JobPension - Betriebliche Altersvorsorge für ein gesichertes Einkommen im Alter

Mit sinkendem Rentenniveau und steigender Lebenserwartung wächst gleichzeitig die Sorge der Lebensfinanzierung im Alter. Um nach der Pensionierung den jahrelang gepflegten Lebensstandard beibehalten zu können, reicht die gesetzliche Rentenversicherung perspektivisch nicht mehr aus. Zusatzrenten wie die private und betriebliche Absicherung rücken daher immer stärker in den Vordergrund. Sichern Sie sich bequem und einfach mit JobPension, der betrieblichen Altersvorsorge von Belonio, ab und schließen Sie mit einer Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder anderen betrieblichen Rentenversicherungen die Rentenlücke im Alter.

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Betriebliche Altersvorsorge: deswegen sparen Arbeitnehmer & Arbeitgeber mit JobPension

Wer sein Leben lang gearbeitet hat und nach vielen Jahren Berufstätigkeit wohlverdient in Rente geht, wird mit den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung allein den gewohnten Lebensstandard nicht halten können. Die Rente ist deutlich geringer als das zuletzt erhaltene Gehalt und führt zur sogenannten Rentenlücke. Um diese zu schließen und auch als Rentner keine Abstriche machen zu müssen, sorgen viele Beschäftigte mit einer Zusatzrente in Form von privaten und betrieblichen Altersvorsorgen wie einer Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder der Direktzusage vor. Diese sichern Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität sowie bei einer Lebensversicherung auch deren Hinterbliebene ab. Insbesondere die Betriebsrente ist dabei von Interesse. Denn mit dieser können Arbeitnehmer nicht nur einen Teil ihres Bruttogehalts steuerfrei und sozialabgabenfrei für die Rente zurücklegen, sondern erhalten in jedem Fall einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser muss für den Arbeitgeberzuschuss ebenfalls keine Steuern abführen und spart sich Lohnkosten für den zusätzlichen Betrag. Tatsächlich sind Anwartschaften auf eine Betriebliche Altersversorgung bei Angestellten eine gefragte Alternative zur Gehaltserhöhung und eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Alles Wissenswerte zum Thema Betriebliche Altersvorsorge

Gründe warum sich die Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber & Arbeitnehmer lohnt

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Wir beraten Sie gerne zu den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu JobPension, der betrieblichen Altersvorsorge mit Belonio. Unser Vertriebsteam steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der Wahl der speziell für Ihr Unternehmen passenden Betriebsrente. Nutzen Sie unsere übersichtliche Software und sparen Sie sich einen großen Verwaltungsaufwand!

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Allgemeine Infos zur Betriebliche Altersvorsorge

Was genau ist betriebliche Altersvorsorge?

Mit JobPension, der betrieblichen Altersvorsorge, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, monatlich einen Teil ihres Bruttogehalts bis zu einem Betrag von 282 Euro bzw. jährlich 3.384 Euro (Beitragsbemessungsgrenze West) und 266 Euro monatlich oder 3.192 Euro im Jahr (Beitragsbemessungsgrenze Ost) sozialabgaben- und steuerfrei für die Versorgung im Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene zurückzulegen. Die gesetzlichen Rentenansprüche bleiben davon zunächst unberührt. Je nach vereinbartem Durchführungsweg gewährt der 

Arbeitgeber einen Zuschuss i.H.v. mindestens 15 %. Alternativ kann der dieser auch eine vollständige Beitragszusage erteilen, den kompletten Beitrag übernehmen und die Altersvorsorge dem Arbeitnehmer somit zusätzlich zum Gehalt gewähren. Die Beitragszusage wird in jedem Fall vertraglich festgehalten.
Welches Modell der Arbeitgeber seinen Mitarbeiten anbietet, ist in der Versorgungsordnung für die betriebliche Altersversorgung festgehalten. Diese beinhaltet alle relevanten Informationen zu den Rechtsansprüchen, Pflichten, Leistungen und Bedingungen.

