Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die viele Arbeitnehmer in Deutschland bekommen, um ihren Urlaub zu finanzieren. In der Regel wird dieser Zuschlag einmal im Jahr gewährt und kann eine wertvolle Unterstützung für die Planung von Urlaubstagen sein. Ein häufiges Anliegen ist, ob das Urlaubsgeld steuerfrei ist oder unter welchen Bedingungen dies zutrifft. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte und Regelungen des Urlaubsgeldes beleuchtet.
Das Wichtigste in Kürze:
- das Urlaubsgeld ist eine Einmalzahlung die Arbeitnehmer beispielsweise bei der Urlaubsplanung unterstützt
- Urlaubsgeld steuerfrei: wie beim Weihnachtsgeld besteht kein gesetzlicher Anspruch
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Urlaubsentgelt steuerfrei gewährt werden
- Urlaubsgeld steuerfrei: bietet zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Urlaub
Was ist Urlaubsgeld?
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige finanzielle Unterstützung, die Arbeitnehmern in der Regel zusätzlich zum Monatsgehalt gewährt wird, um die Kosten für ihren Urlaub zu decken. Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt wird. Die Höhe des Zuschusses kann unterschiedlich sein und richtet sich oft nach der Betriebszugehörigkeit oder nach dem Arbeitslohn von Mitarbeitenden.
Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld?
Es gibt wie beim Weihnachtsgeld keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, womit es sich um eine unverbindliche Zusatzleistung vom Arbeitnehmer handelt. Gibt es doch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was die Auszahlung von Urlaubsgeld angeht, können Mitarbeitende das Recht auf Urlaubsgeld geltend machen. Dazu zählen auch Minijobber, sofern dies in Verträgen festgelegt wird. Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass alle Arbeitnehmer, die unter ähnlichen Bedingungen beschäftigt sind, auch Anspruch auf die gleiche Sonderzahlung haben sollen. Dieser Grundsatz sollte immer beachtet werden.
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?
Die Höhe des Urlaubsgeldes ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung festgelegt. Es ist wichtig, die individuellen Regelungen zu kennen und zu beachten.
Ist das Urlaubsgeld steuerfrei?
Ob das Urlaubsgeld steuerfrei ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Urlaubsgeld wird in der Regel als Arbeitslohn angesehen. Arbeitnehmer müssen das Urlaubsgeld also versteuern. Es gibt jedoch Voraussetzungen, bei denen ein Urlaubsgeld steuerfrei gewährt werden kann. Dann spricht man allerdings von einer Erholungsbeihilfe. Nur, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Mitarbeitende von diesen Vorteilen profitieren.
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Wie hoch sind anfallende Steuern?
Wenn das reguläre Urlaubsgeld steuerpflichtig ist, müssen Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Die Höhe hängt vom individuellen Steuersatz ab. Arbeitnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Urlaubsgeld in der Regel mit dem regulären Arbeitslohn versteuert wird, was zu einer höheren Steuerlast führen kann.
Die anfallenden Steuern werden durch die steuerliche Differenz der Abgaben mit und ohne Urlaubsgeld betrachtet. Als Hilfe kann der Rechner des Bundesministeriums der Finanzen genutzt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Julia ist der Steuerklasse I zugeordnet, kinderlos und aus der Kirche ausgetreten. Sie verdient 35.000 brutto im Jahr. Ihre Lohnsteuer würde regulär bei 3.722 Euro liegen. Im Juli erhält sie von ihrem Arbeitgeber zusätzlich 1.500 Euro Urlaubsgeld. Insgesamt verdient sie dann 36.500 Euro. Auf diesen neuen Gesamtbetrag fallen die Lohnsteuern in Höhe von 4.066 Euro an. Bedeutet, dass von ihrem Urlaubsgeld Steuern in Höhe von 344 Euro abgeführt werden. Dies ergibt sich aus der Rechnung der 4.066 Euro minus der 3.722 Euro (Lohnsteuer neuer Gesamtbetrag – Reguläre Lohnsteuer). Vom Urlaubsgeld bleiben dann noch 1.156 Euro übrig. Sollte das Urlaubsgeld steuerfrei gewährt werden, wäre dieser Betrag höher.
