Altersteilzeit
Porträt einer lächelnden älteren Frau, die drinnen an einem Laptop arbeitet.
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Altersteilzeit

Porträt einer lächelnden älteren Frau, die drinnen an einem Laptop arbeitet.

Die Altersteilzeit ist eine Verkürzung der Arbeitszeit in den letzten Jahren vor der Rente. Dies erlaubt einen sanfteren Übergang in den Ruhestand und kommt vor allem jenen entgegen, die bereits müde und ausgebrannt sind. Oft wird sie in Jobs angeboten, die körperlich anstrengend sind. Geregelt wird dies in dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Allerdings steht die Arbeitszeitverkürzung im Alter laut gesetzlichen Regelungen niemandem zu – Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können sich zu der Vereinbarung freiwillig bereit erklären, solange es etwa der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer nicht vorschreibt.

Ausgestaltungen der Altersteilzeit

Die Zeit bedeutet die Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit vom Arbeitnehmer um die Hälfte. Wie genau die Umsetzung aussieht, kann von Fall zu Fall verschieden sein. Die Unternehmen vereinbaren mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin etwa halbtägige oder projektbezogene Arbeit. In letzterem Falle wird die freie Zeit im Block genommen. Möglich sind etwa:

GleichverteilungsmodellBlockmodellAnderes Modell
Die Arbeitszeit wird während der gesamten Zeit auf die Hälfte reduziert. Dies lässt sich beispielsweise durch halbe Arbeitstage oder eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage realisieren.Die Zeit ist in zwei Phasen, die gleich lang sind, unterteilt. Während der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, während in der zweiten Phase (Freistellungsphase) nicht mehr gearbeitet wird.Die konkrete Aufteilung der Arbeitszeit kann nach Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell festgelegt werden. Eine schrittweise Verringerung der Arbeitszeit oder der Arbeitstage ist beispielsweise ebenfalls möglich.

Insgesamt ist es möglich, die verbleibende Arbeitszeit frei zu verteilen – je nachdem, wie es in der jeweiligen Situation vor dem Ruhestand am besten passt.

Vergütung in der Altersteilzeit

Nur wenige Beschäftigte können es sich leisten, lediglich die Hälfte dessen zu verdienen, was sie bislang als monatliches Gehalt hatten. Das Altersteilzeitgesetz sieht daher vor, dass die Arbeitgeber für den Übergang mindestens 20 Prozent des Gehalts zusätzlich aufstocken (Aufstockungsbetrag genannt). Dieser Anteil muss von den Beschäftigten nicht versteuert werden, und auch Sozialabgaben fallen dafür nicht an. Weihnachts- und Urlaubsgeld hingegen können in dieser Zeit wegfallen.

Weiterhin ist es Aufgabe des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, die Beiträge zur Rentenversicherung für die befindliche Person weiterhin zu 80 Prozent des bisherigen Gehalts zu bezahlen. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Rentenanspruch durch die Rentenversicherung für die betreffenden Personen durch die Altersteilzeit zu stark reduziert wird und Beschäftigte so von Blockmodell & Co. Nachteile davontragen.

Im Falle des Blockmodells spart das Unternehmen während der Arbeitsphase die Hälfte vom Gehalt (zuzüglich des jeweiligen Aufstockungsbetrag, also Rentenversicherungsbeiträge & Co.) als Wertguthaben an und überweist sie in der Freistellungsphase monatlich in Raten an die in Altersteilzeit befindliche Person. 

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Voraussetzungen für die Altersteilzeit

Es gibt mehrere gesetzliche Voraussetzungen, die für die Altersteilzeit erfüllt sein müssen. Dazu zählen für die Beschäftigten:

  • mindestens 55 Jahre alt
  • 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen innerhalb der vergangenen fünf Jahre in Vollzeit oder in Teilzeit (das entspricht rund drei Arbeitsjahren) beziehungsweise sozialversicherungspflichtiger Bezug von Ersatzleistungen

Zu beachten ist, dass die Stundenreduzierung mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen muss, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann.

Zusätzlich muss eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin über eine Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte für die verbleibende Zeit bis zur Rente bestehen.

Für die Altersteilzeit gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen

Es sind nicht viele Unternehmen, die sich freiwillig auf die Altersteilzeit in Vorgriff auf die Altersrente für ihre Belegschaft einlassen: Das Modell bringt hohe finanzielle Verbindlichkeiten mit sich und kostet gleichzeitig Arbeitskraft. Gut stehen die Chancen für diejenigen, die einer Beschäftigung in einem Unternehmen mit Tarifvertrag nachgehen: Hier werden häufig Regelungen zur Altersteilzeit ausgehandelt. Auch in manchen Betriebsvereinbarungen finden sich derartige verbindliche Absprachen zur Teilzeitrente und zur Rente. Da die Altersteilzeit seit dem Jahr 2010 nicht mehr von der Agentur für Arbeit gefördert wird, entscheiden sich immer weniger Unternehmen dafür, sie anzubieten, falls sie die Wahl haben.

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