Beschäftigten bei bestehendem Arbeitsverhältnis gekaufte oder geleaste Mobiltelefone steuer- und sozialabgabenfrei zusätzlich zum Gehalt zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen. Die Überlassung des Firmenhandys ist somit ein geldwerter Vorteil.
Anteilige Kostenübernahme des privaten Handyvertrags
Arbeitnehmer übernehmen die Kosten für die betrieblich anfallenden Telefonkosten entweder:
auf Basis eines Durchschnittwerts, der sich aus einem 3-monatigen Tracking der beruflichen Verbindungsdaten ergibt.
pauschal zu bis zu 20 %, maximal jedoch bis zu 20 Euro pro Monat.
Diese Zuschüsse sind bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten steuer- und sozialabgabefrei. Übertreffen die Zuschüsse die Kosten, ist die zusätzliche Arbeitgeberzahlung Vergütungsbestandteil und muss versteuert werden.
Übernahme des privaten Telefonanschlusses
Läuft der private Telefonvertrag auf den Arbeitgeber, so sind alle Telefongespräche – sowohl beruflicher als auch privater Natur – steuerfrei und können vom Arbeitgeber von den Betriebskosten abgesetzt werden.
Durch Gehaltsumwandlung
Alternativ können sich Mitarbeiter in Form eines Gehaltsverzichts an den Kosten für die Nutzung eines Firmenhandys beteiligen und somit Steuern und Sozialabgaben für die Handykosten einsparen. Der Zuschuss wird monatlich in der Abrechnung berücksichtigt.