Nahezu jeder Arbeitnehmer geht mittags essen. Ab Januar 2019 haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, höhere Zuschüsse zum Mittagessen zu gewähren. Stärken Sie Ihre eigene Arbeitgebermarke, steuervergünstigt und sozialabgabenfrei – mit JobLunch von beeline solutions ohne lästigen Verwaltungsaufwand.

Laut einer Studie von statista nehmen 94 % der Arbeitnehmer in der Mittagspause etwas zu Essen zu sich. Rund die Hälfte der Mitarbeiter geht dabei auswärtig essen. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter zu bezuschussen. Durch den JobLunch-Essenszuschuss steigern Sie Ihr Employer Branding. Über die beeline benefits App haben Sie täglich Kontakt zu Ihren Mitarbeitern und Ihre Mitarbeiter sehen Tag für Tag, welche Gehaltsextras Sie als Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Das motiviert und steigert die Bindung zum Unternehmen.

Auch in 2019 gibt es wieder eine Anpassung der steuerlich geförderten Zuschüsse. Vor wenigen Tagen hat das Kabinett die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2019 auf Vorschlag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegt. Die Festlegung bedarf der Zustimmung des Bundesrats, welcher voraussichtlich im Oktober hierüber berät. Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Hierbei überprüft das Statistische Bundesamt die Teuerungsrate für den Bereich der Verpflegung des vergangenen Jahres. Überall dort, wo Ihre Mitarbeiter essen gehen: zum Beispiel in Restaurants, Imbissen und Kantinen.

Die neuen Sachbezugswerte 2019 sollen bereits zum 1.1.2019 in Kraft treten – und das Gute daran: Als Nutzer unserer Benefit-Lösung müssen Sie nichts weiter tun. Unsere Software ist stets aktuell und berücksichtigt automatisch entsprechende Höchstsätze.

Doch wie wirkt sich die Anpassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auf den gewährten Mittagessenzuschuss aus? Insgesamt können Sie als Arbeitgeber das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter dann voraussichtlich mit bis zu 6,40 Euro täglich bezuschussen. Dieser Wert setzt sich aus dem Sachbezugswert und dem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss zusammen.

Gegenüberstellung der aktuellen Sachbezugswerte für 2018 und der voraussichtlichen Werte ab dem 01.01.2019

 Mittagessenzuschuss 2018voraussichtlicher Zuschuss 2019
Arbeitnehmeranteil*3,23 €     3,30 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €3,10 €
maximaler Arbeitgeberzuschuss6,33 €6,40 €

*Der Arbeitnehmeranteil kann entweder vom Nettolohn des Arbeitnehmers einbehalten werden oder vom Arbeitgeber mit einer Pauschalsteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) versteuert werden.

Fazit: 

Der digitale Mittagessenszuschuss ist eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren. Durch die angepassten Sachbezugswerte können Sie 2019 noch flexibler mit dieser Möglichkeit umgehen. Mit JobLunch, dem digitalen Mittagessenszuschuss von beeline solutions sind Sie immer auf der sicheren Seite. Rechtssicher und geprüft – z. B. durch unsere automatisierte Belegprüfung. Steuern und Abgaben sparen ohne Verwaltungsaufwand. Der Mittagessenzuschuss wird monatlich mit dem Lohn ausgezahlt – das macht den Chef glücklich und die Mitarbeiter zufrieden.

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