Die Direktversicherung gehört zu den bekanntesten Formen der betrieblichen Altersvorsorge (kurz baV). Dabei schließt der Arbeitgeber für seine Beschäftigten eine Versicherung ab, in die regelmäßige Beiträge eingezahlt werden. Ziel ist es, zusätzlich zur gesetzlichen Rente finanziell für das Alter vorzusorgen. Für viele Mitarbeitende ist dieses Modell interessant, da die Beitrgäge direkt über das Gehalt Zeiten abgewickelt werden und der Arbeitgeber häufig einen Zuschuss leistet. Dadurch kann der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge einfacher werden. Gerade in, in denen die gesetzliche Rente allein oft nicht ausreicht, gewinnt diese Form der Vorsorge zunehmen an Bedeutung. Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Grundlagen sowie mögliche Auswirkungen auf die eigene finanzielle Zukunft genauer zu kennen.
So funktioniert die Direktversicherung als Altersvorsorge
Der Arbeitgeber schließt für alle Mitarbeitenden, die das möchten, eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ab. In den meisten Fällen wählt er den Vertrag aus. Da es wegen mehrerer Arbeitnehmerinnen respektive Arbeitnehmer auch zu mehreren Vertragsabschlüssen kommt, sind die Konditionen oft recht günstig und die Auszahlung später attraktiv.
Wer die Beiträge zur Direktversicherung zahlt, sollte im Vorfeld geklärt werden: Das kann der Arbeitgeber allein oder Beschäftigte und Arbeitgeber zu verschiedenen Anteilen erledigen. Zahlen die Mitarbeitenden selbst in die Versicherung ein, mit der sie ihre gesetzliche Versorgungsleistung aufstocken, geschieht das über die sogenannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zieht den Teil des Bruttogehalts, der investiert werden soll, vor der Auszahlung an die Arbeitnehmenden ab und überweist ihn zusammen mit dem Beitrag, den er selbst zahlt, an den Direktversicherer.
Nach Ende ihres Arbeitslebens können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (baV) abgeschlossen hatten, sich das Geld als lebenslange Rente auszahlen lassen. War es im Vertrag so festgehalten, ist auch die Kapitalauszahlung möglich. Allerdings fällt hier bei allen Verträgen, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind, eine sehr hohe Steuer an.
Vorteile und Nachteile der Direktversicherung
Sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite hat die Direktversicherung mehrere Vorteile. Arbeitgeber profitieren davon, dass die Direktversicherung die einfachste Form der Betriebsrente ist und sie sich kaum darum kümmern müssen. Zudem zahlen sie bei dieser Form der Betriebsrente weniger Sozialabgaben für die Mitarbeitenden, die die Versicherung in Anspruch nehmen.
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Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen haben neben der zusätzlichen Altersversorgung als Ruhestandvorsorge auch steuerliche Vorteile. Da ihre Beiträge vom Bruttolohn abgezogen werden, sinkt insgesamt ihre Steuerlast. Zudem sparen sie bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgaben- und steuerfrei in der Direktversicherung an. Der Betrag wird jährlich neu errechnet, die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 676 Euro im Monat.
Den Vorteilen der Direktversicherung stehen allerdings auch einige Nachteile gegenüber:
- Da die Beiträge der betrieblichen Altersversorgung vom Bruttolohn abgezogen werden, sinken die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit auch die späteren Ansprüche. Auch das Eltern- bzw. das Arbeitslosengeld fällt geringer aus.
- Die Rentnerinnen und Rentner, die in den gesetzlichen Pflichtversicherungen versichert sind, mussten bis vor Kurzem auf ihre Rente die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung leisten. Seit 2020 gilt hier allerdings, dass nur noch Zahlungen für Beträge anfallen, die über dem Freibetrag von 197 Euro liegen (Stand 2026).
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Überblick über die Kosten des betrieblichen Vertrags, da die Arbeitgeber ihn abschließen.
Ob sich die betriebliche Absicherung also lohnt, hängt von verschiedenen Punkten ab. Unter anderem auch davon, mit welchen Beträgen der Arbeitgeber die Direktversicherung bezuschusst.
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Direktversicherung und Jobwechsel
Ein Jobwechsel muss nicht bedeuten, dass die bisher aufgebaute Altersvorsorge verloren geht. In vielen Fällen kann ein bestehender Vertrag beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden oder auf diesen übertragen werden. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt jedoch von den jeweiligen Vertragsbedingungen und den Regelungen des Unternehmens ab. Bereits angesparte Beiträge bleiben grundsätzlich erhalten. Oft besteht zudem die Möglichkeit, den Vertrag privat weiterzuführen, falls eine Übernahme durch den neuen Arbeitgeber nicht möglich ist. Besonders wichtig ist es, sich vor einem Jobwechsel rechtzeitig über die vorhandenen Optionen zu informieren. So können Nachteile vermieden werden. Wer frühzeitig das Gespräch mit dem bisherigen Arbeitgeber, dem neuen Unternehmen und dem Versicherer sucht, schafft Klarheit und kann die eigene Vorsorge ohne größere Unterbrechung fortsetzen.
Fazit
Die Direktversicherung kann ein sinnvoller Baustein für die finanzielle Absicherung sein. Häufig erfolgt die Finanzierung über eine Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in die Vorsorge fließt. Viele Verträge basieren auf einer Lebensversicherung und bieten dadurch langfristige Planungssicherheit. Während der Ansparphase können Beiträge innerhalb einer bestimmten Grenze steuerfrei sein. Später im Ruhestand wird die Auszahlung jedoch mit einer Steuer belastet. Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Eine baV sollte deshalb immer individuell geprüft werden, da persönliche Faktoren wie Einkommen, Arbeitgeberzuschüsse und Karriereplanung eine wichtige Rolle spielen. Wer sich früh über die Direktversicherung informiert und verschiedene Angebote vergleicht, kann die passende Lösung finden und langfristig von einer zusätzlichen Altersversorgung profitieren.