JobPresent - Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:innen und persönliche Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro

Mit JobPresent von Belonio können Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen Geschenke in Höhe von jeweils bis zu 60 Euro zukommen lassen – und das steuerfrei. Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zum Thema Geschenke an Mitarbeiter und erfahren Sie, wie Sie diesen Vorteil mit Belonio nutzen können. Gewohnt einfach, sicher und attraktiv über das Belonio Cockpit und die Belonio App für die Mitarbeitenden.

Belonio Aufmerksamkeiten

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:innen zu besonderen Anlässen

Mitarbeitergeschenken zu Anlässen

Ob zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zu der Geburt eines Kindes – ein Zuschuss in Form eines Gelegenheitsgeschenk zu besonderen Anlässen wird von Mitarbeitenden sehr geschätzt und ist eine einfache Möglichkeit als Arbeitnehmer, seinen Angestellten steuerfrei eine Freude zu bereiten. Mit JobPresent sparen Sie sich bei Geschenken an Mitarbeiter bis maximal 60 Euro nicht nur die Steuern, sondern überlassen die Auswahl und Anschaffung des Geschenkes direkt dem Beschenkten.

Persönliche Aufmerksamkeiten auf einen Blick:

Geschenke an Mitarbeiter

Warum sich Geschenke an Mitarbeiter:innen lohnen

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Sie möchten Ihren Mitarbeiter:innen mit Geschenken eine Freude bereiten?

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Was sind steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter?

Was sind steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter?

Geschenke an Mitarbeiter sind eine Art von steuerfreien Sachbezügen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zu wichtigen persönlichen Anlässen zusätzlich gewähren kann. Voraussetzung für die Möglichkeit zur steuer- und sozialversicherungsfreien Schenkung ist, dass es sich bei der Zuwendung um ein Sach- und kein Geldgeschenk handelt und den Freibetrag von 60 Euro brutto inklusive Umsatzsteuer nicht übersteigt. Wichtig ist dabei auch, dass Arbeitgeber festhalten, zu welchem Anlass und was geschenkt wurde. Denn nur die Geschenke zu den wichtigen 

persönlichen Anlässen akzeptiert der Gesetzgeber als steuerfrei und zugleich abzugsfähig. Eine Gehaltsumwandlung ist daher nicht möglich. Als Sachzuwendung gelten u. a. auch Geschenkgutscheine für Waren und Dienstleistungen. Hier ist zu beachten, dass Restbeträge auf einem Gutschein nicht ausgezahlt werden dürfen, denn das gilt als Geldleistung und ist somit steuerpflichtig.
Als besondere persönliche Anlässe gelten u.a.:

  • Geburtstage
  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • Beförderung
  • Firmenjubiläum
  • Taufe/ Kommunion/
  • Konfirmation
  • Beförderung
  • Verabschiedung

Betriebsveranstaltungen oder Geschenke an Mitarbeiter, die zu Weihnachten, Ostern oder Pfingsten erbracht werden, gelten nicht als Geschenke zu besonderem Anlass. Für Weihnachtsgeschenke, die im Rahmen einer Weihnachtsfeier übergeben werden, gilt stattdessen der Grenzbetrag i. H. v. 110 Euro pro Mitarbeiter.

Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro

Machen Arbeitgeber ihren Angestellten zu persönlichen Anlässen Geschenke, deren Wert die Grenze von 60 Euro überschreitet, ist der gesamte Wert wie Barlohn zu behandeln. Allerdings besteht dann alternativ die Möglichkeit, den Wert mit 30 % pauschal zu versteuern.

Wie profitieren Arbeitgeber?

Geschenke an Mitarbeiter sind eine von vielen Möglichkeiten, seinen Angestellten Anerkennung und Wertschätzung entgegenzubringen. Mit JobPresent können Angestellte einfach einen Gutschein ihrer Wahl auswählen und sich einen persönlichen Wunsch erfüllen oder teilfinanzieren.

Wie profitieren Arbeitgeber?

Mit Belonios JobPresent haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Angestellten mit Geschenken zu bestimmten Anlässen eine Freude zu bereiten. Dabei sparen Sie sich nicht nur die Steuern, sondern auch die Zeit und den Aufwand, ein passendes Geschenk für jeden Angestellten einzeln herauszusuchen und zu besorgen. Mit den Geschenken an Mitarbeiter sorgen Sie für Motivation und Zufriedenheit und binden Ihre Angestellten an das Unternehmen. Gleichzeitig steigert dieser Benefit Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Sachbezüge verwalten war noch nie einfacher

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Geschenke an Mitarbeiter 2024 und Ausblick

Die Rechtsgrundlage

Gem. Rz. im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19.05.2015 und R 19.6 Abs. 1 Satz 2 LStR können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern oder deren Angehörigen Sachgeschenke, auch Aufmerksamkeiten genannt, zu besonderen persönlichen privaten oder beruflichen Anlässen steuer- und beitragsfrei zukommen lassen, wenn deren Wert 60 Euro einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigt.
Als Leistungen, die üblicherweise im gesellschaftlichen Verkehr ausgetauscht werden, führen sie nicht zu einer Bereicherung des 

Arbeitnehmers und gehören daher nicht zum Arbeitslohn. Sie müssen daher auch nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Solche besonderen persönlichen privaten Anlässe sind z. B. der Geburtstag, die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Besondere persönliche berufliche Anlässe sind das Jubiläum oder eine bestandene Prüfung. Treten mehrere solcher Anlässe in einem Jahr auf, können Aufmerksamkeiten auch mehrfach zugewendet werden.