Direktversicherung, Pensionskasse & Co. – Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Für die Betriebsrente mit JobPension stehen unterschiedliche Modell zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Der Großteil der Modelle basiert auf einer Beitragszahlung des Arbeitnehmers. Ein Zuschuss des Arbeitgebers ist hier gesetzlich verpflichtend. Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern jedoch als Benefit eine komplette Kostenübernahme für die betriebliche Altersvorsorge an. So unterscheiden sich die Durchführungswege voneinander:
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber mit einer unserer Partner-Versicherungen eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Beitrag kann sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer allein gezahlt oder aber geteilt werden. Mit Beginn des Ruhestands hat der Mitarbeiter Anspruch auf die Auszahlung der Vorsorgesumme. Diese setzt sich aus den monatlichen Beiträgen der Einzahler zusammen und wird dem Arbeitnehmer monatlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente basierend auf dem Bruttogehalt ausbezahlt. Kommt es vor Erreichen der Rente zu einem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen, kann er den Vertrag mit zum neuen Arbeitgeber nehmen oder die Beiträge selbstständig weiterzahlen. Diese Direktversicherung ist mit der Riester-Rente kombinierbar.
 
Pensionskasse
Ein weiterer Durchführungsweg der Betriebsrente ist die monatliche Einzahlung in eine Pensionskasse. Bei der Pensionskasse handelt es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen, die sich üblicherweise an bestimmte Branchen richtet und gerne von Unternehmen mit Tarifverträgen zur betrieblichen Altersvorsorge genutzt wird. Ist der Arbeitgeber Träger einer Pensionskasse, werden die Beiträge für die Altersvorsorge vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitnehmer kann sich mittels Entgeltumwandlung an der Finanzierung beteiligen.
Die Anwartschaft des Arbeitnehmers tritt mit Beendigung des Erwerbslebens ein. Scheidet der Arbeitnehmer vor Erreichen des Ruhestands aus dem Unternehmen aus, kann er die Beiträge eigenständig weiter leisten oder den Vertrag vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen. Die bAV mit der Pensionskasse ist mit der Riester-Rente kombinierbar. Eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers hat keinen Einfluss auf Ihren Vertrag mit der Pensionskasse. Die Anwartschaft als Arbeitnehmer bleibt Ihnen erhalten.
 
Pensionsfonds
Pensionsfonds stellen einen Durchführungsweg für arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte bAV dar. Für Arbeitgeber ist diese Möglichkeit besonders ansprechend, da Pensionsfonds selbst entscheiden, wie und wo sie die Beiträge verwalten und anlegen wollen und nicht von Restriktionen anderer Lebensversicherungen betroffen sind. Dies bringt aufgrund schwankender Aktienkurse ein gewisses Risiko mit sich, kann jedoch auch zu einer höheren Rendite führen. Der rechtlich selbstständige Versorgungsträger erteilt dem Arbeitnehmer eine Leistungszusage mindestens in Höhe der einbezahlten Beträge. Dieser hat also als Rentner einen Rechtsanspruch auf die Leistung. Sollte das Unternehmen insolvent gehen, ist er über den Pensionssicherungsverein abgesichert. Pensionsfonds ist mit der Riester-Rente kombinierbar.
 
Unterstützungskasse
Ein arbeitgeberfinanzierter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Betriebsrente an die Unterstützungskasse, welche wiederum die Einzahlungen in Wertpapiere, Immobilien oder vergleichbare Wertanlagen anlegt. Dafür besteht die Beitragspflicht im Pensionssicherungsverein. Der Arbeitnehmer erhält eine verpflichtende Zusage über die später zu erwartende Rentenhöhe. Dieser Durchführungsweg kann ebenfalls durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer mitfinanziert werden. In diesem Fall ist der Arbeitnehmerbeitrag in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Eine Mitnahme des Vorsorgevertrags mit der Unterstützungskasse ist üblicherweise nicht möglich.
 
Direktzusage
Entscheiden sich Arbeitnehmer und -geber für diesen Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber für die Anlage des Beitrags zur betrieblichen Altersvorsorge verantwortlich. Er übernimmt die kompletten Zahlungen der Beiträge und ist dem Arbeitnehmer gegenüber dazu verpflichtet, bei Erreichen des Rentenalters mindestens die eingezahlten Beiträge auszuzahlen. Im Falle einer Invalidität oder des Todes des versicherten Mitarbeiters, ist die Absicherung der Hinterbliebenen gewährleistet. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine garantierte Verzinsung der Beiträge zu versprechen. Es muss allerdings ein Beitrag an den Pensionssicherungsverein geleistet werden.

Wie läuft eine betriebliche Altersvorsorge ab?

