Arbeits- und Gesundheitsschutz
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört gemeinsam mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Arbeitssicherheit zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. Alle Arbeitgeber sind unabhängig von der Unternehmensgröße dazu verpflichtet, die Beschäftigten in ihrem Betrieb vor Unfällen, Gesundheitsschäden und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Ziel des Arbeitsschutzes ist die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen. Von den gesetzlichen Versicherungen dient die Unfallversicherung diesem Zweck. 

Arbeits- und Gesundheitsschutz in verschiedenen Unternehmen

Alle Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, den Arbeitsschutz und den Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen, die sie bieten, zu gewährleisten. Dass es etwa strikte Reglungen und Vorschriften auf Baustellen gibt, um Unfälle zu verhindern, ist nicht überraschend. Allerdings müssen Arbeitgeber auch in Büroräumen beispielsweise darauf achten, dass die Plätze ergonomisch gestaltet sind. Unternehmen, in denen die Beschäftigten körperliche Arbeiten mit wiederkehrenden Bewegungen erledigen, profitieren von der Durchführung von Schulungen, in denen die Mitarbeitenden gefahrlose Bewegungsabläufe lernen.

Gesetze und Verordnungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz

Es gibt zahlreiche verschiedene Gesetze und Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland. Das Arbeitsschutzgesetz ist weitläufig bekannt, darüber hinaus gibt es noch weitere::

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinien und wenig detailliert gehalten, damit die Regelungen sich auf möglichst unterschiedliche Unternehmen anwenden lassen. Dieses Gesetz schreibt beispielsweise die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vor.
  • Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Unternehmerinnen und Unternehmer dazu, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu konsultieren, die Arbeitgeber und Betriebsrat gleichermaßen unterstützen.
  • Die Arbeitsstättenverordnung gibt Auskunft über die Mindestanforderungen an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Mitarbeitenden bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten inklusive Baustellen.

Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Unfallversicherung für alle Angestellten abzuschließen. In diesem Rahmen gibt es noch verschiedene Vorschriften der Versicherungsträger, etwa der Deutschen gesetzlichen Unfallkassen (DGVU), der Berufsgenossenschaften und weiterer Unfallkassen, die sich oft auf einzelne Branchen beziehen.

Gesundheits- und Arbeitsschutz und der Betriebsrat

Da die Regelungen des ArbSchG viel Spielraum für die Interpretation lassen, ist es häufig die Aufgabe des Betriebsrats, diese Regeln für das Unternehmen zu konkretisieren und im Sinne der Mitarbeitenden zu verankern. Um festzulegen, welche Regeln für das Unternehmen sinnvoll sein könnten, sind sowohl Gespräche mit der Belegschaft als auch ein Blick in die Unfall- und Fehlzeitenstatistik ratsam. In den meisten Unternehmen lässt sich die Arbeitssicherheit durch individuelle Vorschriften für Fachkräfte, Verhaltensweisen & Co. noch erhöhen.

Wichtigkeit des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Es reicht längst nicht mehr, im Rahmen des Arbeitsschutzes nur auf Vorschriften für die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeitenden zu setzen: Stressige Arbeitszeiten, Unstimmigkeiten mit Kolleginnen oder Kollegen sowie mit Vorgesetzten, Über- oder Unterforderung sowie private Probleme können die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden angreifen. Es ist ein Teil des modernen Gesundheitsschutzes, im Unternehmen ein Klima zu schaffen, in dem Konflikte ausgeräumt werden und in dem Mitarbeitende sich ihren Vorgesetzten anvertrauen können.

Zum modernen Arbeitsschutz zählen zudem Präventivmaßnahmen, die physische und psychische Probleme am Arbeitsplatz verhindern sollen. Je nach Unternehmen und Aufgaben können diese sehr unterschiedlich aussehen. Zum Beispiel gibt es Übungen, die bei körperlichen Arbeiten einer einseitigen Belastung entgegenwirken können. Sitzen die Beschäftigten hingegen den ganzen Tag am Schreibtisch und bekommen nur wenig Bewegung, können verschiedene Angebote wie verbilligte Sportkurse, Massagen oder eine Kantine mit kalorienarmen Gerichten, Verspannungen und einer ungesunden Gewichtszunahme in Verbindung mit diversen gesundheitsschädlichen Folgen entgegenwirken.

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