Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmende wurde im Januar 2015 in Deutschland eingeführt. Die Einführung war eine politische Maßnahme, die darauf abzielte, Beschäftigte vor unzureichender Entlohnung zu schützen und soziale Ungerechtigkeiten zu verhindern. Auszubildende mussten sich bis 2020 gedulden: Seit Januar dieses Jahres gibt es für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsverhältnisse eine im Berufsbildungsgesetz geregelte Mindestvergütung – umgangssprachlich oft als Mindestlohn in der Ausbildung bezeichnet.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass Azubis während der Ausbildungszeit einen angemessenen Lohn erhalten und dadurch wirtschaftliche Sicherheit gewinnen. 2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr auf 724 € brutto im Monat.
Was ist mit dem Mindestlohn während der Ausbildung gemeint?
Im Januar 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmende in Deutschland eingeführt, um Lohndumping und soziale Ungerechtigkeiten zu verhindern. Seit Januar 2020 gilt darüber hinaus auch für Auszubildende in dualen Berufen eine gesetzlich geregelte Untergrenze bei der Vergütung: die Mindestausbildungsvergütung (MiAV), geregelt in § 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Die Mindestausbildungsvergütung gewährleistet, dass Auszubildende eine angemessene monatliche Vergütung erhalten – unabhängig von Branche oder Region. Sie wird jährlich angepasst und steigt mit jedem Ausbildungsjahr automatisch an. Dabei handelt es sich um monatliche Brutto-Pauschalbeträge für Vollzeitausbildungen.
Für wen gilt der Mindestlohn für Azubis?
Die Mindestausbildungsvergütung gilt für alle Auszubildenden, deren Ausbildung durch das bundesweite Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die Handwerksordnung (HwO) geregelt ist. Das betrifft aktuell 328 anerkannte duale Ausbildungsberufe. Auch Azubis in außerbetrieblichen Ausbildungen und Auszubildende mit Behinderung (z. B. in Berufsbildungswerken) haben Anspruch auf die MiAV.
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Maßgeblich für die Höhe der Vergütung ist dabei das Jahr des Ausbildungsbeginns. Die Sätze, die zu diesem Zeitpunkt gelten, bestimmen die Vergütung für die gesamte Ausbildungsdauer – auch wenn sich die MiAV in den Folgejahren erhöht.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Ausbildungsvergütung?
Bestimmte Berufe, Branchen oder Umstände sind von der Regelung ausgenommen:
| Ausnahme | Erläuterung |
| Tarifvertrag | Unterliegt ein Unternehmen einem Tarifvertrag, gelten die dort vereinbarten Vergütungssätze – auch wenn sie unterhalb der MiAV liegen. |
| Schulische Ausbildung | Berufe im schulischen Gesundheitswesen (z. B. Physiotherapeut, Logopäde) unterliegen eigenen gesetzlichen Regelungen. |
| Landesrechtliche Regelungen | Ausbildungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind (z. B. Erzieher), fallen nicht unter das BBiG. |
| 20-Prozent-Regel | Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die branchenüblichen tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten – die MiAV bleibt aber als absolute Untergrenze bestehen. |
Warum gibt es den Mindestlohn für Azubis?
Der Azubi-Mindestlohn soll vor allem die grundlegenden Lebenshaltungskosten decken – insbesondere dann, wenn Auszubildende nicht mehr von ihren Eltern finanziell unterstützt werden. Vor der Einführung 2020 war die Vergütung in einigen Branchen mit traditionell niedrigen Gehältern (etwa Friseurhandwerk oder Floristik) so gering, dass eine eigenständige Lebensführung kaum möglich war.
Die Mindestausbildungsvergütung verfolgt mehrere Ziele: Sie soll die Attraktivität von Ausbildungsplätzen steigern und junge Menschen dazu motivieren, sich für eine duale Ausbildung zu entscheiden. Gleichzeitig schützt sie vor Ausbeutung und stellt sicher, dass Auszubildende einen fairen Lohn für die geleistete Arbeit erhalten.
