Geldwerter Vorteil
Der lohnsteuerliche Begriff des geldwerten Vorteils beschreibt den Teil des Gehalts, in denen ein Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form unentgeltlicher oder vergünstigter Sachwerte oder Dienstleistungen erhält. In Abgrenzung zum regulären Gehalt wird diese Form des Arbeitslohns auch als Sachbezug bezeichnet. Er bezeichnet die Höhe des Geldbetrages, die ein Arbeitnehmer ausgeben oder dazu bezahlen müsste, wenn er sich die Sache oder die Dienstleistung auf regulärem Wege selbst beschaffen würde.
Inhalt
Was fällt unter den Begriff geldwerten Vorteil?
Als geldwerter Vorteil wird die (Sach-)Leistung des Arbeitgebers bezeichnet, die er dem Mitarbeiter zuzüglich zum regulären Arbeitslohn anbietet. Dabei gilt immer jener Betrag als geldwerter Vorteil, den der Mitarbeiter investieren müsste, um die Sachleistung selbst zu finanzieren.
Da der mit einem Sachbezug verbundene geldwerte Vorteil laut §8 Einkommensteuergesetz (§ 8 EStG) immer als Einnahme gilt, ist er grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Allerdings gibt es viele Freigrenzen und Optimierungsmöglichkeiten, die die Personalkosten sogar reduzieren können.
Welchen Nutzen haben geldwerte Vorteile?
Geldwerte Vorteile werden von vielen Arbeitgebern vor allem dazu genutzt, den Nettolohn ihrer Mitarbeiter zu optimieren und so das eigene Unternehmen attraktiver zu gestalten. Geldwerte Vorteile sind eine kostengünstige Möglichkeit die Mitarbeiterbindung zu stärken, ohne die Bruttolöhne zu erhöhen.
Bei richtiger Verwendung profitieren Arbeitgeber zudem durch niedrigere Steuer- und Sozialabgaben und können so Personalkosten einsparen.
Achtung: Da die richtige Berechnung und steuerliche Behandlung geldwerter Vorteile schnell kompliziert werden kann, ist äußerste Sorgfalt geboten. Belonio bietet hier einfache und rechtskonforme Lösungen.
Wann ist ein geldwerter Vorteil steuerfrei?
Grundsätzlich ist ein geldwerter Vorteil immer dann steuerfrei, wenn die Sachleistungen bevorzugt den Interessen des Unternehmens dienen. So überwiegt das eigenbetriebliche Interesse beispielsweise bei der Kostenübernahme des Lkw-Führerscheins. Dies gilt auch für andere berufliche Weiterbildungen.
Auch die Kostenübernahme der Kinderbetreuung stellt einen steuerfreien geldwerten Vorteil dar. Mit dem Betreuungskostenzuschuss JobKidsCare bietet Belonio hier eine einfache und sichere Lösung.
Das deutsche Steuerrecht bietet viele weitere Möglichkeiten, Lohnkosten durch geldwerte Vorteile zu sparen. Zu den beliebtesten gehören unter anderem der steuerfreie Sachbezug sowie der Essenszuschuss. So sind Sachbezüge bis 44 € grundsätzlich abgabefrei. Dazu zählen beispielsweise Waren- oder Einkaufsgutscheine sowie die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Weitere Informationen zum Sachbezug mit Job44 finden Sie hier.
Beim Essenszuschuss kann der Arbeitgeber das arbeitstägliche Essen seiner Mitarbeiter mit bis zu 6,57 € pro Tag fördern. Diese Förderung muss er dabei mit einem Betrag (Sachbezugswert) von bis zu 3,47 € pauschal mit 25 Prozent versteuern. Die darüberliegende Förderung ist bis zu einem Betrag von 3,10 € steuerfrei. Weitere Informationen zum Essenszuschuss mit JobLunch finden Sie hier.
Stellt ein Unternehmen kostenloses Obst, Mineralwasser, Kaffee etc. zur Verfügung, handelt es sich um keinen geldwerten Vorteil.
Welche gängigen geldwerte Vorteile gibt es?
Die Liste an geldwerten Vorteilen ist lang. Zu den beliebtesten zählen unter anderem:
- Verpflegungszuschüsse
- Sachbezüge
- Erholungsbeihilfen
- Geschenke und persönliche Aufmerksamkeiten
- Internetkostenzuschuss
- Telefonkostenzuschuss
- Betreuungskostenzuschuss
- Betriebliche Altersvorsorge
- Dienstrad
- Firmenwagen
- Fahrtkostenzuschuss
- Mitarbeiterrabatte
- Weiterbildungen
Wie Geldwerte Vorteile optimal nutzen

IT-Ausstattung
Bedingung: Geräte sind nur Leihgabe, kein Geschenk.

