Kinderzuschuss 2024: Das solltest Du wissen
Familienzuschuss
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Kinderzuschuss 2024: Das solltest Du wissen

Familienzuschuss

Familien mit geringem Einkommen können von staatlichen Leistungen profitieren, die ihnen dabei helfen, den Alltag finanziell besser zu bewältigen. Eine solche Unterstützung stellt der Kinderzuschuss dar, dessen Umfang seit seiner Einführung im Jahr 2005 erheblich gestiegen ist. Auch im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr hat die Bundesregierung angekündigt, diese Leistung weiter auszubauen. In diesem Artikel erfährst Du, was der Kinderzuschuss ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie viel Bezieher bzw. Bezieherinnen im Jahr 2024 erhalten können.

Was ist der Kinderzuschuss?

Der Kinderzuschuss, auch Familienzuschuss genannt, ist eine ergänzende Leistung für Familien, deren Einkommen zwar für die eigenen Bedürfnisse ausreicht, aber nicht für die Versorgung ihrer Kinder. Er kann bis zu 292 Euro pro Monat und Kind betragen und wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt. Der Zuschlag lässt sich auch mit anderen Leistungen wie Wohngeld beantragen. Ziel dieser Unterstützung ist es, Familien vor dem Bezug von SGB-II-Leistungen zu bewahren und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

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Wer kann den Kinderzuschuss bekommen?

Um den Kinderzuschuss zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind hat das 25. Lebensjahr nicht vollendet.
  • Das Kind lebt im Haushalt der Eltern.
  • Die Eltern erhalten Kindergeldzahlungen.
  • Mindestgrenze des Einkommens je nach Familienkonstellation:
    1. Bei Paaren muss das Einkommen mindestens 900 Euro betragen.
    2. Alleinerziehend liegt die Mindesteinkommensgrenze bei 600 Euro.
  • Einkommensobergrenze: Das Einkommen darf den Bedarf der Familie nicht decken.
  • Eltern empfangen keine Leistungsbezüge oder Sozialhilfe.

Unter bestimmten Bedingungen können auch Pensionisten den Zuschlag beantragen.

Wie und wo beantrage ich den Kinderzuschuss?

Der Antrag auf den Kinderzuschlag wird schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit eingereicht oder online gestellt. Der KiZ-Lotse hilft dabei, vorab zu prüfen, ob ein Anspruch besteht. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da der Zuschlag nicht rückwirkend gezahlt wird.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Für den Antrag sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Einkommensbelege (z. B. Lohn aus Erwerbstätigkeit, Renten- oder Arbeitslosengeldnachweise)
  • Nachweise über Wohnkosten (z. B. Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung)
  • Bescheinigungen zu Kindergeldzahlungen und Wohnkostengeld
  • Ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen oder einen Unterhaltsvorschuss

Sofern sich während des Bewilligungszeitraums Änderungen ergeben, bspw. hinsichtlich der Hausgemeinschaft, muss die Familienkasse unverzüglich informiert werden.

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Welches Einkommen ist für den Kinderzuschuss relevant?

Um den Zuschuss zu beantragen, müssen Eltern ihr Erwerbseinkommen der letzten sechs Monate nachweisen. Wird der Antrag im Oktober gestellt, ist das Einkommen aus den Monaten April bis September anzugeben. Zum Einkommen zählen in erster Linie Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und BAföG.

Der Verdienst des Kindes, der zum Beispiel während einer Berufsausbildung erworben wird, wird bei der Berechnung des Kinderzuschusses berücksichtigt und kann die Leistung reduzieren.

Hand legt den ausgezahlten Kinderzuschuss in die Brieftasche

Welche Leistungen deckt das Bildungs- und Teilhabepaket ab?

Familien, die bereits Unterstützung erhalten, können zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Dieses deckt unter anderem:

  • Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten
  • Zuschüsse für Schulbedarf (bis zu 195 Euro pro Schuljahr)
  • Lernförderung
  • Fahrtkosten für Schülerbeförderung
  • Beiträge zur Teilnahme an sozialen und kulturellen Angeboten

Diese Leistungen müssen separat bei der zuständigen kommunalen Stelle beantragt werden. Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit.

Fazit

Als zentraler Baustein der Familienförderung entlastet der Kinderzuschlag Familien mit geringem Einkommen, indem er das Kindergeld um bis zu 292 Euro pro Monat und Kind ergänzt. Als Voraussetzung für den Bezug gelten z. B. Nachweise zu Kindesalter, Wohnsituation und Einkommen. Dabei spielen die Mindestgrenze sowie die Verdienstobergrenze eine Rolle, die je nach Familienkonstellation variieren, bspw. bei Paaren oder in alleinerziehender Mutter- oder Vaterschaft. Der Familienzuschuss bietet also Unterstützung, um Familien gezielt zu stärken.

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Justus Hilgering
Justus Hilgering begeistert sich für Themen rund um Mensch und Gesellschaft – ein Interesse, das ihn zunächst zum Studium der Medienwissenschaften führte. Heute bereitet er komplexe Fragestellungen der HR-Welt verständlich auf und bereichert das Journal mit fundierten Fachbeiträgen.
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