Bereitstellung von E-Bikes ist Vorsicht geboten: Sobald die Motorunterstützung eines E-Bikes die Grenze von 25 km/h überschreitet, fällt die steuerliche Behandlung nach der 1-Prozent-Regel an.

Beispielrechnung: Versteuerung des Firmenrads

Ab Januar 2025 überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeitenden (Steuerklasse I, ledig, konfessionslos, Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent) ein E-Bike zur privaten Nutzung. Das Fahrrad erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die verkehrsrechtliche Einstufung als Fahrrad, da die Motorunterstützung 25 km/h nicht überschreitet. Der Listenpreis des Fahrrads (UVP) beträgt 3.250 Euro. Da das Dienstfahrrad nicht zusätzlich zum Arbeitslohn bereitgestellt wird, muss der monetäre Vorteil versteuert werden.

Berechnung des geldwerten Vorteils

  • UVP: 3.250 Euro
  • 1/4 der UVP: 812,50 Euro
  • Abgerundet auf volle 100 Euro: 800 Euro
  • Steuerpflichtiger monetärer Vorteil: 8 Euro
Unterzeichnung des Unterlassungsvertrag für das Firmenrad

Rahmenbedingungen für die Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeber schließt einen Leasingvertrag für das Fahrrad ab, dessen monatliche Leasingrate 60 Euro beträgt. In einem Überlassungsvertrag, der den regulären Arbeitsvertrag ergänzt, wird folgendes vereinbart: Der Betrag der Leasingrate wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, das 3.800 Euro beträgt.

Gehaltsabrechnung 01/25Ohne EntgeltumwandlungMit Entgeltumwandlung
Bruttoarbeitslohn3.800,00 €3.800,00 €
Gehaltsumwandlung- 60,00 €
Steuerpflichtiger Vorteil+ 8,00 €
Steuer- und SV-Brutto3.800,00 €3.748,00 €
Lohnsteuer- 492,08 €- 479,41 €
Krankenversicherung - 307,80 €- 303,59 €
Pflegeversicherung - 91,20 €- 89,95 €
Rentenversicherung - 353,40 €- 348,56 €
Arbeitslosenversicherung - 49,40 €- 48,72 €
Nettolohn2.506,12 €2.477,77
Steuerpflichtiger Vorteil- 8,00 €
Auszahlungsbetrag2.506,122.469,77

Durch die Lohnumwandlung verringert sich die Grundlage für das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen, was sowohl für den Beschäftigten als auch den Arbeitgeber zu einer geringeren Abgabenlast führt. Der Mitarbeitende spart monatlich an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und profitiert zusätzlich von der Fahrradnutzung im Wert von 60 Euro als Sachbezug.

Fazit

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden das Firmenrad entweder als Gehaltsextra oder per Lohnumwandlung anbieten. Bei der Anschaffung des Firmenfahrrads als Gehaltsextra haben Arbeitgeber die Möglichkeit, alle Kosten zu übernehmen und Beschäftigten das Firmenrad steuerfrei zu gewähren. Doch auch, wenn das Dienstrad per Lohnumwandlung zur Verfügung gestellt wird, profitieren Arbeitnehmer von einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und einem finanziellen Vorteil gegenüber dem Privatkauf. Sowohl die monatliche Leasingrate als auch der Direktkauf eines Rads bieten für Arbeitgeber als Leasingnehmer attraktive Möglichkeiten, den finanziellen Aufwand zu optimieren. Zudem können Ausgaben für das Firmenrad als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Damit ist die Bereitstellung eines Fahrrads nicht nur steuerlich attraktiv, sondern auch ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung.

Whitepaper: Die besten Mitarbeiterbenefits – Von der richtigen Auswahl zu mehr Mitarbeiterbindung
Justus Hilgering
Justus Hilgering begeistert sich für Themen rund um Mensch und Gesellschaft – ein Interesse, das ihn zunächst zum Studium der Medienwissenschaften führte. Heute bereitet er komplexe Fragestellungen der HR-Welt verständlich auf und bereichert das Journal mit fundierten Fachbeiträgen.
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