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Altersteilzeit

Eldo Hell
Belonio Benefit-Experte
Porträt einer lächelnden älteren Frau, die drinnen an einem Laptop arbeitet.
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Die Altersteilzeit ist eine Arbeitszeitregelung in Deutschland, die Beschäftigten ab 55 Jahren einen leichteren Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand ermöglichen soll. Geregelt wird sie im Altersteilzeitgesetz (kurz AltTZG). Dabei reduzieren Mitarbeitende, auf die dies zutrifft, ihre Arbeitszeit vor der Rente, um frühzeitig etwas weniger zu arbeiten und gleichzeitig soziale Absicherungen zu behalten. Der Übergang zur Altersrente soll nicht abrupt erfolgen, sondern schrittweise über ein bestimmten Zeitraum gestaltet werden. So bleibt Zeit für persönliche Interessen, Gesundheit oder Familie, ohne dabei sofort aufzuhören. Im Vorfeld muss eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden, da ein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit nicht besteht. 

In der Altersteilzeit sinkt die Wochenarbeitszeit in der Regel auf die Hälfte. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber im Altersteilzeitvertrag Aufstockungsbeträge und tritt für zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung ein, damit spätere Rentenbeiträge nicht schrumpfen. Es gibt unterschiedliche Zeitmodelle wie etwa das Blockmodell oder das Gleichverteilungsmodell, die unterschiedliche Gestaltung der Arbeitszeit vorsehen. Diese Modelle haben unterschiedliche Eigenschaften, die sich darauf auswirken, wie man die letzten Arbeitsjahre erleben möchte.  

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern eine schrittweise Reduzierung ihrer Arbeitszeit in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt.
  • Die Umsetzung kann flexibel erfolgen, wobei das Gehalt aufgestockt und Rentenbeiträge weiterhin zum Großteil vom Arbeitgeber gezahlt werden.
  • Gesetzliche Voraussetzungen für Arbeitnehmer sind ein Mindestalter von 55 Jahren und eine gewisse Vorbeschäftigungszeit.
  • Eine Verpflichtung für Arbeitgeber zur Altersteilzeit besteht jedoch in der Regel nicht.

Ausgestaltungen der Altersteilzeit

In der Arbeitsteilzeit wird die bisherige gearbeitete Arbeitszeit vom Arbeitnehmer um die Hälfte reduziert. Wie genau die Umsetzung aussieht, kann von Fall zu Fall verschieden sein. Die Unternehmen vereinbaren mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin etwa halbtägige oder projektbezogene Arbeit. In letzterem Falle wird die freie Zeit im Block genommen. Möglich sind etwa: 

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GleichverteilungsmodellBlockmodellAnderes Modell
Die Arbeitszeit wird während der gesamten Zeit auf die Hälfte reduziert. Dies lässt sich beispielsweise durch halbe Arbeitstage oder eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage realisieren.Die Zeit ist in zwei Phasen, die gleich lang sind, unterteilt. Während der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, während in der zweiten Phase (Freistellungsphase) nicht mehr gearbeitet wird.Die konkrete Aufteilung der Arbeitszeit kann nach Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell festgelegt werden. Eine schrittweise Verringerung der Arbeitszeit oder der Arbeitstage ist beispielsweise ebenfalls möglich.

Insgesamt ist es möglich, die verbleibende Arbeitszeit frei zu verteilen – je nachdem, wie es in der jeweiligen Situation vor dem Ruhestand am besten passt.

Vergütung in der Altersteilzeit

Nur wenige Beschäftigte können es sich leisten, lediglich die Hälfte dessen zu verdienen, was sie bislang als monatliches Gehalt hatten. Das Altersteilzeitgesetz sieht daher vor, dass die Arbeitgeber für den Übergang mindestens 20 Prozent des Gehalts zusätzlich aufstocken (Aufstockungsbetrag genannt). Dieser Anteil muss von den Beschäftigten nicht versteuert werden, und auch Sozialabgaben fallen dafür nicht an. Weihnachts- und Urlaubsgeld hingegen können in diesem Zeitraum wegfallen. 

Weiterhin ist es Aufgabe des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, die Beiträge zur Rentenversicherung für die befindliche Person weiterhin zu 80 Prozent des bisherigen Gehalts zu bezahlen. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Rentenanspruch durch die Rentenversicherung für die betreffenden Personen durch die Altersteilzeit zu stark reduziert wird und Beschäftigte so von Blockmodell & Co. Nachteile davontragen. 

Im Falle des Blockmodells spart das Unternehmen während der Arbeitsphase die Hälfte vom Gehalt (zuzüglich des jeweiligen Aufstockungsbetrag, also Rentenversicherungsbeiträge & Co.) als Wertguthaben an und überweist sie in der Freistellungsphase monatlich in Raten an die in Altersteilzeit befindliche Person.  

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Voraussetzungen für die Altersteilzeit

Es gibt mehrere gesetzliche Voraussetzungen, die für die Altersteilzeit erfüllt sein müssen. Dazu zählen für die Beschäftigten: 

  • mindestens 55 Jahre alt 
  • 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen innerhalb der vergangenen fünf Jahre in Vollzeit oder in Teilzeit (das entspricht rund drei Arbeitsjahren) beziehungsweise sozialversicherungspflichtiger Bezug von Ersatzleistungen 

Zu beachten ist, dass die Stundenreduzierung mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen muss, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann. 

Zusätzlich muss eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitgeberin über eine Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte für die verbleibende Zeit bis zur Rente bestehen. 

Für die Altersteilzeit gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen

Anders als bei Urlaub oder Kündigungsfristen, besteht in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf die Altersteilzeit. Mitarbeitende können also nicht einfach verlangen, früher weniger zu arbeiten, nur weil sie das möchten. Die Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ohne diese Zustimmung gibt es keine Verpflichtung zur Einführung. Arbeitgeber müssen im Fall einer Vereinbarung bestimmte Leistungen wie die Aufstockung des reduzierten Entgelts zahlen und Rentenbeiträge leisten. Sie sind jedoch nicht gesetzlich verpflichtet die Alterszeit anzubieten. Da es kein gesetzlicher Anspruch gibt, hängt die Entscheidung von der betrieblichen Situation und den Verhandlungen ab.  

Fazit

Altersteilzeit ist eine gute Möglichkeit, für ältere Mitarbeitende, den Übergang von der Arbeit in den Ruhestand schrittweise zu gestalten. Durch Modelle wie das Gleichverteilungsmodell oder Blockmodelle kann die Arbeitszeit reduziert werden. Trotzdem wird weiterhin in die Rentenversicherung eingezahlt, um spätere Rentenbeträge nicht komplett zu verlieren. Es gibt jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit, da es eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist. Während der Altersteilzeit bekommen Beschäftigte, ein reduziertes Gehalt. Durch zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung, bleibt die spätere Altersrente stabil. Vorher sollte man sich jedoch gut informieren, wie sich das auf die spätere Rente auswirkt und welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Zudem gibt es unterschiedliche Modelle, wie die Altersteilzeit gestaltet werden kann. So kann es beispielsweise beim Blockmodell sein, dass während der Arbeitsphase weitergearbeitet wird und in der Freistellungsphase dann nicht mehr gearbeitet wird. Insgesamt kann die Altersteilzeit ein sinnvoller Weg sein, um früher aus dem Arbeitsalltag auszusteigen und gleichzeitig die finanziellen und sozialen Absicherungen zu wahren. Dieser Weg ist also ideal, wenn man den Schritt in die Altersrente bewusst und gut vorbereitet angehen möchte. 

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Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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