Arbeitszeugnis
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Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von ihren Vorgesetzten verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Es erleichtert ihnen die Suche nach einem neuen Job, da sie es bei der nächsten Bewerbung dem potenziellen neuen Arbeitgeber vorlegen können. Worauf es bei diesem Zeugnis ankommt, erklären wir hier.

Das Anrecht auf das Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, das ist gesetzlich festgelegt. Dieses Anrecht tritt bereits nach einer Beschäftigung von sechs Wochen ein. Allerdings verjährt es drei Jahre nach der Kündigung.

Auf das sogenannte Zwischenzeugnis hingegen, das während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden kann, hat niemand ein Anrecht. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben beim Zwischenzeugnis sogar das Recht, die Ausstellung zu verweigern. Das kann passieren, wenn sie annehmen, dass dieses zwischenzeitlich ausgestellte Arbeitszeugnis für eine Bewerbung genutzt werden soll.

Der Inhalt des Arbeitszeugnisses für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Ein qualifiziertes Zeugnis für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss mehrere Punkte umfassen:

  • Anrede mit Namen
  • Bezeichnung der Position
  • Anfang und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Beschreibung der Tätigkeiten (ggf. inklusive verschiedener Stationen im Unternehmen)
  • Beurteilung der Leistung und des Sozialverhaltens (Bereitschaft zur Leistung, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Auskommen mit den Kollegen, Verhalten, Teamfähigkeit, Lernbereitschaft)
  • Grund für die Ausstellung des Zeugnisses
  • Schlussformel inklusive Zukunftswünsche
  • Datum und Unterschrift, ggf. Firmenstempel

Neben diesem qualifizierten Zeugnis gibt es noch ein einfaches Arbeitszeugnis. Dies geht allein auf die Arbeit und die Leistung ein – ohne Beurteilung des sozialen Verhaltens. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss eigens beantragt werden.

Die Formulierungen im Arbeitszeugnis

Das Zeugnis muss grundsätzlich wohlwollend verfasst sein, deshalb klingen die Formulierungen alle beim ersten Lesen überwiegend gut. Dennoch können Vorgesetzte durch die Wahl der geeigneten Formulierungen („Zeugnissprache“) im Arbeitszeugnis durchblicken lassen, wenn sie nicht ganz zufrieden waren. Diese entsprechen jeweils einer Note in der Schule:

  • „stets zu unserer vollsten (oder höchsten) Zufriedenheit“ = sehr gut (1)
  • „stets zur vollen Zufriedenheit“ = gut (2)
  • „stets zur Zufriedenheit“ = befriedigend (3)
  • „zur Zufriedenheit“ = ausreichend (4)
  • „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“ = mangelhaft (5)
  • „stets bemüht zur Zufriedenheit“ = ungenügend (6)

Weitere Formulierungen im Arbeitszeugnis enthalten versteckte Hinweise: Bei der Bewertung des Sozialverhaltens sollte das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie gegebenenfalls Kunden und Geschäftspartner genannt werden – und zwar in dieser Reihenfolge. Werden die Vorgesetzten im Arbeitszeugnis erst nach den Kollegen angeführt, werden die Leser in der PR-Abteilung dies als einen Hinweis auf Insubordination auffassen.

Tipp: Sind die Bewertungen im Arbeitszeugnis individuell formuliert und nicht nur aus Phrasen zusammengesetzt, ist das ein Zeichen für wahre Zufriedenheit.

Fehlt etwas im Arbeitszeugnis?

Neben den genannten Codes, die die Note des Arbeitnehmers ausdrücken, gibt es noch eine andere Möglichkeit für die Vorgesetzten, ihr Missfallen oder ihre Unzufriedenheit auszudrücken: Wenn im Zeugnis die Schlussfloskel und die Wünsche für die Zukunft des Arbeitnehmers fehlen, ist das ein deutlicher Hinweis auf Unzufriedenheit an die Personalabteilung, der das Zeugnis mitsamt der Bewerbung zugeht.

Mitarbeitende sollten ihr Zeugnis nicht selbst schreiben

In manchen Unternehmen kommt es vor, dass die Vorgesetzten einem scheidenden Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin die Aufgabe übertragen möchten, ihre eigenen Arbeitszeugnisse zu schreiben. So könnten sie selbst die passende Formulierung für eine gute Note verwenden. Allerdings ist das nicht rechtens: Das Gesetz sieht vor, dass die Vorgesetzten diese Aufgabe übernehmen.

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Jan Eldo
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