Der Begriff Tarifautonomie (geregelt im Grundgesetz) ist ein komplexes Konstrukt, dass das Recht der eigenständigen Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im
Tarifvertrag erlaubt.
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (Tarifvertragsparteien) haben das spezielle Recht, innerhalb der Tarifverträge für ihre Branche eigene Regeln und Vereinbarungen zu treffen. Trotz allem bedeutet das nicht automatisch, dass durch die Tarifautonomie alles erlaubt ist. Die Mindestbedingungen des Gesetzgebers müssen immer gewährleistet werden.
Warum wurde die Tarifautonomie eingeführt?
Für viele Branchen ist es wichtig, dass sie eigenständig agieren können. Die Chemiebranche ist beispielsweise nicht mit dem Einzelhandel vergleichbar. Auch das Gastrogewerbe kann nicht mit der Automobilindustrie verglichen werden. Würden hier immer die gleichen Gesetze, Regelungen und Vorgaben gelten, gäbe es keine Möglichkeit, die Entwicklung der Branchen voranzutreiben. Nicht jede Vorgabe passt zu jeder Branche – daher gibt es unterschiedliche Tarifverträge.
Die Tarifautonomie stellt sicher, dass Unternehmen und Branchen durch gesetzliche festgelegte Regularien nicht überfordert werden. In jeder Branche sind andere Aspekte wichtig. Aus diesem Grund gelingt es nicht, mit einer einzigen Gesetzgebung alle Branchen, Unternehmen und Arbeitgeber gleichberechtigt zu bedienen. Die Tarifautonomie sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer, Unternehmen aber auch Branchen angemessen und ihrer wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend agieren können.
Durch die Tarifautonomie wird somit der soziale Frieden gesichert und die soziale Marktwirtschaft unterstützt. Die Tarifautonomie ist deshalb eine tragende Säule im Wirtschaftsalltag. Sie muss immer gewährleistet werden. Ferner gilt die Koalitionsfreiheit – sie regelt das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zusammenzuschließen.
Wer profitiert von der Tarifautonomie?
Jedes Unternehmen aber auch jeder Arbeitnehmer profitiert von der Tarifautonomie. Denn durch das Recht, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen selbständig zu regeln, ohne dass der Staat eingreifen kann, werden alle Bereiche der Wirtschaft bedient. Vom großen Unternehmen bis hin zum kleinen Arbeitnehmer. Beide Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Unternehmen) verhandeln zum Beispiel über
Arbeitsbedingungen oder Löhne. Kommt es zum erolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen, entsteht ein Tarifvertrag. Der Rahmen dieser Verhandlungen und Vereinbarungen wird im Tarifvertragsgesetz geregelt.
Greift die Tarifautonomie, profitieren somit alle, die dabei involviert sind. Die Unternehmen können sich besser auf den Markt einstellen und gleichzeitig alles dafür tun, Mitarbeiter zu binden und zu fördern. Der Mitarbeiter profitiert von einem optimal abgestimmten Arbeitsumfeld, einer fairen Bezahlung und guten Entwicklungschancen im Unternehmen. Vieles davon ist in Tarifverträgen geregelt, viele Arbeitsverträge enthalten eine Tarifbindung.
Kann der Staat in die Tarifautonomie eingreifen?
Es gibt einige Bereiche, in denen die staatlicher Eingriff Vorrang hat. Auch dann, wenn es eine Tarifautonomie gemäß Grundgesetzt gibt.
Das bezieht sich zum Beispiel auf Arbeitsbedingungen, den Mindestlohn, die Arbeitszeiten oder
Urlaubsregelungen. All das sind Mindestarbeitsbedingungen, die erfüllt werden müssen. Darüber hinaus kann in den Tarifverträgen die freie Tarifautonomie entfaltet werden. Allerdings müssen die Grundbedingungen vom Staat erfüllt werden, die gesetzlich geregelt sind. Geschieht dies nicht, hat der Staat die Möglichkeit, mit entsprechenden Regelungen einzugreifen. Im Sinne der Arbeitnehmer, für eine faire Behandlung und Gleichstellung.