Sachbezug
- monatlich bis zu 50,- €
- steuer- und sozialversicherungsfrei
- zusätzlich zum Gehalt
- Beispiele: Gutscheine, Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Vorsorgebudget
- Geldwerter Vorteil als Gehaltsumwandlung nicht möglich

Essenszuschuss
- monatlich bis zu 100,05 €(bis zu 6,67 € an 15 Tagen)
- sozialversicherungsfrei
- bis zu 6,67 € steuerfrei (bei Eigenanteil Arbeitnehmer von 3,57 € täglich)
- 25 % Pauschalsteuer bei Übernahme Eigenanteil durch Arbeitgeber
- Gehaltsumwandlung möglich

Persönliche Aufmerksamkeiten
- bis zu 60,- € je Anlass
- steuer- und sozialversicherungsfrei
- zusätzlich zum Lohn
- Beispiele: Gutscheine, Mitgliedschaft im Fitnessstudio
- Geldwerter Vorteil als Gehaltsumwandlung nicht möglich

Erholungsbeihilfe
- jährlich bis zu
- 156,- € für den Arbeitnehmer,
- 104,- € für den Ehepartner und
- 52,- € je Kind
- 25 % Pauschalsteuer
- sozialversicherungsfrei
- zusätzlich zum Lohn
- Geldwerter Vorteil als Gehaltsumwandlung nicht möglich

Internetkosten
- monatlich bis zu 50,- €
- sozialversicherungsfrei
- 25 % Pauschalsteuer
- zusätzlich zum Lohn
- Geldwerter Vorteil als Gehaltsumwandlung nicht möglich

Telefonkosten
- bis zur Höhe der monatlichen Mobilfunkrechnung
- sozialversicherungsfrei
- zusätzlich zum Lohn
- Geldwerter Vorteil als Gehaltsumwandlung nicht möglich

Betriebliche Altersvorsorge
- maximal 3.312,- € jährlich
- steuer- und sozialversicherungsfrei
- zusätzlich zum Lohn
- Geldwerter Vorteil als Gehaltsumwandlung nicht möglich

Dienstrad
- bis zur Höhe des Anschaffungspreises
- steuer- und sozialversicherungsfrei
- zusätzlich zum Lohn
- Geldwerter Vorteil als Gehaltsumwandlung nicht möglich

Fahrtkosten
- 0,30 € monatlich pro km Anfahrtsweg oder Erstattung der ÖPNV-Kosten
- sozialversicherungsfrei
- 15 % Pauschalsteuer
- zusätzlich zum Gehalt
- Geldwerter Vorteil als Gehaltsumwandlung nicht möglich

Sachleistung
- jährlich bis zu 10.000,- €
- nicht sozialversicherungsfrei
- 30 % Pauschalsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer
- zusätzlich zum Gehalt
- Geldwerter Vorteil als Gehaltsumwandlung nicht möglich

Firmenwagen
Private Nutzung muss versteuert werden. Berechnungsgrundlage durch 1 Prozent-Regel oder Fahrtenbuch.

Bonusmeilen und Personalrabatte
- jährlicher Freibetrag bis 1.080 €
- Mitarbeitende können zur beruflichen Nutzung verpflichtet werden.
Geldwerter Vorteil in Form von Dienstwagen
In vielen Unternehmen ist es gängige Praxis, den Mitarbeitern einen Firmenwagen auch für private Fahrten zu überlassen. Doch wie berechnet sich der geldwerte Vorteil für den Dienstwagen? Hierfür kann entweder die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch angewendet werden.
Die Ein-Prozent-Regelung
Bei der Ein-Prozent-Regelung wird die private Nutzung des Dienstwagens vom Mitarbeiter monatlich mit einem Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises versteuert. Zusätzlich werden pro Monat 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises pro Kilometer Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz versteuert.
Das daraus resultierende Zusatzeinkommen wird aus steuerlichen Gründen zwar auf den Lohn aufgerechnet, allerdings nicht ausbezahlt wird. Der Betrag dient lediglich der korrekten Berechnung der zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.
Beispielrechnung:

Das Fahrtenbuch
Die zweite Berechnungsmethode basiert auf einem lückenlos geführten Fahrtenbuch. Hier müssen sämtliche Fahrten schriftlich festgehalten werden. Besonders für Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen überwiegend für dienstliche Fahrten nutzen, kann sich ein Fahrtenbuch steuerlich lohnen.
Als Faustregel gilt: Je mehr der Firmenwagen dienstlich genutzt wird, desto eher lohnt sich steuerlich ein Fahrtenbuch.
Durch die Digitalisierung und der damit verbundenden Automatisierung, verursachen geldwerte Vorteile für Mitarbeitende im Abrechnungsprozess nur geringen Aufwand. Dadurch stellen Sachbezüge sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine eindeutigen Win-Win-Situation dar: Das Unternehmen spart Personalkosten und damit bares Geld, der Arbeitnehmer erhält mehr Kaufkraft und je nach Benefit mehr Netto vom Brutto. Zudem werden Mitarbeiterbindung und Employer Branding gestärkt.
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