Die Arbeitsvermittlung in Deutschland umfasst verschiedene öffentliche und private Anbieter von Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit und private Agenturen vermitteln Arbeitsuchenden eine neue Beschäftigung. Lange lag die Vermittlung von Arbeit in Deutschland ausschließlich in staatlicher Hand, bis 1994 das Vermittlungsmonopol aufgebrochen wurde.
Die staatliche Arbeitsvermittlung
Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter bieten kommunale und unentgeltliche Unterstützung für Arbeitsuchende. Tatsächlich ist es in Deutschland verpflichtend, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses Arbeit suchend zu melden (falls keine neue Tätigkeit für den Anschluss vorliegt und es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung handelt). Der Ablauf beim staatlichen Arbeitsvermittler ist der folgende:
- Es wird eine Potenzialanalyse vorgenommen – welche (beruflichen) Qualifikationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten bringt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mit sich?
- Die angestrebte Tätigkeit wird festgehalten.
- Gemeinsam erarbeiten Sachbearbeiter und Arbeitsuchende eine Vermittlungsstrategie und eine Eingliederungsvereinbarung.
- Die Agentur für Arbeit (bzw. das Jobcenter) schickt Vorschläge, für welche Stellen sich die oder der Arbeitsuchende bewerben kann.
In der Eingliederungsvereinbarung wird festgehalten, welche Anstrengungen die Arbeitsuchenden unternehmen müssen, bis sie die passende Tätigkeit finden. Hierzu können etwa Kurse und Schulungen gehören, die sie für bestimmte Stellen qualifizieren.
Die private Arbeitsvermittlung
Nachdem das staatliche Monopol für die Arbeitsvermittlung aufgebrochen war, sind nach und nach private Anbieter für die deutsche Wirtschaft immer wichtiger geworden. Gerade in den frühen 2000er-Jahren war die Arbeitslosigkeit so hoch, dass die Arbeit der privaten Anbieter sehr hilfreich gewesen ist. Der Staat zahlt für die gelungene Vermittlung ehemals Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt sogar Prämien. Tatsächlich hat eine solche Vermittlung Vorteile für alle Beteiligten:
- Arbeitslose bekommen wieder einen Job und verdienen Geld.
- Arbeitgeber können leere Stellen besetzen und ihre Unternehmensziele besser erreichen.
- Der Staat wird finanziell entlastet, weil er weniger Arbeitslosengeld zahlen muss und mehr Steuern einnimmt.
- Der Arbeitsvermittler erhält seine Provision.
Im Gegensatz zur staatlichen Arbeitsvermittlung sind private Arbeitsvermittler nicht kostenfrei. Wen sie jeweils zur Kasse bitten dürfen, ist im SGB III geregelt. Inzwischen dürfen sie (je nach Art des Auftrags) auch von den Arbeitsuchenden Geld verlangen, allerdings nur, solange es sich nicht um die Vermittlung eines Ausbildungsplatzes handelt. Da Arbeitslose oft nicht über die notwendigen Summen verfügen, können sie vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten (dazu unten mehr).
Viele private Anbieter spezialisieren sich allerdings inzwischen auf die Vermittlung gut ausgebildeter Fachkräfte für Schlüsselpositionen. Hier die passenden Bewerberinnen und Bewerber für eine hoch dotierte Stelle zu finden, ist lukrativer, als an der Integration langfristig Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Gutscheine für die Arbeitsvermittlung
Wer länger als sechs Wochen arbeitslos ist und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, hat auch Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung. Die Gutscheine haben den Vorteil, dass der private Vermittler frei wählbar ist, solange er die entsprechenden Zulassungen hat. Es ist auch rechtens, mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig mit Kopien des Gutscheins zu beauftragen und demjenigen das Original zu geben, der als Erstes ein Beschäftigungsverhältnis in die Wege leitet.
Arbeitsuchende sollten allerdings darauf achten, dass die ausgewählten privaten Anbieter nach der Akkreditierungs- und Zulassungsordnung (AZAV) zugelassen ist. Nur wenn dem so ist, können sie ihre Dienstleistungen über den AVGS abrechnen.