Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt in einem Unternehmen mit Betriebsrat die Interessen der Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten. Ihre Mitglieder können selbst Auszubildende sein oder junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 25 Jahren. Die JAV sorgt gemeinsam mit dem Betriebsrat dafür, dass die Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten fair und korrekt behandelt werden, und kann bei Problemen eine Vermittlerrolle einnehmen. Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung findet alle zwei Jahre statt.
Die Aufgaben der JAV
In § 70 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Aufgaben der JAV geregelt. Dazu zählen:
- die Überprüfung, ob der Arbeitgeber die gültigen Tarifverträge, Gesetze und Bestimmungen einhält
- die Überprüfung, ob die Azubis Aushilfsjobs wie Putzen oder Kaffee kochen übernehmen müssen, statt ihren Beruf zu erlernen
- die Durchsetzung der Übernahme der Azubis
- die Gleichstellung von Frauen und von Migrantinnen und Migranten innerhalb des Betriebs
- die Vermittlung bei Problemen mit der Meisterin oder dem Meister
Insgesamt geht es darum, die Interessen wahrzunehmen, die Jugendliche während ihrer Berufsausbildung im Unternehmen haben, und ihre Anliegen dem Betriebsrat zu unterbreiten. Dieser legt sie gemeinsam mit der JAV der Chefetage vor.
Wann wird eine JAV gewählt?
Das BetrVG legt fest, dass eine Jugend- und Auszubildendenvertretung immer dann gewählt werden muss, wenn
- es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt (respektive im öffentlichen Dienst einen Personalrat)
- mindestens fünf Auszubildende oder jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren im Betrieb sind
Wie viele Mitglieder die JAV hat, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb ab. Wer bereits Mitglied des Betriebsrats ist, kann nicht in die JAV gewählt werden.
So kann die JAV arbeiten
Die Mitglieder der JAV sollten mit den jugendlichen Beschäftigten und den Auszubildenden des Betriebs in engem Kontakt stehen. Mittels Fragebögen können sie zum Beispiel überprüfen, ob die Berufsausbildung den entsprechenden Gesetzen konform verläuft. In größeren Betrieben kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung auch Sprechstunden für junge Beschäftigte anbieten. Wichtig ist auf jeden Fall, dass jugendliche Mitarbeitende und Auszubildende wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können.
Die Mitglieder der JAV nehmen an Sitzungen des Betriebsrats teil, können Maßnahmen beantragen, die Missstände abschaffen sollen, und sind bei Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder Personalrat anwesend.
Diese Rechte haben Angehörige der JAV
Nicht immer sind Arbeitgeber mit der Arbeit des Betriebsrats oder der JAV einverstanden. Die Interessen der Mitarbeitenden müssen sich nicht unbedingt mit den Interessen des Unternehmens decken. Damit die Angehörigen der JAV wegen ihrer Arbeit keine Repressalien zu befürchten haben, sind im BetrVG mehrere Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verankert:
- Es ist Arbeitgebern nicht gestattet, die Jugend- und Auszubildendenvertretung in ihrer Arbeit zu behindern oder sie im Betrieb zu benachteiligen.
- Die Mitglieder der JAV dürfen nur entlassen werden, wenn dafür außerordentliche Gründe vorliegen (eine Straftat etwa wäre ein solcher Grund). Der Betriebsrat muss der Entlassung zustimmen.
- Auszubildende Mitglieder der JAV müssen nach ihrer Ausbildung übernommen werden. Dafür ist es allerdings notwendig, dass sie innerhalb der letzten drei Ausbildungsmonate einen entsprechenden Antrag der Übernahme bei ihrem Arbeitgeber stellen.
Diese Schutzmaßnahmen sind etabliert worden, damit Unternehmerinnen und Unternehmer kein Druckmittel in der Hand haben, mit dem sie die Angehörigen der Jugend- und Ausbildungsvertretung von unliebsamen Maßnahmen abhalten können.