JobInternet - Steuerfreier Internetzuschuss bis 50 Euro

Mit JobInternet, dem steuerfreien Internetkostenzuschuss von Belonio, können Unternehmen bis zu 50 Euro pro Monat einfach an Ihre Mitarbeiter:innen weitergeben. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema steuerfreier Internetzuschuss vom Arbeitgeber. Wir stellen die aktuelle Rechtsprechung vor und informieren Sie über die richtige Versteuerung.

Internetkosten erstatten

Internetzuschuss vom Arbeitgeber in der Praxis: die Alternative zur Gehaltserhöhung

Kosten für Internet

Fast jeder hat heutzutage einen eigenen Internetanschluss zu Hause. Obwohl ein Internetvertrag bereits zu einem niedrigen Monatsbeitrag abgeschlossen werden kann und auch der Internetzugang an sich keine große Aufwendung ist, kommt am Ende des Jahres ein Betrag zusammen, der einfach mit dem Internetzuschuss vom Arbeitgeber beglichen oder zumindest mitfinanziert werden kann – und das, ohne, dass er vom Arbeitnehmer versteuert werden muss.

Steuerfreier Internetzuschuss vom Arbeitgeber erklärt

Ganz ohne Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge

4 Vorteile der steuerfreien Internetpauschale für Arbeitnehmer:innen & Unternehmen

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Steuerfreie Internetpauschale allgemein

Was ist die Internetzuschuss?

Mit dem Internetzuschuss kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die privaten Internetkosten je nach Betrag mit bis zu 50 Euro monatlich bezuschussen. Für den Arbeitnehmer ist der Barzuschuss komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.Der Arbeitgeber muss die anfallende Lohnsteuer aus Vereinfachungsgründen pauschal zu 25 % versteuern. Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt jedoch voraus, dass der Betrag zusätzlich zum bestehenden Arbeitslohn geschuldet wird. 

Der Zuschuss kann neben der Deckung der Kosten für den Internetanschluss (Grundgebühren für DSL bzw. Flatrates oder Datentarife) auch für die zur Internetnutzung notwendigen Anschaffung oder Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten wie Router, Computer, Laptop oder aber auch Tablet und Smartphone gezahlt werden. Dabei darf der Zuschuss die Freigrenze von maximal 50 Euro im Monat bzw. 600 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Mobilfunkverträge und Streamingdienste sind von dem Zuschuss für die Internetnutzung ausgenommen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

Um die Internetpauschale vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zu erhalten, muss der Internetvertrag auf den Namen des Mitarbeiters laufen. Teilen sich mehrere Parteien die Kosten für einen Internetvertrag und sind gemeinsam Rechnungsempfänger, erhält der Arbeitnehmer ausschließlich eine Bezuschussung in Höhe seines Anteils, maximal jedoch 50 Euro im Monat.

Zur Vereinfachung können die vom Arbeitnehmer angegebenen monatlichen Internetkosten vom Arbeitgeber pauschaliert werden. Auch hier dürfen die 50 Euro im Monat nicht überschritten werden. Eine schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers über den Besitz eines Internetzuganges und der monatlichen Höhe der Kosten, müssen dem Arbeitgeber vorliegen. Bei Falschangaben des Arbeitnehmers haftet der Arbeitgeber nicht. Der Arbeitnehmer muss mit einer Nachzahlung etwaiger Mehrsteuern rechnen.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber allen Mitarbeitern einschließlich Werkstudenten, Teilzeitkräften und Minijobbern die Internetpauschale zahlen – er ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

Wie profitieren Arbeitnehmer?

Neben einem Dienstfahrrad, Essenszuschuss oder einem Sachbezug in Form von Gutscheinen o. Ä., ist der Internetzuschuss des Arbeitgebers eine mögliche Form der Nettolohnoptimierung. Während sich eine reguläre Erhöhung des Bruttolohns nur selten prägnant im
Nettobetrag in der Lohnabrechnung des Angestellten niederschlägt, ermöglicht der Internetzuschuss durch den Arbeitgeber eine steuer- und sozialbeitragsfreie Aufstockung des Arbeitslohns. Die Steuerklasse des Beschäftigten spielt dabei keine Rolle.

