Auslandseinsatz

Jan Eldo
Belonio Benefit-Experte
Mitarbeiter auf der Arbeit in ihrem Auslandseinsatz
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Ein Auslandseinsatz ist weit mehr als nur ein Ortswechsel. Er ist für viele Menschen mit besonderen Anforderungen verbunden. Ob für Soldaten der Bundeswehr oder für zivile Mitarbeiter, die von ihrem Arbeitgeber für Projekte im Ausland entsandt werden. In beiden Fällen geht es nicht nur um Organisation, sondern auch um rechtliche Rahmenbedingungen, Versicherungsschutz und steuerliche Fragen. In diesem Artikel, erfährst du mehr über die wichtigen Aspekte bei Auslandseinsätzen, die beachtet werden müssen und wie sich die rechtlichen Grundlagen, Pflichten und Ansprüche unterscheiden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Auslandseinsatz ist eine zeitlich begrenzte Tätigkeit für den gleichen Arbeitgeber im Ausland, ohne dauerhaften Wechsel oder Auswanderung.
  • Er kann durch einen Entsendungsvertrag zum bestehenden Arbeitsvertrag oder durch Versetzung mit befristetem Vertrag beim Tochterunternehmen geregelt werden, wobei die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich ist.
  • Bezüglich Sozialversicherung und Steuern ist entscheidend, ob ein Entsendungsvertrag (Weiterzahlung in Deutschland) oder ein Vertrag mit dem ausländischen Tochterunternehmen (Zahlung im Ausland) besteht.

Besondere Herausforderungen 

Wer zum Auslandseinsatz in ein anderes Land entsandt wird, steht vor organisatorischen, rechtlichen und kulturellen Hürden. Unterschiedliche Gesetzeslagen, neue Sicherheitsvorgaben und abweichende Standards für die Datenverarbeitung können den Alltag erheblich beeinflussen. Auch für Soldaten in Krisengebieten ist die Lage oft unübersichtlich, weshalb klare Einsatzregeln und eine präzise Darstellung der Aufgaben unverzichtbar sind. Arbeitgeber und Dienstherren müssen zudem die gesundheitlichen Risiken, die Infrastruktur vor Ort und die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung überprüfen. Dies zeigt, dass ein Auslandseinsatz eine gründliche Vorbereitung und laufende Anpassungen erfordert.

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Rechtliche Formen für den Auslandseinsatz

Zunächst ist zu klären, welche Form der Einsätze im Ausland es gibt. Für ziviele Arbeitnehmer sprechen Arbeitsrechtler von einer Entsendung. DIese erfolgt oft auf Grundlage eines Zusatzvertrags oder einer Versetzungsvereinbarung. Für Soldaten gelten hingegen spezielle Gesetzte, insbesondere das Soldatengesetz und einsatzspezifische Vorschriften. 

Militärangehörige im Ausland unterliegen weitherin dem deutschen Recht, ist jedoch zusätzlich an Einsatzregeln gebunden, die sich aus internationalen Vereinarungen ergeben. In der Wirtschaft hingegen werden Entsendungen vertraglich geregelt. Unternehmen müssen vor einer Entsendung prüfen, ob alle arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Einsatzort sicher istm eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung personenbezogener Informationen erfolgt und der Dienst im Ausland klar beschrieben wird. uslandseinsatzes nicht vollzogen werden kann, er aber nach Beendigung des Auslandseinsatzes wieder reaktiviert wird.

Der Auslandseinsatz kann nicht einfach angeordnet werden

Auch wenn der Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitenden eine Weisungsbefugnis hat, kann er sie nicht einfach zum Arbeiten ins Ausland schicken. Dies ist nur möglich, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, der dem Arbeitgeber das sogenannte Versetzungsrecht einräumt. Unternehmen, die zahlreiche Tochterfirmen im Ausland haben und bei denen es häufig vorkommt, dass sie ihre Mitarbeitenden für eine Weile in ein anderes Land schicken, nehmen diese Klausel daher meist direkt in den Arbeitsvertrag mit auf.

Ist sie nicht darin enthalten, muss der Arbeitgeber der betreffenden Person den Vorschlag unterbreiten. Ist sie einverstanden, wird der Arbeitsvertrag entsprechend abgeändert oder ergänzt. Das heißt, beide Parteien unterzeichnen den Versetzungsvertrag samt Ruhevereinbarung oder den Entsendungsvertrag.   

