Ob bei einer Tagesmutter, in Kindertagesstätten (Kitas) oder in Krippen – die Unterbringung und Betreuung von Kindern kann auf verschiedensten Wegen erfolgen. Unabhängig von der Art der Kinderbetreuung kann sie für viele Familien einen kostspieligen Faktor darstellen. Um finanzielle Entlastung zu bieten, wurden Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen durchgesetzt: Nachdem Eltern jahrelang zwei Drittel der Betreuungsaufwendungen absetzen konnten, ist seit 2025 eine Erstattung zu einem Anteil von 80 Prozent möglich. In diesem Artikel erfährst Du, welche Regelungen gelten, um beispielsweise Kita Gebühren in der Steuererklärung korrekt anzugeben und wie Du von den staatlichen Entlastungen profitieren kannst.
Kita Gebühren in der Steuererklärung: Welche Regelungen gelten?
Unter Kinderbetreuungskosten fallen Aufwendungen, die für die Betreuung eines Kindes geleistet werden – dazu zählen beispielsweise die Gebühren für die Kita. Das Einkommensteuergesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) sieht vor, dass 80 Prozent dieser Aufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Allerdings gilt ein Höchstbetrag von 4.800 Euro je Kind.
Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug
Damit Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Haushaltszugehörigkeit:
Das Kind muss dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugeordnet sein (gemäß § 32 Absatz 1). - Altersgrenze:
Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Ausnahme bei Behinderung:
Bei körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung, die vor dem 25. Geburtstag des Kindes eintritt, spielt das Alter bei der Förderberechtigung keine Rolle.
Monatliche Entlastung durch einen Freibetrag
Wer regelmäßige Kinderbetreuungskosten zahlt und nicht auf die Rückerstattung warten möchte, bis er die Kita Gebühren in der Steuererklärung angeben darf, kann beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dieser wird auf der elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält und das Nettoeinkommen schon während des Jahres spürbar steigt.
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Kita Gebühren in der Steuererklärung: Welche Kosten können abgesetzt werden?
Im Folgenden findest Du eine Übersicht darüber, welche Ausgaben im Rahmen der Kinderbetreuung steuerlich abgesetzt werden können:
Absetzbare Kosten | Nicht absetzbare Kosten |
Kitas | Unterricht, Schulgeld und sonstiger Ausbildungsbedarf (z. B. Nachhilfe) |
Kindergarten | Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z. B. Musikunterricht) |
Kinderkrippe | Sportliche oder andere Freizeitbetätigungen (z. B. Schwimmkurse) |
Kinderhort | Sonstige Sachleistungen (z.B. Spielzeug) |
Tagesmütter | |
Au-pair | |
Babysitter | |
Internat | |
Nachmittagsbetreuung | |
Begleitung häuslicher Schulaufgaben (ausschließlich Nachhilfeunterricht) |
Kita Gebühren von der Steuer absetzen: So gelingt es
Welche Nachweise werden benötigt, um Kita Gebühren in der Steuererklärung korrekt anzugeben?
Um Betreuungskosten wie beispielsweise Kita Gebühren von der Steuer absetzen zu können, ist es empfehlenswert, alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Dazu können unter anderem Verträge, Rechnungen und Überweisungsbelege gehören. Diese müssen jedoch nur bei einer entsprechenden Aufforderung durch das Finanzamt vorgelegt werden.
Wird eine Betreuungsperson von Dir angestellt, sollte die Beschäftigung durch einen Arbeitsvertrag nachgewiesen werden können.
Gemischte Leistungen
Gemischte Leistungen umfassen weitere Tätigkeiten neben der Kinderbetreuung. Erbringt eine Betreuungsperson zusätzlich Unterstützung im Bereich Verpflegung, ist es für die steuerliche Berücksichtigung erforderlich, den Kostenanteil für die Kinderbetreuung separat ausweisen zu können. Aufwendungen, die für die Verpflegung anfallen, können dagegen nicht berücksichtigt werden. Wird im Rahmen eines Vertrags kein konkreter Zeitanteil festgelegt, erfolgt pauschal eine Aufteilung von 50 Prozent.
Wo trage ich Kita Gebühren in der Steuererklärung ein?
Betreuungskosten werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben in der Anlage Kind eingetragen. Dabei müssen unter dem Punkt „Betreuungskosten“ folgende Angaben gemacht werden:
- Art der Dienstleistung
- Name und Anschrift der Einrichtung
- Zeitraum der Betreuung
- Gesamtaufwendungen, die zur Erstattung infrage kommen
Für jedes Kind ist eine eigene Anlage erforderlich.
Kita Gebühren in der Steuererklärung: Arbeitgeberzuschüsse
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren. Um die Betreuungskosten, wie zum Beispiel Kita Gebühren in der Steuererklärung vollständig anzugeben, muss dieser in der Anlage mit erfasst werden. Erhält ein Elternteil diesen Vorteil, reduziert sich der anrechenbare Betrag der Betreuungsausgaben, sodass nur die verbleibenden Kosten steuerlich berücksichtigt werden können. So legt es der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 14. April 2021 (Az. III R 30/20) fest.
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Kinderbetreuung durch nahe Angehörige
Wie bereits aufgelistet, können auch andere Kosten als die Kita Gebühren in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Nicht selten kommt es vor, dass die Verwandtschaft eines Elternteils einen Teil der Betreuung übernimmt.
Werden beispielsweise die Großeltern für die Betreuung eingesetzt und dafür vergütet, ist ein Sonderausgabenabzug grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die betreuenden Angehörigen nicht im selben Haushalt leben und ein Vertrag aufgesetzt wird, der sowohl die Dauer der Betreuung als auch den Arbeitslohn festhält. Zusätzlich können Fahrtkosten für die An- und Abreise als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden, wie der Bundesfinanzhof bestätigt hat (BFH-Urteil vom 04.06.1998).
Erfolgt die Betreuung unentgeltlich, können keine Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (4 K 3278/11) entschieden, dass Fahrtkosten in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer trotzdem in Abzug gebracht werden können.
Kita Gebühren Steuer: Fazit
Eltern steht es zu, sich Betreuungsausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4.800 Euro als Sonderausgaben zurückerstatten zu lassen. Wer Ausgaben wie Kita Gebühren in der Steuererklärung abziehen möchte, muss allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen. Neben dem Alter des Kindes und dessen Haushaltszugehörigkeit spielt auch die Art der Betreuungskosten eine Rolle: So zählen Kindergärten und Kitas ebenso dazu wie andere anerkannte Betreuungseinrichtungen, während Leistungen wie Schulgeld in der Regel nicht berücksichtigt werden. Alle Ausgaben sollten sorgfältig dokumentiert werden, um bei einer eventuellen Nachfrage des Finanzamtes vorbereitet zu sein. Dies gilt auch, wenn Angehörige eines Elternteils das Kind gegen Entgelt betreuen.