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Berufskrankheit

Eldo Hell
Belonio Benefit-Experte
Frau liegt aufgrund ihrer Berufskrankheit im Bett
Inhalt
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Berufskrankheiten sind ein Thema, das oft unterschätzt wird, obwohl es viele Menschen im Arbeitsalltag betrifft. Dabei handelt es sich nicht um plötzlich auftretende Verletzungen, sondern um Krankheiten, die sich meist über einen längeren Zeitraum entwickeln. Sie entstehen durch Belastungen oder Einwirkungen am Arbeitsplatz, die die Gesundheit schädigen können. Dazu zählen zum Beispiel Lärm, Staub, chemische Stoffe oder körperliche Überlastung. Wichtig ist, dass solche Erkrankungen wissenschaftlich nachweisbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen müssen, damit sie überhaupt als Berufskrankheit gelten. Viele Menschen wissen oft gar nicht, dass sie betroffen sein könnten oder welche Rechte sie haben. Die Unfallversicherung unterstützen bei finanzieller Sicherheit und übernehmen nötige Behandlungen. Gerade deshalb ist es wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Berufskrankheiten können nicht nur die Lebensqualität stark beeinflussen, sondern auch langfristige Folgen für die Arbeitsfähigkeit haben. Ein grundlegendes Verständnis hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.   

Das Wichtigste in Kürze:

  • Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch regelmäßige schädliche Einwirkungen am Arbeitsplatz entstehen und in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.
  • Die Anerkennung erfordert den Nachweis, dass die betroffene Person diesen Einwirkungen am Arbeitsplatz deutlich stärker ausgesetzt war als die Allgemeinheit und dass ein ursächlicher Zusammenhang zur Erkrankung besteht
  • Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung.

So kommen Berufskrankheiten zustande

Berufskrankheiten entstehen, wenn Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit besonderen Einwirkungen, etwa chemischen, biologischen oder physikalischen ausgesetzt sind, die Erkrankungen verursachen. Beispiele dafür sind:  

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  • das regelmäßige Tragen schwerer Lasten  
  • häufige Vibrationen oder starker Druck   
  • bestimmte Chemikalien  
  • Lärmbelastung  
  • Staubbelastung  

Nur solche Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Liste geführt und durch die Tätigkeit bestätigt wurden, gelten als Berufskrankheiten. Dabei muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen bestehen, also die Tätigkeit, die Einwirkungen und die Erkrankung müssen in direktem Zusammenhang stehen. Medizinische Erkenntnisse sind ebenfalls relevant, wenn neue wissenschaftliche Befunde vorliegen, können Erkrankungen anerkannt werden, auch wenn sie bislang nicht in der Liste standen.   

Unfallversicherung ist zuständig bei Berufskrankheit

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, sind je nach Branche für die Versicherung von Berufskrankheiten zuständig:  

  • für Mitarbeitende in privaten Wirtschaftsunternehmen die gewerblichen Berufsgenossenschaften  
  • für Mitarbeitende bei Bund, Gemeinden und Ländern die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand wie etwa Unfallkassen  
  • für Selbstständige und Beschäftigte sowie für mitarbeitende Familienangehörige in der Land- und Forstwirtschaft die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft  

Bei mehreren möglichen Strängen richtet sich die Zuständigkeit danach, bei welchem Unternehmen die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt wurde.  

Besteht der Verdacht, dass es sich bei einer Erkrankung um eine Berufskrankheit handelt, muss dies dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger gemeldet werden, etwa durch:  

  • das Unternehmen, in dem die oder der Versicherte den schädlichen Einwirkungen ausgesetzt ist  
  • Ärzte  
  • die Betroffenen selbst  
  • die Krankenkassen  

Auch Verwandte der oder des Betroffenen können bei einem Verdacht auf Krankheiten und Erkrankungen die Meldung vornehmen. Das Verfahren beihaltet die Erhebung der Arbeitsgeschichte und der Krankheitsvorgeschichte sowie ggf. die Einholung eines Gutachtens.