Die Betriebsrente setzt sich aus zwei Phasen zusammen. Die Ansparphase beginnt mit Abschluss des Vorsorgevertrags über JobPension und endet mit Beginn des Ruhestands. In dem Zeitraum zahlen Arbeitgeber und/ oder Arbeitnehmer monatliche Beiträge an die gewählte Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung oder Unterstützungskasse. Je nach gewähltem Durchführungsweg investiert der Versicherungspartner das angelegte Geld oder verwahrt es. Um Zugriff auf das zurückgelegte Geld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer offiziell aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Erst dann erfolgt die Auszahlphase. Eine Auszahlung vor Renteneintritt ist nicht möglich.

Wie sicher ist die bAV?

Beschäftigte sorgen sich oftmals um ihr in die Betriebsrente investiertes Geld. „Sehe ich das Geld jemals wieder?“ „Was passiert mit dem Betrag, wenn mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?“ Dank des Pensionssicherungsvereins (PSVaG) ist Ihr Geld jedoch abgesichert. Im Falle einer Insolvenz übernimmt der PSVaG die Rentenzahlungen, die sich bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen bzw. aus Ihrem Arbeitsverhältnis mit dem betroffenen Unternehmen ergeben. Auch wenn Sie den Durchführungsweg der Entgeltumwandlung nutzen, übernimmt in diesem Fall der Verein oder die Lebensversicherung die Rentenzahlungen nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Ihre Anwartschaft auf die betriebliche Altersvorsorge verfällt mit JobPension nicht.

Wie sinnvoll ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Je nachdem wie hoch Ihr Entgelt ausfällt, welches Modell Ihr Arbeitgeber anbietet und wie lange Sie einem Unternehmen zugehörig sind ist der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge mehr oder weniger sinnvoll für Sie. So ist eine Betriebsrente in erster Linie für Gering- und Gutverdiener interessant. Ob sich eine bAV mit Entgeltumwandlung speziell für Sie lohnt, können Sie sich einfach von uns oder vom Finanzamt, der Verbraucherzentrale oder dem Steuerberater ausrechnen lassen. Sobald die Vergünstigungen, die sie durch die Einsparung von Steuern 

und Sozialabgaben erhalten größer sind als die Reduzierung der zukünftigen Rente einschließlich Abgaben, lohnt sich die bAV auch für Sie. In diesem Zusammenhang müssen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die auch noch während des Ruhestands auf die Rente anfallen, berücksichtigt werden. Liegt Ihr Bruttoeinkommen über dem Höchstbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung, fallen für Sie keine Sozialabgaben mehr an und die Einsparung fällt geringer aus. Mit einem merkbar höheren Arbeitgeberzuschuss kann sich die bAV dennoch für Sie lohnen.
Bietet ein Unternehmen anstelle eines Arbeitgeberzuschusses eine ausschließlich arbeitgeberfinanzierte bAV an, sollten Arbeitnehmer nicht lange zögern und dieser zustimmen. Durch die später höheren Rentenzahlung fallen zwar die Abgaben wie Einkommenssteuer und Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls höher aus, dennoch müssen Arbeitgeber in der Ansparphase selbst keinen zusätzlichen Betrag dafür einzahlen. Das Bruttogehalt bleibt unberührt.
Darüber hinaus spielen Ihre beruflichen Pläne eine Rolle. Eine Betriebsrente ist nämlich dann für Sie sinnvoll, wenn Sie vorhaben, langfristig in einem Unternehmen zu bleiben und nicht bereits eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der nächsten Jahre geplant haben. Die Möglichkeit der Mitnahme seines bAV-Vertrags in ein anderes Unternehmen ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch vom neuen Arbeitgeber abgelehnt werden. Ist dies der Fall, muss dieser dem Arbeitnehmer eine Alternative zur bestehenden Betriebsrente anbieten.
Stellen Sie fest, dass für Sie als Arbeitnehmer eine bAV nicht unbedingt die beste Wahl ist, kommt alternativ oder ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung und der bAV mit der Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds oder der Direktzusage eine private Absicherung für Sie in Frage.

Wer hat Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

Ob Vollzeit-, Teilzeitkraft oder Auszubildender – grundsätzlich haben in Deutschland alle Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf eine arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge in Form einer Gehaltsumwandlung. Auch Minijobber können so eine Betriebsrente finanzieren. Letztere sind jedoch dazu angehalten, selbstständig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Eine Ausnahme stellen Arbeitnehmer mit Tarifverträgen da. Hier ist eine Entgeltumwandlung nur möglich, wenn dies explizit im Vertrag vermerkt ist.

