Am Dienstag, dem 13.09.2022 kam die Nachricht aus Erfurt, die unsere Arbeitswelt grundlegend verändern wird. Das vom Bundesarbeitsgericht gefällte Grundsatzurteil sorgt für viel Diskussionsstoff in den Büros aller deutschen Firmen. Die Richter aus Erfurt schafften nach langen Spekulationen Fakten und legten Paragraf 3 des Arbeitsschutzgesetzes nach EU-Recht aus und legten somit fest: “Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann”, zuvor waren nur Über- und Sonderstunden bei der Erfassung nötig.