Anlässlich eines persönlichen Ereignisses, z. B. der Geburt eines Kindes, kann der Arbeitgeber nur einmal eine Aufmerksamkeit bis 60 Euro gewähren, an den Arbeitnehmer oder auch an den Ehegatten. Sind beide Partner beim gleichen Arbeitgeber angestellt, kann die Aufmerksamkeit für dieses Ereignis allerdings zweimal gewährt werden.

Bei den 60 Euro handelt es sich um eine Freigrenze. Sobald der Wert des Mitarbeiter Geschenks die 60 Euro übersteigt, ist der Gesamtbetrag als Arbeitslohn voll zu versteuern und Sozialabgaben müssen entrichtet werden. Der Arbeitgeber ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Da Geschenke an Mitarbeitern überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers bestehen, wird eine Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers zugunsten von Aufmerksamkeiten von dem Finanzamt nicht anerkannt. Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter sind daher ausschließlich Sachzuwendungen, die nicht im Lohnkonto aufgeführt werden.

Zu beachten ist, dass gem. § 8 Abs. 1 EStG mit Wirkung zum 1.1.2020 nachträgliche Kostenerstattung grundsätzlich Barlohn darstellen, keinen Sachbezug. Auch Geldsurrogate gelten als solcher. Weiterhin Sachzuwendungen sind Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. Diese Regelungen gelten auch für Geschenke an Mitarbeiter.

Geschenke an Mitarbeiter mit Belonio

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einfach, sicher & attraktiv mit Belonio

Mit Belonio können Sie als Arbeitgeber einfach und digital Ihren Mitarbeitern die Benefits Ihrer Wahl zur Verfügung stellen. Sei es die Bereitstellung eines Dienstrads, der Essenszuschusses zu Mahlzeiten, die Mitfinanzierung einer Fahrkarte über den Sachbezug oder ein Geschenk an Mitarbeiter zu einem besonderen Anlass – Sie haben selbst in der Hand, welcher Ihrer Angestellten welche Benefits bekommt. Schalten Sie dafür einfach und digital im Arbeitgebercockpit der Belonio App die entsprechenden Benefits frei und lassen Sie uns um alles Weitere kümmern.

Geldwerte Vorteile durch Sachbezüge wie z. B. Geschenke an Mitarbeiter zu besonderen Anlässen sowie weitere Benefits erhalten Arbeitnehmer einfach über die Belonio App. Angestellte wählen einfach per Klick den gewünschten Benefit aus und beantragen diesen beim Arbeitgeber. Die Bestätigung erfolgt einfach und unkompliziert über die App.

Wie die Nutzung mit Belonio funktioniert

Arbeitgeber wählen Zeitpunkt, Höhe und Anlass des Geschenks für einzelne oder mehrere Mitarbeiter bequem im Arbeitgebercockpit aus. Das kleine Extra-Geschenk wird den Angestellten pünktlich und zuverlässig zugestellt ohne, dass sich Arbeitgeber mit Formalitäten oder der Wahl eines passenden Geschenks aufhalten müssen. Über steuerrechtlich konforme Reports erfolgt die Anbindung an die Lohnbuchhaltung.

Arbeitnehmer wählen ihr Geschenk selbst aus indem Sie den Gutschein ihrer Wahl in der Belonio App aussuchen. Bei der nächsten Shoppingtour – online oder offline – kann der digitale Gutschein einfach auf den Einkaufskorb eingelöst werden. So erhält der Angestellte ein Geschenk, mit dem er auf jeden Fall etwas anfangen kann.

Benefits nutzen wie ein Profi

Sehr gerne beraten wir Sie rund um Ihre Herausforderungen. Mit unserem Vertriebsteam haben Sie starke Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei Ihren Ideen und unsere Software erleichtert ganz einfach Ihren Alltag. Lassen Sie uns in Kontakt kommen.

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Einzigartig: Auszahlungsvarianten auf Wunsch kombinieren

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Die Ausschüttung des Sachbezugswerts ist sehr attraktiv, dank zahlreicher Möglichkeiten. Mit Belonio kann dieser in Form von digitalen Warengutscheinen, Gutscheinen für Strom, als Geldkarten oder als Leistung der betrieblichen Krankenversicherung gewährt werden.

Mit der MyBen-Funktion können Unternehmen ihren Angestellten darüber hinaus die Möglichkeit geben, im Vorfeld individuell und flexibel den eigenen Gutschein aus einer großen Anbietervielfalt bequem per App zu wählen.

Digitale Gutscheine

Ein voller Einkaufswagen bei REWE oder Penny? Ein Einkaufskorb von Rossmann? Oder lieber Online-Shopping bei Conrad, H&M und Co.?

Arbeitnehmer können Monat für Monat ihren Lieblingsgutschein wählen, beim nächsten Einkauf einlösen oder die Gutscheine für einen größeren Wunsch in der Belonio App sammeln [i.d.R.3 Jahre gültig].

Angestellte können Geschenke vom Arbeitgeber modern und flexibel als digitalen Gutschein i. H. v. bis zu 60 Euro pro privaten Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Wenn Arbeitgeber sich zusätzlich für die MyBen-Funktion entscheiden, steht den Angestellten automatisch eine vielfältige und flexible Auswahl an Gutscheinen per App zur Verfügung.

Die Sachbezugskarte für den regionalen Einsatz

Die Ticket Plus® City von Edenred ist eine wiederaufladbare Gutscheinkarte für Ihre Region, mit der Sie Ihre Mitarbeitenden steuerfrei motivieren können. Einkaufen, Shoppen, Tanken und vieles mehr – alles mit einer Karte. Das Beste daran: Dank der auf ganz Deutschland verteilten Regionen, können Sie unsere Lösung in Ihrem Unternehmen auch an verschiedenen Standorten einsetzen.

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