Handwerkskammer
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Handwerkskammer

Eine Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Grundlage dafür bildet die sogenannte Handwerksordnung. Sie gelten als Selbstverwaltungseinrichtungen und vertreten immer das Interesse des jeweiligen Handwerks – auch in herausfordernden Zeiten wie während der Corona-Pandemie. Angehörige der Handwerkskammer sind Handwerker, Inhaber von handwerklichen Betrieben (Unternehmer), Meister, Azubis, Gesellen und andere Qualifizierte. Da es sich um eine Berufskammer handelt, ist die Pflichtmitgliedschaft eine der Säulen dieser Vereinigungen.

Welche Aufgaben haben die Handwerkskammern?

Jedes Handwerk hat in jedem Bundesland oder Region eine eigene Handwerkskammer. Der Bäcker aus München ist in einer anderen Handwerkskammer als der Dachdecker aus Hamburg. Die Handwerkskammern – kurz HWK – unterstützen die Betriebe bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Sie fördern einen gerechten Ausgleich der Interessen zwischen den einzelnen Gewerken und den Organisationen. Zusätzlich sorgen HWK dafür, dass die Förderung des Handwerks vorangetrieben wird. Sie erstellen beispielsweise Vorschläge, aber auch Gutachten, verfassen regelmäßige Berichte über die einzelnen Gewerke und für die sogenannte Handwerksrolle. In der Handwerksrolle sind alle Handwerker eingetragen, die zur entsprechenden HWK gehören. Außerdem betreut die Handwerkskammer die Berufsausbildung, kontrolliert die Lehrstellen und Handwerksbetriebe, bietet die Möglichkeit einer externen Weiterbildung an und kümmert sich vor allen Dingen um die überbetriebliche Ausbildung. Auch hier gibt es eine Lehrlingsrolle, unterschiedliche Prüfungsvorschriften, Prüfungsausschüsse, Gesellenprüfungsordnungen und sogenannte Meisterprüfungsordnungen. Diese Vorschriften dienen dazu, die Qualität im Handwerk zu wahren und dass die Ausbildung zum Handwerker in einer fest definierten Form stattfindet.

Die Handwerkskammer: Pflicht für Betriebe & Co.

Auch wenn die ein oder anderen Inhaber von Handwerksbetrieben mit ihren Azubis vielleicht nicht gerne in einer Handwerkskammer organisiert sind, so können sie sich die Zugehörigkeit nicht aussuchen. Jedes selbständige Handwerksunternehmen ist verpflichtet, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen und auch einen entsprechenden Obolus in die Kasse der Handwerkskammer zu zahlen. Dafür bietet die HWK einen guten Service an. Sie organisieren zahlreiche Weiterbildungen, stehen als Ansprechpartner in schwierigen Zeiten mit dem Coronavirus zur Verfügung und treiben Dinge auf politischer Ebene voran. Die Mitgliederschaft in einer Handwerkskammer kostet zwar Geld kostet, bringt für Handwerksbetriebe und den einzelnen Handwerkern aber auch Vorteile mit sich.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Sobald ein handwerkliches Unternehmen gegründet wird, muss eine Anmeldung bei der Handwerkskammer vorgenommen werden. Die Handwerker werden in der Handwerksrolle vermerkt, soweit sie dort noch nicht vertreten sind, und die Handwerkskammer wird den regelmäßigen Kontakt zum Unternehmen suchen. Die Anmeldung kann bei den meisten Handwerkskammern inzwischen elektronisch durchgeführt werden. Einige wenige setzen noch auf den schriftlichen Kontakt oder den Kontakt per Fax.

Die Handwerksordnung (HWO)

Neben den Kammern gibt es mit der Handwerksordnung (HWO) widmet Deutschland eine weitere Regelung des Handwerks. Dort ist neben der beruflichen Bildung und Weiterbildung auch die Prüfungsordnung für Azubis, Meister & Co. festgehalten.
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Jan Eldo
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