Was muss man bei einer betrieblichen Altersvorsorge beachten?

Die betriebliche Altersvorsorge ist in ihrer Höhe unbegrenzt. Um den Beitrag jedoch nicht versteuern zu müssen, sollten Sie darauf achten, dass Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag nicht 8% der Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Diese liegt 2022 in den alten Ländern bei 282 Euro im Monat bzw. 3.384 Euro im Jahr. In den neuen Ländern bei 266 Euro im Monat oder 3.192 Euro im Jahr. Unbegrenzt steuerfrei ist hingegen die Altersvorsorge mit der Unterstützungskasse bzw. Direktzusage.

Wie wirkt sich die betriebliche Altersvorsorge auf die Rente aus?

Die betriebliche Altersvorsorge als Zusatzrente wirkt sich je nach der Höhe Ihres Einkommens auf die Höhe der späteren Rente aus. Durch die Entgeltumwandlung Ihr monatliches Bruttogehalt, welches später als Grundlage für die Berechnung das monatlichen Renteneinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung dient und mindert somit die gesetzliche Rente. Ob die steuerlichen Vorteile in der Ansparphase die Minderung der gesetzlichen Rente aufwiegen und sich eine betriebliche Vorsorge dennoch lohnt, kann im Vorfeld errechnet werden.

Wie profitieren Arbeitnehmer?

Um für das Alter vorzusorgen, stellt die betriebliche Altersvorsorge eine gute Ergänzung zur staatlichen und privaten Rentenversicherung dar. Arbeitnehmer wandeln mit JobPension monatlich einen Teil ihres Entgelts mit der Entgeltumwandlung um und lassen den Betrag als Beitragszahlung vom Arbeitgeber an den gewählten Partner weitergeben. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern. Gleichzeitig sparen Sie sich die Steuern und Sozialabgaben für den Betrag und erhalten immer einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Wird stattdessen der arbeitgeberfinanzierte Durchführungsweg angeboten, tragen Sie als Arbeitnehmer weder Risiko noch Kosten.

Wie profitieren Arbeitgeber!

Mit der Betriebsrente über JobPension haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter Wertschätzung entgegenzubringen und sie bei der Altersvorsorge unter die Arme zu greifen. Ob teil oder komplett finanziert – bis zu einem bestimmten Betrag ist diese Arbeitgeberleistung sozialabgabe- und steuerfrei und eine gern gesehene Alternative zu einer Gehaltserhöhung. Die betriebliche Altersvorsorge wird von Unternehmen gerne als Instrument zur Mitarbeiterbindung eingesetzt. Auch wenn Beschäftigte die Möglichkeit haben, den bestehenden

Vorsorgevertrag nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mitzunehmen, kann ein neuer Arbeitgeber die Übernahme ablehnen. Gleichzeitig können Sie als Arbeitgeber Ihre Angestellten mit zusätzlichen Zahlungen und höheren Zuschüssen wertschätzen, ohne dafür den Lohn erhöhen zu müssen. Sie sparen sich somit die 20% Lohnnebenkosten und können den Betrag von den Betriebskosten absetzen.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge in der Gehaltsabrechnung?

Wer sich für eine arbeitnehmerfinanzierte Variante der betrieblichen Altersvorsorge entscheidet, der zahlt seinen Beitrag über die Entgeltumwandlung. Der monatliche Beitrag für die Vorsorge wird vom Bruttogehalt abgezogen und muss somit nicht versteuert oder von den Sozialabgaben abgesetzt werden. Die Zusage des Zuschusses vom Arbeitgeber wird in der Abrechnung nicht mit aufgeführt.

