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Direktionsrecht

Eldo Hell
Belonio Benefit-Experte
Die grüne Figur in der Mitte hat das Direktionsrecht über die blauen Figuren
Inhalt
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Das Direktionsrecht oder auch Weisungsrecht spielt eine Rolle im Arbeitsverhältnis. Es ermöglicht Unternehmen, Arbeitsabläufe flexibel zu gestalten und auf betriebliche Anforderungen zu reagieren. Gleichzeitig schützt der Arbeitsvertrag die Rechte der Beschäftigten und setzt klare Rahmenbedingungen. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist es wichtig zu wissen, welche Anweisungen verbindlich sind und wann Grenzen bestehen. Das Direktionsrecht sorgt dafür, dass Aufgaben, Tätigkeiten, Abläufe und Zuständigkeiten im Arbeitsalltag organisiert werden können. Dabei müssen die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. In der Praxis spielt zudem der Betriebsrat häufig eine wichtige Rolle, wenn Veränderungen im Betrieb geplant oder umgesetzt werden und Beschäftigte betroffen sind.  

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Direktionsrecht erlaubt Arbeitgebern, ihren Arbeitnehmern Weisungen bezüglich Arbeitsleistung, Zeit, Ort und Verhalten nach billigem Ermessen zu erteilen.
  • Grenzen des Direktionsrechts bilden Gesetze, Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen, die nicht durch Weisungen aufgehoben oder beeinträchtigt werden dürfen.
  • Typische Bereiche, die durch das Direktionsrecht konkretisiert werden können, sind Arbeitszeit (sofern nicht im Vertrag festgelegt), Arbeitsort (innerhalb zumutbarer Grenzen), Arbeitsinhalte (sofern nicht detailliert im Vertrag) und Verhalten im Betrieb.

Die Grenzen des Direktionsrechts

Arbeitgeber können das Direktionsrecht nur dort ausüben, wo es noch keine genauen Definitionen gibt. Je genauer Aufgaben, Arbeitszeiten und Arbeitsweise bereits im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sind, desto weniger Spielraum gibt es für Weisungen. Das Direktionsrecht darf also nicht gegen höherwertige Regelungen verstoßen, beispielsweise im Arbeitsvertrag, der vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin und seitens des Arbeitgebers unterzeichnet wurde. Eine Weisung, die einem Gesetz widerspricht, ist daher ebenfalls ungültig. 

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Betreffen die Anweisungen, die durch das Direktionsrecht erteilt werden, die Arbeitszeiten oder das Verhalten aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ist gegebenenfalls der Betriebsrat zu informieren. Die Arbeitgeber müssen ihm die geplanten Änderungen an Arbeitsleistung & Co. vorstellen und ihre Interessenabwägung erläutern. Der Betriebsrat muss auch zugezogen werden, wenn es um die Versetzung einer oder eines Angestellten geht, um die Angemessenheit bestimmen zu können. 

Die Ausübung des Direktionsrechts ist hingegen frei. Weisungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen seitens des Arbeitgebers können auf verschiedenen Wegen erteilt werden: 

  • schriftlich 
  • mündlich 
  • per Telefon 
  • per Mail 

Die Arbeitsanweisungen sind, wenn sie keiner der oben genannten Einschränkungen unterliegen, in jedem Falle rechtlich bindend. 

Bereiche von Direktionsrecht und Weisungsrecht 

Es ist das Recht des Arbeitgebers, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer Arbeitsanweisungen zu erteilen, wie, wann und wo sie ihre nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung innerhalb der Arbeitszeit erbringen sollen. Auch Ordnung und Handeln während der Tätigkeit können einer zusätzlichen Weisung unterliegen.  

  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers ist vertraglich geregelt. Gibt es aber im Vertrag keine eindeutigen Angaben zu Beginn, Ende, Pausenzeiten oder Schichten, können diese durch das Weisungsrecht vermittelt werden. Das gilt immer, solange kein Gesetz, wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz, widerspricht. 
  • Arbeitsort: Der Arbeitsort kann ebenfalls in einem gewissen Rahmen durch Weisung bestimmt werden. Allerdings gilt hier, dass die Weisung zumutbar sein muss. Eine Versetzung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ist nicht ohne weiteres möglich, beispielsweise dann, wenn der Arbeitsweg dadurch zu lang wird. Auch das Arbeitsrecht muss stets berücksichtigt werden. 
  • Arbeitsinhalte: Je genauer die Arbeitsinhalte im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag beschrieben werden, desto weniger Spielraum haben die Arbeitgeber im Direktionsrecht. Ansonsten können sie die Art und Weise der Ausübung der Tätigkeit bestimmen. 
  • Verhalten: Der Arbeitgeber kann mit dem Direktionsrecht Vorschriften über das Handeln der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Verhältnis zu den Kollegen machen, wenn dies der Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung dient. Auch Arbeitskleidung kann so vorgeschrieben werden. Hier ist es aber Aufgabe des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass weder Persönlichkeitsrechte noch Religionsfreiheit beeinträchtigt werden.  

Es ist nicht rechtens, den Mitarbeitenden flexible Bestandteile der Vergütung zu streichen. Darunter fallen beispielsweise Zulagen, Prämien oder Provisionen. Die Degradierung in eine niedrigere Lohngruppe ist ebenfalls ausgeschlossen. 

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Direktionsrecht und Weisungsrecht in Gesetzestexten 

Laut § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen Arbeitgeber ihre Arbeitsanweisungen nach „billigem Ermessen“ erteilen. Dieses Ermessen bedeutet, dass sie jeweils die Interessen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers berücksichtigen müssen. Nähere Regelungen zum Direktionsrecht finden sich in § 106 der Gewerbeordnung (GewO). Der Arbeitgeber darf Inhalt, Arbeitsleistung, Zeit, Ort und Verhalten sowie die konkrete Tätigkeit nach dem billigen Ermessen näher bestimmen, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen. Allerdings müssen Arbeitgeber Rücksicht nehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht willkürlich benachteiligen. 

Fazit

Das Direktionsrecht ist Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Es schafft Flexibilität, damit Unternehmen auf Veränderungen reagieren können. Dennoch ist die Ausübung des Rechts an rechtliche Vorgaben, wie § 106 GewO gebunden. Es ist das Recht des Arbeitgebers, Weisungen zu bestimmen. Diese müssen jedoch sorgfältig getroffen werden, um die Interessen der Beschäftigten zu beachten. Besonders wichtig ist dabei das ausgewogene Ermessen, das sachlich und faire Entscheidungen ermöglicht. Auch Arbeitnehmende profitieren von klaren gesetzlichen Regelungen, da diese vor unangemessenen Weisungen schützen und das Weisungsrecht rechtlich begrenzen. Ein verständlicher Arbeitsvertrag und transparente Kommunikation helfen dabei, Konflikte zu vermeiden. So entsteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten des Arbeitgebers und der Belegschaft. 

Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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