Darüber hinaus fördert die Regelung soziale Gerechtigkeit: Alle Auszubildenden erhalten unabhängig von ihrer finanziellen Situation oder Herkunft eine angemessene Bezahlung. Eine faire Vergütung steigert zudem Motivation und Engagement – Azubis, die sich nicht um ihre wirtschaftliche Existenz sorgen müssen, können sich stärker auf ihre Ausbildung konzentrieren.
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Ist der Mindestlohn für Azubis und die Mindestausbildungsvergütung dasselbe?
Im Alltag wird häufig der Begriff „Mindestlohn“ verwendet, wenn eigentlich die Mindestausbildungsvergütung gemeint ist. Die Begriffe bezeichnen jedoch zwei unterschiedliche Regelungen. Den gesetzlichen Mindestlohn (2026: 13,90 € pro Stunde) erhalten Auszubildende nicht – sie sind explizit davon ausgenommen. Die korrekte Bezeichnung für das Einkommen von Azubis lautet „Ausbildungsvergütung“, da Auszubildende keine regulären Beschäftigten sind.
Der folgende Vergleich verdeutlicht die Unterschiede:
| Mindestlohn | Mindestausbildungsvergütung |
| Gesetzlich festgelegter Betrag, der für alle Arbeitnehmenden verbindlich ist. Gilt branchenunabhängig und legt die unterste Grenze für die Bezahlung fest. Wird auf Stundenbasis berechnet (2026: 13,90 €/Stunde). Geregelt im Mindestlohngesetz (MiLoG). | Bezieht sich speziell auf Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen. Wird als monatlicher Brutto-Pauschalbetrag gezahlt. Geregelt im Berufsbildungsgesetz (§ 17 BBiG). Steigt mit jedem Ausbildungsjahr automatisch an. |
Anders als der allgemeine Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmenden gilt, ist die Mindestausbildungsvergütung auf Personen in dualen Ausbildungsverhältnissen beschränkt. Die beiden Regelungen basieren auf unterschiedlichen Gesetzen: dem Mindestlohngesetz (MiLoG) auf der einen und dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf der anderen Seite.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Auszubildende 2026?
Für Auszubildende, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten die folgenden monatlichen Mindestvergütungen: 724 € im ersten Lehrjahr, 854 € im zweiten Jahr, 977 € im dritten Ausbildungsjahr und 1.014 € im vierten Lehrjahr. Im Vergleich zum Vorjahr 2025 entspricht das einer Steigerung von rund 6,2 % im ersten Ausbildungsjahr.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Mindestausbildungsvergütung seit ihrer Einführung im Jahr 2020:
| Beginn der Ausbildung | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr |
| 2020 | 515 € | 608 € | 695 € | 721 € |
| 2021 | 550 € | 649 € | 743 € | 770 € |
| 2022 | 585 € | 690 € | 790 € | 819 € |
| 2023 | 620 € | 732 € | 837 € | 868 € |
| 2024 | 649 € | 766 € | 876 € | 909 € |
| 2025 | 682 € | 805 € | 921 € | 955 € |
| 2026 | 724 € | 854 € | 977 € | 1.014 € |
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 10.10.2025. Alle Angaben in Euro brutto pro Monat.
Die Beträge sind Brutto-Angaben. Davon werden zwar keine Steuern abgezogen, Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) jedoch schon.
Wie berechnet sich die Steigerung pro Ausbildungsjahr?
Das Berufsbildungsgesetz sieht gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Vergütung des ersten Ausbildungsjahres vor. Die Steigerung beträgt 18 % im zweiten, 35 % im dritten und 40 % im vierten Ausbildungsjahr. Seit 2024 wird die Höhe der MiAV auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen fortgeschrieben. Die Berechnung übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die Veröffentlichung erfolgt jährlich durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt.
Rechenbeispiel:
Ein Auszubildender, der im September 2026 seine Ausbildung beginnt, hat im ersten Lehrjahr einen Mindestanspruch von 724 € brutto. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung auf mindestens 854 € (724 € + 18 %). Auch wenn sich die MiAV für 2027 erneut erhöht, gelten für diesen Azubi über die gesamte Ausbildungsdauer die Sätze aus dem Jahr 2026.