Die Anerkennung von Berufskrankheiten

Sind versicherte Personen in höheren Maßen durch ihre Tätigkeit gefährdet, gilt eine Vermutung zugunsten der Anerkennung. Nach der Meldung des Verdachts prüfen die Unfallversicherung, ob sie zuständig sind. Dafür müssen bei allen Berufskrankheiten mehrere Punkte gegeben sein:  

  • Die betroffene Person leidet an einer in Anlage 1 der BKV genannten Krankheiten (die Anlage umfasst eine Berufskrankheiten-Liste).  
  • An ihrem Arbeitsplatz war die geschädigte Person einem oder mehreren der oben genannten Einflüsse mit seiner Tätigkeit ausgesetzt.  
  • Es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der oder des Versicherten am Arbeitsplatz, den schädlichen Einwirkungen und der Entwicklung der Krankheit.   

Die Unfallversicherungen prüfen sorgfältig, ob es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt, wenn ihnen ein Verdacht gemeldet wird. Sie senden Fragebögen an die Unternehmen und die Betroffenen, ziehen frühere Unterlagen hinzu, die die Einflüsse im Betrieb dokumentieren, und führen teilweise Untersuchungen am Arbeitsplatz durch. Die Anerkennung erfolgt dann schriftlich.   

In seltenen Fällen kann auch eine Erkrankung „wie“ eine Berufskrankheit anerkannt werden, die sich nicht in der Liste der BKV findet. Das ist der Tatsache geschuldet, dass es immer neue medizinische Erkenntnisse über Ursachen und Zusammenhänge gibt und die Liste regelmäßig angepasst wird. Die Anlage ist also dynamisch und gute medizinische Erkenntnisse fördern die Anerkennung. Allerdings reicht ein Einzelfall nicht aus.   

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Leistungen bei Berufskrankheit

Wird eine Krankheit als Berufskrankheit gemäß Berufskrankheiten-Liste anerkannt, übernimmt die gesetzliche wie private Unfallversicherung diverse Leistungen, etwa:  

  • die Behandlung durch einen Facharzt  
  • Medikamente  
  • orthopädische Hilfsmittel  
  • Ergotherapie  
  • Physiotherapie  
  • Logopädie  
  • Ausstattung des Arbeitsplatzes nach den neuen Bedürfnissen  
  • finanzielle Unterstützung des Unternehmens beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement und bei der Erhaltung des Jobs  
  • Kosten für Fortbildungen oder Umschulungen  
  • Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Job sowie bei der Vorbereitung darauf  
  • finanzielle Hilfe beim behindertengerechten Neu- oder Umbau eines Hauses  
  • Haushaltshilfe  
  • Pflegekräfte  
  • Reisekosten  

Welche medizinischen Leistungen der betroffenen Person zustehen, hängt von der individuellen Art der Einschränkung durch die Berufskrankheit ab. Damit die Leistungen vollumfänglich ausgeschöpft werden können, ist es nötig, dass die Betroffenen die Symptome und ihre Arbeitsvorgeschichte so genau wie möglich schildern.  

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass man Berufskrankheiten nicht einfach ignorieren sollte. Sie entstehen meist schleichend und werden deshalb oft erst spät erkannt. Umso wichtiger ist es, auf Warnsignale des Körpers zu achten und frühzeitig zu reagieren. Die gesetzlichen Unfallversicherungen spielen eine zentrale Rolle, da sie Betroffene finanziell absichern und notwendige Behandlungen übernehmen. Auch die Bedeutung von präventiven Maßnahmen darf nicht unterschätzt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Gleichzeitig sollten Beschäftigten selbst Verantwortung übernehmen und auf ihre eigene Gesundheit achten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die medizinischen Erkenntnisse, die ständig weiterentwickelt werden. Sie sorgen dafür, dass neue Krankheiten erkannt und gegebenfalls als Berufskrankheit eingestuft werden können. Wer informiert ist, kann besser vorsorgen und im Ernstfall seine Rechte durchsetzen.   

Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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