Dieses Recht greift beim Auslandseinsatz

Da das Prinzip der freien Rechtswahl gilt, entscheiden sich die meisten Unternehmen aus Deutschland für die Gültigkeit des deutschen Arbeitsrechts für ihre Mitarbeitenden, die sie ins Ausland schicken. Manche Unternehmer versäumen es, ihre Rechtswahl zu benennen. In diesen Fällen gehen die meisten Gerichte aber dennoch vom deutschen Recht aus, da es sich beim Mutterkonzern um ein deutsches Unternehmen handelt.

Sozialversicherung und Steuern beim Auslandseinsatz

Hinsichtlich der Sozialversicherung spielt es eine Rolle, ob ein Entsendungsvertrag vorliegt oder ein befristeter Vertrag mit dem Tochterunternehmen im Ausland abgeschlossen worden ist: In ersterem Falle zahlt das Mutterunternehmen die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland normal weiter. In letzterem Falle hingegen übernimmt das Unternehmen im Ausland die Bezahlung der Mitarbeitenden – sie haben mit der deutschen Sozialversicherung nichts zu tun. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich die betreffenden Personen freiwillig weiterhin in den Sozialversicherungen versichern, damit keine Lücken entstehen. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist in jedem Falle ratsam.

Behält die oder der Mitarbeitende den Wohnsitz in Deutschland und liegt eine Entsendung vor, werden auch die Steuern in Deutschland gezahlt. Bei einem Vertrag mit dem Tochterunternehmen im Ausland hingegen werden die Steuern dort gezahlt. Deutschland hat mit vielen Staaten ein sogenanntes DDer Auslandseinsatz kann nicht einfach angeordnet werden

Ein Auslandseinsatz kann nicht ohne weiteres vom Arbeitgeber oder vom Dienstherrn angeordnet werden. Zwar gilt für Beschägftigte grundsätzlich das Direktionsrecht, aber bei Auslandstätigkeiten ist dieses begrenzt. Arbeitnehmer müssen zustimmen, wenn ein mehrmonatiger Aufenthalt in einem anderen Land geplant ist. Auch für Soldaten der Bundeswehr gibt es klare Regeln. Der Bundestag muss Auslandseinsätze mit bewaffnetem Charakter genehmigen, bevor Truppen entsendet werden dürfen. 

Gerade bei längerfristigen Einsätzen in einem fremden Land ist es wichtig, dass Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis angepasst werden. Ohne Zustimmung und ohne rechtswirksame Vereinbarung wäre ein solcher Einsatz unwirksam.  Ein Arbeitgeber kann nicht einfach beschließen, dass ein Mitarbeiter nach Übersee reist, wenn der ursprüngliche Arbeitsvertrag ausschließlich eine Tätigkeit im Inland vorsieht. Ohne eine solche vertragliche Grundlage könnte ein Einsatz als unzulässlige Vertragsänderung gelten. 

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Dieses Recht greift beim Auslandseinsatz

Rechtlich ist ein Auslandseinsatz ein komplexeres Konstrukt. Für Soldaten gelten während eines Einsatzes besondere Bestimmungen. Sie haben Anspruch auf Fürsorge, insbesondere ei enem Einsatzunfall. Wird ein Soldat beispielsweise verletztm besteht Anspruch auf medizinische Versorgung und gegebenenfalls auf eine Entschädigung. 

In manchen Fällen übernehmen Staatten oder Arbeitgeber sogar ein Ausfallbürgschaft, um finanzielle Risiken während eines Auslandeinsatzes abzufedern. 

Für zivile Arbeitnehmer greifen während des Auslandseinsatzes, je nach Zielland, nternationale Arbeitsverträge und gegebenenfalls das Recht des Einsatzstaates. Wichtig ist die klare Inhaltsbeschreibung der Tätigkeit um Vertrag, damit Rechte udn Pflichten eindeutig sind. Alle Beteiligten müssen wissen, welche Aufgaben im Ausland verarbeitet werden und wie BErichte, Dokumente und sensible Daten rechtlich abgesichert sind. 

