Direktversicherung
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber, ihrer Verpflichtung zum Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nachzukommen. Es handelt sich dabei zumeist um eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung, und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können einen Teil ihres Gehalts durch die Entgeltumwandlung investieren. Seit dem Jahr 2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden mindestens 15 Prozent ihrer Beiträge zuzuschießen.

So funktioniert die Direktversicherung als Altersvorsorge

Der Arbeitgeber schließt für alle Mitarbeitenden, die das möchten, eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ab. In den meisten Fällen wählt er den Vertrag aus. Da es wegen mehrerer Arbeitnehmerinnen respektive Arbeitnehmer auch zu mehreren Vertragsabschlüssen kommt, sind die Konditionen oft recht günstig und die Auszahlung später attraktiv.

Wer die Beiträge zur Direktversicherung zahlt, sollte im Vorfeld geklärt werden: Das kann der Arbeitgeber allein oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verschiedenen Anteilen erledigen. Zahlen die Mitarbeitenden selbst in die Versicherung ein, mit der sie ihre gesetzliche Rente aufstocken, geschieht das über die sogenannte Entgeltumwandlung: Der Arbeitgeber zieht den Teil des Bruttogehalts, der investiert werden soll, vor der Auszahlung an die Arbeitnehmenden ab und überweist ihn zusammen mit dem Beitrag, den er selbst zahlt, an den Direktversicherer.

Nach Ende ihres Arbeitslebens können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (baV) abgeschlossen hatten, sich das Geld als lebenslange Rente auszahlen lassen. War es im Vertrag so festgehalten, ist auch die Kapitalauszahlung möglich. Allerdings fällt hier bei allen Verträgen, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind, eine sehr hohe Steuer an.

Vorteile und Nachteile der Direktversicherung

Sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite hat die Direktversicherung mehrere Vorteile. Arbeitgeber profitieren davon, dass die Direktversicherung die einfachste Form der Betriebsrente ist und sie sich kaum darum kümmern müssen. Zudem zahlen sie bei dieser Form der Betriebsrente weniger Sozialabgaben für die Mitarbeitenden, die die Versicherung in Anspruch nehmen.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen haben neben der zusätzlichen Altersversorgung als Altersvorsorge auch steuerliche Vorteile: Da ihre Beiträge vom Bruttolohn abgezogen werden, sinkt insgesamt ihre Steuerlast. Zudem sparen sie bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgaben- und steuerfrei in der Direktversicherung an. Der Betrag wird jährlich neu errechnet, die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2023 liegt bei 584 Euro im Monat.

Diesen Vorteilen stehen allerdings auch einige Nachteile gegenüber:

  • Da die Beiträge der betrieblichen Altersversorgung vom Bruttolohn abgezogen werden, sinken die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit auch die späteren Ansprüche. Auch das Eltern- bzw. das Arbeitslosengeld fällt geringer aus. 
  • Die Rentnerinnen und Rentner, die in den gesetzlichen Pflichtversicherungen versichert sind, mussten bis vor Kurzem auf ihre Rente die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung leisten. Seit 2020 gilt hier allerdings, dass nur noch Beiträge für Beträge anfallen, die über dem Freibetrag von 170 Euro liegen (Stand 2023).
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Überblick über die Kosten des betrieblichen Vertrags, da die Arbeitgeber ihn abschließen.

Ob sich die betriebliche Altersvorsorge also lohnt, hängt von verschiedenen Punkten ab – unter anderem auch davon, mit welchen Beträgen der Arbeitgeber sie bezuschusst.

Direktversicherung und Jobwechsel

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Direktversicherung als Altersvorsorge bei einem Jobwechsel häufig mitnehmen, allerdings ist damit ein gewisser Aufwand verbunden. Sie müssen in Erfahrung bringen, ob ihre neuen Arbeitgeber den Vertrag weiterführen würden oder ob es dort eine andere Direktversicherung gibt, in die die Beiträge der bisherigen überführt werden können. Häufig sind die Konditionen schlechter oder bisherige Berechnungen gelten nicht mehr, weil das neue Unternehmen andere Zuschüsse steuerfrei bezahlt. 

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