Was verdienen Azubis pro Stunde?
Eine festgelegte Ausbildungsvergütung pro Stunde gibt es in Deutschland nicht. Die Mindestausbildungsvergütung wird als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt – unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat.
Wichtig zu wissen: Viele Unternehmen zahlen ihren Auszubildenden deutlich mehr als die gesetzliche Mindestvergütung. Laut Berechnungen des BIBB erhielten Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben 2024 über alle Ausbildungsjahre hinweg durchschnittlich 1.133 € brutto im Monat. Wer spezifische Informationen zur Vergütung in einem bestimmten Beruf sucht, sollte die jeweiligen Tarifverträge oder Ausbildungsordnungen konsultieren.
Werden Überstunden in der Ausbildung mit Mindestlohn bezahlt?
Grundsätzlich sind Auszubildende nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Falls es dennoch dazu kommt, müssen diese gemäß § 17 Abs. 3 BBiG besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Das Gesetz sieht keinen gesonderten Überstundenzuschlag vor. „Besonders“ bedeutet in diesem Kontext, dass die Überstunden separat und zusätzlich zur regulären Ausbildungsvergütung abgegolten werden müssen.
Warum bekommt man in der Ausbildung keinen Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 €/Stunde) gilt für reguläre Arbeitsverhältnisse. Ein Ausbildungsverhältnis ist jedoch kein Arbeitsverhältnis im klassischen Sinne – der Schwerpunkt liegt auf dem Erwerb beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten. Deshalb greift das Mindestlohngesetz für Azubis nicht; stattdessen regelt das Berufsbildungsgesetz mit der Mindestausbildungsvergütung eine eigene Untergrenze.
Falls das Ausbildungsgehalt trotz der Mindestvergütung knapp ausfällt, gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten: die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), das Schüler-BAföG oder das Kindergeld, das viele Auszubildende während der Erstausbildung erhalten.
Benefits als Ergänzung zum Mindestlohn in der Ausbildung
Neben der gesetzlichen Mindestvergütung können Arbeitgeber die Attraktivität ihrer Ausbildungsplätze durch zusätzliche Benefits steigern. Gehaltsextras, beispielsweise in Form von steuerfreien Sachbezügen bis zu 50 € monatlich, sind auch für Auszubildende möglich. Gerade für Azubis, deren Vergütung nahe an der Mindestgrenze liegt, bedeutet ein solcher Sachbezug eine spürbare Erhöhung der Kaufkraft.
Weitere beliebte Benefits für Auszubildende sind Fahrtkostenzuschüsse, Essenszuschüsse oder ein Zuschuss zum Deutschlandticket. Solche Leistungen helfen Unternehmen, im Wettbewerb um junge Talente hervorzustechen und Azubis langfristig an den Betrieb zu binden.
Fazit: Der Mindestlohn in der Ausbildung schafft Planungssicherheit
Die Mindestausbildungsvergütung, eingeführt im Jahr 2020, stellt sicher, dass Auszubildende in dualen Berufen eine angemessene Entlohnung während ihrer Ausbildung erhalten. Sie wird jährlich durch das BIBB auf Basis der tariflichen Vergütungsentwicklung fortgeschrieben und durch das BMBF im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
2026 liegt der Mindestlohn für Azubis bei 724 € im ersten Lehrjahr und steigt bis auf 1.014 € im vierten Ausbildungsjahr. Die Mindestausbildungsvergütung fördert die Attraktivität von Ausbildungsplätzen, schützt vor unangemessener Vergütung und gibt Auszubildenden eine wirtschaftliche Grundlage für die Dauer ihrer Ausbildung.
Für Arbeitgeber bietet die Kombination aus gesetzlicher Mindestvergütung und zusätzlichen Benefits wie steuerfreien Sachbezügen eine gute Möglichkeit, sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu positionieren und die Motivation junger Fachkräfte zu fördern.