Voraussetzung, um Urlaubsgeld steuerfrei zu erhalten
Um ein Urlaubsgeld steuerfrei zu erhalten, was dann steuerrechtlich als Erholungsbeihilfe gilt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Für eine Auszahlung von steuerfreiem Urlaubsgeld muss sich der Mitarbeitende fünf zusammenhängende Urlaubstage nehmen. Zudem muss es eine zweckentsprechende Verwendung der Erholungsbeihilfe zu Erholungszwecken geben. Um welche Erholung es sich handelt, ist jedem Mitarbeitenden selbst überlassen. Eine Erholungsmaßnahme muss drei Monate vor oder nach der Gewährung der Erholungsbeihilfe angetreten bzw. beendet sein. Unter einer Maßnahme oder einem Urlaub zählt jede private Reise. Darunter fallen zum Beispiel ein Wellness-Wochenende, aber auch der Urlaub zu Hause. Außerdem muss die Zahlung im Rahmen des Freiwilligkeitsvorbehalts erfolgen. Bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diese Zahlung zu leisten.
Sollte der Mitarbeitende den Urlaubsanspruch auf mehrere Urlaube aufteilen, können Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen das Urlaubsgeld steuerfrei auf mehrere Teilbeträge auszahlen. Dabei sollten jedoch die Freigrenzen über das ganze Jahr gerechnet immer eingehalten werden.
Urlaubsgeld steuerfrei – ein Rechenbeispiel
Im folgenden Beispiel wird deutlich, wo der Unterschied ist, wenn das Urlaubsgeld normal besteuert wird und wenn das Urlaubsgeld steuerfrei ist.
Julian bezieht ein Monatsgehalt von 2.500 Euro. Nach den noch zu zahlenden Steuern und Abgaben bleiben ihm monatlich noch 1.640 Euro netto. Zudem ist Julian verheiratet und hat einen Sohn. Der Arbeitgeber kann dementsprechend insgesamt 312 Euro ohne Abzug der Lohnsteuer auszahlen. Julian stehen im Auszahlungsmonat 1.952 Euro zur Verfügung. Die steuerfreie ausbezahlte Erholungsbeihilfe muss vom Arbeitgeber lediglich mit 25 Prozent pauschal besteuert werden. Die fälligen Steuern liegen dann bei 78 Euro.
Sollte das Urlaubsgeld steuerfrei nicht gewährt werden, würde Julian bei einem Bruttogehalt und der 312 Euro Urlaubsbeihilfe nur 1.800 Euro netto erhalten. Der Urlaubszuschuss beträgt dann nur noch 160 Euro statt den ursprünglichen 312 Euro.
Aber auch der Arbeitgeber müsste anstatt der 78 Euro Pauschalsteuer 138 Euro an Steuern abführen.
FAQ
Wird Urlaubsgeld auch während der Elternzeit gewährt?
Wenn sich das Unternehmen bei dem Arbeitgeber mit der Leistung für die Betriebstreue bedanken möchte, wird dies auch für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen in Elternzeit gezahlt. Der Mitarbeitende arbeitet aktuell zwar nicht, ist jedoch weiterhin im Unternehmen beschäftigt. Soll mit der Zahlung jedoch die Arbeitsleistung oder besondere Erfolge honoriert werden, besteht der Anspruch nicht. Es kommt also darauf an, aus welchen Gründen die Zahlung erfolgt.
Wird Urlaubsgeld bei einer Kündigung gewährt?
Der Arbeitnehmer bekommt zunächst das Urlaubsgeld ausgezahlt, ohne dass es dafür eine spezifische Begründung geben muss. Sollte damit jedoch die Betriebstreue belohnt werden, besteht die Möglichkeit, dass das Urlaubsgeld anteilig nach der Kündigung zurückgezahlt werden muss. Dieser Fall tritt ein, wenn der Arbeitgeber die Zahlung an eine Rückzahlungsvereinbarung gekoppelt hat.
Wird Urlaubsgeld auch bei einer Krankheit gewährt?
Sollte es aufgrund längerer Krankheit nicht möglich gewesen sein, sich alle Urlaubstage zu nehmen, besteht grundsätzlich der Anspruch auf Urlaubsgeld. Entsprechende Vereinbarungen müssten dementsprechend im Arbeits- oder Tarifvertrag getroffen worden sein.
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Fazit
Abschließend kann man sagen, dass das Urlaubsgeld steuerfrei eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer ist. Diese Sonderzahlung stärkt die Motivation und die Bindung der Mitarbeiter und wird oft als Belohnung vergeben. Um das Urlaubsgeld steuerfrei zu vergeben, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden, um es optimal nutzen zu können. Arbeitnehmer sollten sich über Rechte informieren und falls nötig Rücksprache mit Arbeitgebern halten.