Analytische Arbeitsbewertungsverfahren dienen dazu, die Arbeit und die Arbeitsleistung objektiv zu bewerten und dadurch einen fairen Lohn festlegen zu können. Es gibt mehrere analytische Verfahren zur Arbeitsbewertung, die als Grundlage dienen. Sie sind wichtig für die diskriminierungsfreie Entlohnung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in unterschiedlichen Jobs.
Ziele der analytischen Arbeitsbewertungsverfahren
Mithilfe der analytischen Arbeitsbewertung kann die Festlegung von Lohn respektive das Gehalt systematisiert werden. Unternehmen schaffen dadurch Entgeltgerechtigkeit und Transparenz. Zudem ist die Arbeitsbewertung in Verbindung mit der Festlegung der Entlohnung die Voraussetzung für umfassende Stellenbeschreibungen und Stellenausschreibungen. Damit gehört die Arbeitsbewertung auch zu den Grundlagen für die Personalentwicklung.
Voraussetzungen für faire Methoden der analytischen Arbeitsbewertung
Methodische und gut strukturierte Verfahren zur Arbeitsbewertung helfen dabei, die rechtlichen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs einzuhalten. Diese haben entschieden, dass die Bewertung von Arbeit bestimmte Punkte erfüllen muss:
- Die Methoden müssen überprüfbar, durchschaubar und nachvollziehbar sein.
- Männer- und frauendominierte Tätigkeiten müssen nach gleichen Kriterien behandelt werden.
- Die Tätigkeiten müssen angemessen und vollständig beschrieben werden.
- Die Kriterien, nach denen bewertet wird, dürfen weder in der Formulierung noch in der Auslegung Bezug auf Geschlechtsstereotype nehmen oder genderbezogen diskriminieren.
Mit analytischen Arbeitsbewertungsverfahren, die diese Kriterien erfüllen, lassen sich also diskriminierungsfreie Eingruppierungen vornehmen und ebensolche Entgeltsysteme erstellen.
Summarische und analytische Arbeitsbewertungsverfahren
In vielen Branchen kommen statt der analytischen noch die summarischen Verfahren als Grundlage der Arbeitsbewertung zum Einsatz. Dabei gibt es verschiedene Kriterien zur Beschreibung der Tätigkeit oder der Arbeit, die als Ganzes bewertet wird. Dabei bleibt viel Raum für die individuelle oder auch geschlechtsabhängige Bewertung, schließlich werden nicht alle Kriterien für alle Tätigkeiten angewendet.
Ein Beispiel ist, dass Heben und Tragen und die damit verbundenen körperlichen Anstrengungen in der Altenpflege nicht als Merkmal auftreten, auf dem Bau hingegen in starkem Maße. Das summarische Verfahren wendet also ungleiche Kriterien für frauen- und männerdominierte Arbeit an. Für diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung sind also analytische den summarischen Verfahren vorzuziehen.
Verschiedene analytische Arbeitsbewertungsverfahren
Bei analytischen Arbeitsbewertungen gibt es ein festgelegtes Format von Merkmalen und Kriterien für alle Tätigkeiten, die unabhängig voneinander bewertet werden, ehe eine Abstufung oder eine Gewichtung durchgeführt wird. So erhält man Teilergebnisse, die man addiert und die Differenzierung der Vergütung ermöglichen. Analytische Arbeitsbewertungsverfahren sind etwa das Stufenwertzahlverfahren und das Rangreihenverfahren.
- Das Stufenwertzahlverfahren ist ein System, das mit abgestuften Faktoren arbeitet: Jede Stufe erhält Punkte zugeordnet. Bei der Bewertung der Arbeit werden die Punkte zusammengezählt und so die Wertigkeitsstufe der jeweiligen Tätigkeit ermittelt.
- Das Rangreihenverfahren löst die einzelnen Anforderungen voneinander und bringt sie in eine Rangfolge. Die einzelnen Ränge erlauben die Ermittlung eines gesamten Niveaus. Die Arbeit kann dadurch einem insgesamt passenden Rang zugeordnet werden.
Auf diese Weise ist es möglich, anhand gleicher Kriterien die Arbeitsanforderungen unterschiedlicher Tätigkeiten miteinander zu vergleichen und gerecht zu bewerten. Entsprechend fällt es auch leichter, Jobs fair zu bezahlen. Analytische Arbeitsbewertungsverfahren sind damit ein wichtiges Werkzeug auf dem Weg zu mehr Gendergerechtigkeit bei den Löhnen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.