Sozialversicherung und Steuern beim Auslandseinsatz

Ein weitere zentraler Punkt bei Auslandseinsätzen ist die Absicherung in der Sozialversicherung. Wer als Arbeitnehmer in ein anderes Land ensandt wird, sollte prüfen, ob deutsche Sozialversicherungen weitergelten oder ob im Zielland ein eigener Versicherungsschutz erforderlich ist. Häufig gibt es Abkommen, die Doppelvericherungen vermeiden. In vielen EU-Ländern gibt es hierzu klare Regelungen, sodass entsandete Mitarbeiter weiterhin in Deutschlad sozialversichert bleiben. Außerhalb Europas, etwa in den USA oder Asien, muss hingegen geprüft werdenm ob eine zusätzliche lokale Versicherung notwendig ist. Manche Unternehmen übernehmen diese Kosten. Steuerlich lohnt sich oft ein Gespräch mit einem Fachanwalt, um zu klären, ob eine teilweise Steuerbefreiung oder Anrechnung der ausländischen Steuern möglich ist. So könnten unangenehme Nachzahlungen vermieden. 

Für Militärangehörige gilt während des Auslandseinsätze in der Regel der deutsche Sozialversicherungsstandard. Auch steuerlich gibt es Besonderheiten. Manche Einsätze im Ausland sind steuerfrei gestellt, insbesondere wenn es um gesetzlich definierte Auslandseinsätze handelt, bei denen eine besondere Gefährdung vorliegt. 

Für zivile Entsendungen gilt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich vorab über die steuerliche Behandlung informieren. In vielen Fällen werden sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen genutzt, um eine doppelte Belastung zu vermeiden. 

Vorteile und Chancen

Ein Auslandseinsatz bietet trotz Herausforderungen, zahlreiche positive Aspekte. Wer im Ausland arbeitet oder dient, erweitert nicht nur seine fachliche Kompetenzen, sonder auch seine interkulturellen Fähigkeiten. Unternehmen profitieren von Mitarbeitern, die internationale Märkte besser verstehen, flexibel agieren und globale Netzwerke aufbauen. Solche Erfahrungen sind auch für die moderne Arbeitswelt ein enormer Vorteil, weil globale Projekte und digitale Zusammenarbeit immer wichtiger werden. Innovationen entstehen oft dort, wo Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen zusammenarbeiten. Für die persönliche Entwicklung bedeutet ein Einsatz oft mehr Eigenverantwortung, Anpassungsfähigkeit und neue Perspektiven auf bekannte Prozesse. Auch die Bundeswehr nutzt Auslandseinsätzen, um Erfahrungen in multinationalen Strukturen zu sammeln. Diese Vielfalt an Eindrücken und die Möglichkeit, Neues zu lernen, machen ein Auslandseinsatz langfristig zu einer wertvollen Investition für alle Beteiligten.

Fazit

Ob für einen zivilen Mitarbeiter oder für ein Soldat der Bundeswehr, ein Auslandseinsatz ist immer mit rechtlichen, organisatorischen und persönlichen Fragen verbunden. Die Planung sollte daher gründlich erfolgen, mit klarer Vertragsgestaltung und umfassender Information zu Versicherungsschutz, Steuern und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. 

Während Soldaten bei einem Einsatzunfall auf staatliche Unterstützung und Entschädigungen zählen können, müssen Arbeitnehmer ihre Absicherung oft eigenständig oder mit Hilfe ihres Arbeitgebers klären. Die klare Darstellung der Aufgaben, der ordnungsgemäße Umgang mit Datenverarbeitung und die Beachtung der Voraussetzungen des jeweiligen Landes sind entscheidend für einen sicheren und erfolgreichen Auslandseinsatz.

Die besonderen Herausforderungen wie rechtliche Hürden, Sicherheitsfragen und die Anpassung an ein fremdes Umfeld zeigen, dass eine gründliche Planung unverzichtbar ist. Gleichzeitig bieten die Vorteile und Chancen eines Auslandseinsatzes enorme Potenziale, wie internationale Erfahrung, neue Perspektiven und Kompetenzen. In der modernen Arbeitswelt ist dies von unschätzbarem Wert. 

Damit wird deutlich, dass ein Auslandseinsatz keine einfache Anordnung ist, sondern eine sorgfältiger Schritt, der zu planen ist, egal ob im Rahmen militärischer Missionen oder bei zivilen Projekten. Wer sich gut vorbereitet, schützt sich auch vor rechtlichen Fallstricken und finanziellen Risiken. Eine transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Dienstherren und Soldaten ist dabei der Schlüssel. So wird der Auslandseinsatz zu einer wertvollen Erfahrung für alle Beteiligten.

Jan Eldo
Jan Eldo versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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