Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber mit einer unserer Partner-Versicherungen eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Beitrag kann sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer allein gezahlt oder aber geteilt werden. Mit Beginn des Ruhestands hat der Mitarbeiter Anspruch auf die Auszahlung der Vorsorgesumme. Diese setzt sich aus den monatlichen Beiträgen der Einzahler zusammen und wird dem Arbeitnehmer monatlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente basierend auf dem Bruttogehalt ausbezahlt. Kommt es vor Erreichen der Rente zu einem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen, kann er den Vertrag mit zum neuen Arbeitgeber nehmen oder die Beiträge selbstständig weiterzahlen. Diese Direktversicherung ist mit der Riester-Rente kombinierbar.
Pensionskasse
Ein weiterer Durchführungsweg der Betriebsrente ist die monatliche Einzahlung in eine Pensionskasse. Bei der Pensionskasse handelt es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen, die sich üblicherweise an bestimmte Branchen richtet und gerne von Unternehmen mit Tarifverträgen zur betrieblichen Altersvorsorge genutzt wird. Ist der Arbeitgeber Träger einer Pensionskasse, werden die Beiträge für die Altersvorsorge vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitnehmer kann sich mittels Entgeltumwandlung an der Finanzierung beteiligen.
Die Anwartschaft des Arbeitnehmers tritt mit Beendigung des Erwerbslebens ein. Scheidet der Arbeitnehmer vor Erreichen des Ruhestands aus dem Unternehmen aus, kann er die Beiträge eigenständig weiter leisten oder den Vertrag vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen. Die bAV mit der Pensionskasse ist mit der Riester-Rente kombinierbar. Eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers hat keinen Einfluss auf Ihren Vertrag mit der Pensionskasse. Die Anwartschaft als Arbeitnehmer bleibt Ihnen erhalten.
Pensionsfonds
Pensionsfonds stellen einen Durchführungsweg für arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte bAV dar. Für Arbeitgeber ist diese Möglichkeit besonders ansprechend, da Pensionsfonds selbst entscheiden, wie und wo sie die Beiträge verwalten und anlegen wollen und nicht von Restriktionen anderer Lebensversicherungen betroffen sind. Dies bringt aufgrund schwankender Aktienkurse ein gewisses Risiko mit sich, kann jedoch auch zu einer höheren Rendite führen. Der rechtlich selbstständige Versorgungsträger erteilt dem Arbeitnehmer eine Leistungszusage mindestens in Höhe der einbezahlten Beträge. Dieser hat also als Rentner einen Rechtsanspruch auf die Leistung. Sollte das Unternehmen insolvent gehen, ist er über den Pensionssicherungsverein abgesichert. Pensionsfonds ist mit der Riester-Rente kombinierbar.
Unterstützungskasse
Ein arbeitgeberfinanzierter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Betriebsrente an die Unterstützungskasse, welche wiederum die Einzahlungen in Wertpapiere, Immobilien oder vergleichbare Wertanlagen anlegt. Dafür besteht die Beitragspflicht im Pensionssicherungsverein. Der Arbeitnehmer erhält eine verpflichtende Zusage über die später zu erwartende Rentenhöhe. Dieser Durchführungsweg kann ebenfalls durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer mitfinanziert werden. In diesem Fall ist der Arbeitnehmerbeitrag in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Eine Mitnahme des Vorsorgevertrags mit der Unterstützungskasse ist üblicherweise nicht möglich.
Direktzusage
Entscheiden sich Arbeitnehmer und -geber für diesen Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber für die Anlage des Beitrags zur betrieblichen Altersvorsorge verantwortlich. Er übernimmt die kompletten Zahlungen der Beiträge und ist dem Arbeitnehmer gegenüber dazu verpflichtet, bei Erreichen des Rentenalters mindestens die eingezahlten Beiträge auszuzahlen. Im Falle einer Invalidität oder des Todes des versicherten Mitarbeiters, ist die Absicherung der Hinterbliebenen gewährleistet. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine garantierte Verzinsung der Beiträge zu versprechen. Es muss allerdings ein Beitrag an den Pensionssicherungsverein geleistet werden.