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Sachbezug 2022 – Eine rechtliche Klarstellung

Eldo Hell
Belonio Benefit-Experte
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“Die Übergangsfrist ist abgelaufen! Wir empfehlen allen Mandanten jetzt nach einer sicheren Lösung zu schauen.” Im zweiten Teil unserer Webinarreihe “Sicherheit im Sachbezug” fand Steuerberaterin Birgitta Bruder deutliche Worte. Nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit seiner Klarstellung vom 13.04.2021 endlich Sicherheit in die Diskussion rund um den Sachbezug gebracht hat, steht nun fest, dass viele Prepaidkarten-Angebote definitiv ab 2022 nicht mehr zulässig sein werden.

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Eine Chronik der Ereignisse und wie Belonio darauf reagierte, finden Sie hier:

Sicherheit im Sachbezug

Viele Unternehmen, Personalverantwortliche und vor allem die Steuerberater sind nun verunsichert. Ist der steuerfreie Sachbezug auch in Zukunft einfach umsetzbar? Welche Lösungen sind 2022 noch rechtssicher und gleichzeitig attraktiv für Betrieb und Beschäftigte?
Um aus steuerlicher und arbeitsrechtlicher Sicht mehr Klarheit in das Thema “steuerfreier Sachbezug” zu bringen, standen in unserem Webinar “Sachbezug 2022 – Eine rechtliche Klarstellung” Steuerberaterin Birgitta Bruder und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Kaul Rede und Antwort.

Steuerberaterin

Birgitta Bruder

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Birgitta Bruder

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Birgitta verfügt über jahrelange Erfahrungen als kaufmännischen Geschäftsführerin im Mittelstand. 

Als Steuerberaterin ist sie eine anerkannte Expertin für das Thema Lohnabrechnung. Sie ist Mitglied im Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer für Fachassistenten Lohn und Gehalt und wird von der Kammer regelmäßig als Schlichterin in Lohnsachverhalten berufen. Mit ihrem Sachverstand berät sie Belonio als Kooperationspartner bei der steuerrechtlichen Optimierung unserer Angebote. Dabei verbindet sie ihre Fachkenntnisse mit den Bedürfnissen der Unternehmen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

christoph kaul

Christoph Kaul

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Christoph hat sein Studium der Rechtswissenschaften in Köln absolviert und war im Referendariat u.a. im Deutschen Bundestag tätig. Er ist seit 2016 als Rechtsanwalt tätig und seit 2020 zertifizierter Wirtschaftsmediator.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Christoph seine Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Christoph vertritt seine Mandanten leidenschaftlich in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Als ausgebildeter Wirtschaftsmediator begleitet er Unternehmen im Konfliktmanagement.

Den Auftakt machte Birgitta Bruder mit einer guten Nachricht: Es gibt heute schon Produkte, die auch 2022 rechtssicher sein werden. Sie lobte die von Belonio entwickelte und im ersten Webinar vorgestellte Bewertungsmatrix und betonte, dass die auf grün gesetzten Lösungen auch in Zukunft rechtssicher sein werden. Klassische Kreditkarten, die als Geldsurrogate gelten, werden jedoch definitiv nicht mehr zulässig sein!

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Als Kernbotschaft machte Brigitta Bruder allen Kollegen ihrer Zunft Mut, sich mit der Materie zu beschäftigen. “Steuerberater weisen erstmal ab: das geht alles nicht! Das ist sehr schade, denn es geht sehr viel – man muss nur Sicherheit reinbringen.”

Danach ging es fachlich ins eingemachte: So erklärte Birgitta Bruder den Knackpunkt des Sachbezugsbewertungsparagraph, nachdem Karten bisher als Sachbezug eingestuft worden sind.

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Mit der Frage nach der steuerrechtlichen Bewertung des Zusätzlichkeitserfordernis war dann auch der Bogen zum Arbeitsrecht gespannt. Während Christoph Kaul später darauf verwies, dass das arbeitsrechtlich eigentlich völlig logisch sei, was eine zusätzliche Leistung ist, machte Birgitta Bruder deutlich, dass bestehender Arbeitslohn erkennbar nicht in Nettoentgelt umgewandelt/ersetzt werden darf. Die Steuerberaterin gab zudem Hinweise, wie der steuerfreie Sachbezug tatsächlich formuliert und ausgestaltet werden sollte.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Kaul griff den Ball auf und erklärte die Zusätzlichkeitserfordernis aus arbeitsrechtlicher Sicht und inwiefern es mit dem Steuerrecht zusammenhängt. Mit dem Satz: “Auf der einen Seite hängen sie eng miteinander zusammen, auf der anderen Seite haben sie nichts miteinander zu tun” machte er deutlich, wie komplex die Thematik ist.

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Dass viele Produkte zum Sachbezug, allen voran die offenen Prepaidkarten, 2022 nicht mehr steuerfrei sein werden, ist durch die Klarstellung des BMF inzwischen bestätigt. Einige Unternehmen schauen sich daher aktuell nach neuen Lösungen um. Was viele nicht wissen: zum Teil müssen sie das auch! Christoph Kaul erklärt, wie wichtig die richtige Kommunikation und Vertragsgestaltung ist. Wurde hier im Vorfeld nicht sauber gearbeitet, kann schnell eine betriebliche Übung vorliegen, sodass ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf den bisher gewährten Sachbezug besteht.

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Zum Abschluss machte Birgitta Bruder noch einmal deutlich, was notwendig ist, um Sicherheit in den Sachbezug zu bekommen: eine positive Anrufungsauskunft. Die Steuerberaterin erklärte, was genau das ist und vor allem, was drin stehen muss. Wie wichtig das ist, zeigt die Praxis: So schildert Birgitta Bruder, dass bei vielen Anbietern, die bereits positive Anrufungsauskünfte erhalten haben, die Prozesse nur unzureichend beschrieben sind. Dies hat zur Folge, dass die Auskünfte bei Betriebsprüfungen angezweifelt werden können!

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Das vollständige Webinar, mit weiteren Informationen darüber, welche Produkte 2022 im Sachbezug nicht mehr rechtssicher sein werden, können Sie kostenlos hier ansehen: Jetzt ansehen

Verpassen Sie auch nicht den dritten Teil der Serie: “Sachbezug 2022 – diese Benefits sind einfach, sicher und attraktiv”. In diesem Webinar erfahren Sie alles, was Sie zum Sachbezug wissen müssen. Dort berichten Kunden, wie einfach die Umstellung auf Belonio ist. Zudem stellen unsere Partner ihre Lösungen für den Sachbezug vor und wie diese Prozesse von Belonio zur einfachen Verwaltung veredelt werden.

Unser Webinar findet am Donnerstag, den 30. September 2021 von 14 Uhr bis 15 Uhr statt.


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Wichtiger Hinweis: Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater!

Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Informationen keine steuerliche Beratung darstellen und den Gang zum Steuerberater nicht ersetzen kann.
Bei den obigen Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung von Belonio. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diesbezüglich steuerrechtlichen Rat einzuholen und ggf. eine Prüfung durch die Finanzverwaltung vornehmen zu lassen.

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Eldo Hell
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