Wie profitieren Arbeitgeber?

Der Zuschuss zu den Internetkosten ist eine ideale Möglichkeit für den Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung anzubieten. Mit einer pauschalen Versteuerung des Arbeitslohns von nur 25 %, ist der Zuschuss für den Arbeitgeber durch die niedrigen Lohnkosten deutlich kostengünstiger und für seine Angestellten komplett steuerfrei. Der Arbeitgeber nimmt seinen Mitarbeitenden laufende Kosten ab und bindet sie somit mehr an das Unternehmen.

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Internetzuschuss 2024 und Ausblick

Die Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die steuerfreie Internetpauschale vom Arbeitgeber ist die Lohnsteuerrichtlinie (LStR) § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG. Demnach kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten zu einer Pauschalversteuerung von 25 % die Internetnutzung zu Hause bezuschussen. Trotz der vom Bundesfinanzhof gefällten Urteile vom 01.08.2019 – VI R 21/17 und VI R 40/17, die die Zahlung eines Zuschusses in Form einer Umwandlung des Gehalts erlaubt, wurde die Anwendung des Beschlusses von der Finanzverwaltung abgelehnt (BMF Schreiben v. 05.02.2020 – IV C 5 – S 2334/19/10017 :002 BStBI 2020).

Der Internetkostenzuschuss mit Belonio

Belonio Software JobInternet

einfach, sicher & attraktiv mit Belonio

Mit Belonio können Sie als Arbeitgeber einfach und digital Ihren Mitarbeitern die Benefits Ihrer Wahl zur Verfügung stellen. Arbeitnehmer:innen erhalten den steuerfreien Internetzuschuss vom Arbeitgeber, indem Sie die Kosten ihres eigenen Internetzuganges einfach per „klick“ in der Belonio-App bestätigen. Daraufhin wird die monatliche Zahlung durch den Arbeitgeber veranlasst.

Arbeitgeber warten die Erklärung des Arbeitnehmers ab
und wählen daraufhin JobInternet im Arbeitgebercockpit aus. Nach Definierung des monatlichen Betrags, Art der Auszahlung und des Start- und Enddatums, erfolgt die Ausschüttung an den Beschäftigten automatisch.

Wie die Nutzung mit Belonio funktioniert

Belonio bietet Arbeitgebern eine einfach zu bedienende Plattform, um den Mitarbeitenden Benefits wie JobInternet & Co. anzubieten. Dabei legt der Arbeitgeber selbst fest, welche Benefits für welche Mitarbeiter freigeschaltet werden sollen. Während Sie Ihren Angestellten steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse gewähren, profitieren Sie selbst aus Vereinfachungsgründen von einer geringen Pauschalierung der Lohnsteuer.

Beschäftigte bestätigen ihre Internetkosten einmal im Jahr bequem und einfach per „klick“ in der Belonio-App. Die Erklärung der Kosten wird dadurch individuell erzeugt und direkt übermittelt. Der Internetzuschuss des Arbeitgebers wird daraufhin mit dem Gehalt ausgezahlt. Der Angestellte muss weder Steuern noch einen Betrag zur Sozialversicherung zahlen.

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Einzigartig: Auszahlungsvarianten auf Wunsch kombinieren

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Der Angestellte kann sich den Zuschuss vom Arbeitgeber entweder mit dem Lohn bzw. Gehalt auszahlen lassen oder sich für eine Auszahlung in Form eines Gutscheines entscheiden. Für letztere Möglichkeit wählt der Beschäftigte zunächst seinen gewünschten Gutschein über die MyBen-Funktion aus. Mit Freigabe durch den Arbeitgeber wird der Gutschein automatisch generiert und dem Arbeitnehmer über die Belonio-App zur Verfügung gestellt.

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