Bruttoentgelt
– Beitrag zur bAV (Barlohnumwandlung)
= Gesamt Brutto
– Lohnsteuer
– ggf. Kirchensteuer
– ggf. Solidaritätszuschlag
– Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung
= Nettoentgelt
= Auszahlung

JobPension – So sieht das Portal von Belonio aus

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Betriebliche Altersvorsorge 2024

Die Rechtsgrundlage für den Arbeitnehmer

Durch Entgeltumwandlung
Rechtsgrundlage für die betriebliche Altersvorsorge mit JobPension ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Gemäß § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung des Gehalts in Beiträge für die Betriebsrente. Seit 2019 sind Unternehmen ebenfalls dazu verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss i.H.v. mind. 15 % auf den Beitrag neu abgeschlossener Betriebsrenten zu gewähren. Seit 2022
gilt dies ebenfalls für bestehende Verträge. Um durch die Zahlung für eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung Steuervorteile zu haben, dürfen die monatliche oder jährliche Beitragszahlungen den festgelegten Freibetrag nicht überschreiten. Gemäß § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG sind die Beiträge bis zu einem Freibetrag von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2022 ergibt sich daraus ein Maximalbetrag von 282 € / Monat oder 3.384 € / Jahr in den alten Ländern bzw. 266 € / Monat oder 3.192 € / Jahr in den neuen Ländern. Eine Ausnahme stellt die bAV mit einer Unterstützungskasse bzw. Direktzusage dar. Hier sind die Beiträge unbegrenzt steuerfrei. Der Freibetrag für die Sozialversicherung liegt bei 4 % in der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West.
 
Ohne Entgeltumwandlung
Eine Alternative zu einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung ist eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Diese erhalten Angestellte zusätzlich zu ihrem Entgelt und ist aufgrund der Zusätzlichkeit sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei. Die Beitragszusage wird im Arbeitsvertrag festgehalten.

Rechtsprechung für die Mitnahme bestehender Anwartschaften

Laut Betriebsrentengesetz dürfen unverfallbare Anwartschaften auf ihre bAV bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden (§ 4 BetrAVG). Unverfallbar sind alle Zahlungen, die durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberbeiträge, die ab einer Betriebszugehörigkeit von mind. 3 Jahre bei einem Alter von mind. 21 Jahren eingezahlt wurden. Unternehmen sind jedoch nicht dazu verpflichtet, bestehende berufliche Altersvorsorgen weiterzuführen. In diesem Fall kann die Vorsorge vom Arbeitnehmer privat finanziert werden.

Betriebliche Altersvorsorge mit Belonio

JobPension – Der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge war noch nie so einfach

Während die Organisation und Bereitstellung einer Altersvorsorge für Arbeitnehmer mit keinem Aufwand verbunden ist, sind Arbeitgeber allein für die bAV zuständig. Mit JobPension unterstützen wir Unternehmen dabei einfach, schnell und sicher die betriebliche Altersvorsorge aller Mitarbeiter zu verwalten. Belonio fungiert dabei als Mittler zwischen Unternehmen und Versicherung und stellt nach Versicherungsabschluss ein übersichtliches Portal über alle gewährten Benefits zur Verfügung.

Welche Versicherungen stehen mit Belonio zur Verfügung

Belonio stellt Arbeitgebern eine große Auswahl an Versicherungspartnern zur Verfügung. Besonders empfehlen wir Ihnen dabei unsere Partner, zu denen unter anderem MRH oder Consus Concept gehören. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich über unser breites Angebot der betrieblichen Altersvorsorge beraten.

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So funktioniert’s

Arbeitgeber entscheidet sich für JobPension
 
und wählt den gewünschten Durchführungsweg im Arbeitgebercockpit aus. Es folgt ein Beratungsgespräch mit den Experten von Belonio sowie eine Vermittlung an einen der zur Verfügung stehenden Partner. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss kann der Arbeitgeber die Vertragsdaten entweder händisch oder per Import im Arbeitgebercockpit für einen oder mehrere Arbeitnehmer hinterlegen. Daten wie die Laufzeiten, Höhe des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils sind dort jederzeit für beide Parteien einsehbar.
Beschäftigte
 
haben zu jeder Zeit einen Überblick über die laufende betriebliche Altersvorsorge und können einsehen, wie viel Geld sie über die Betriebsrente bereits zurückgelegt haben – inklusive Arbeitgeberzuschuss. Informationen wie Laufzeiten, die Höhe der eigenen Beiträge sowie der Zuschuss des Arbeitgebers sind übersichtlich dargestellt.

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Sehr gerne beraten wir Sie rund um Ihre Herausforderungen. Mit unserem Vertriebsteam haben Sie starke Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei Ihren Ideen und unsere Software erleichtert ganz einfach Ihren Alltag. Lassen Sie uns in Kontakt kommen.

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