Eine Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Grundlage dafür bildet die sogenannte Handwerksordnung. Sie gelten als Selbstverwaltungseinrichtungen und vertreten immer das Interesse des jeweiligen Handwerks – auch in herausfordernden Zeiten wie während der Corona-Pandemie.
Angehörige der Handwerkskammer sind Handwerker, Inhaber von handwerklichen Betrieben (Unternehmer), Meister, Azubis, Gesellen und andere Qualifizierte. Da es sich um eine Berufskammer handelt, ist die Pflichtmitgliedschaft eine der Säulen dieser Vereinigungen.