Sachbezug 2022! Sind Sie schon sicher?

Eldo Hell

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Sachbezug 2022! Sind Sie schon sicher?

Die gesetzliche Lage rund um den steuerfreien Sachbezug ändert sich stetig. Bereits im Frühjahr 2019 hat das Finanzministerium erste Änderungen angekündigt, mit denen Gehaltextras in Form von prepaid Kreditkarten nicht mehr steuerfrei sein sollen. Allerdings blieben noch viele Fragen offen. Erst mit seiner Klarstellung vom 13.04.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Sicherheit in die Diskussionen rund um den Sachbezug gebracht. Eine Chronik der Ereignisse und wie Belonio darauf reagierte, finden Sie hier:


Sicherheit im Sachbezug

Fest steht, dass sich viele Unternehmen 2022 beim Sachbezug nach einer sicheren Lösung umsehen müssen. Um zu zeigen, welche Änderungen nötig sind hat Belonio die dreiteilige Webinarreihe zur Sicherheit im Sachbezug ins Leben gerufen.

Im ersten Teil “Sachbezug 2022! Sind Sie schon sicher?” zeigen unsere Experten die von Belonio als Plattformanbieter eigens entwickelte Bewertungsmatrix, nach der Produktanbieter entsprechend der Kriterien „einfach in der Verwaltung, sicher bei der Betriebsprüfung, attraktiv für den Mitarbeiter“ bewertet und an die Plattform angeschlossen bzw. ausgetauscht werden. Es wird deutlich herausgearbeitet, welche Produkte und Prozesse definitiv nicht mehr rechtssicher sein werden, bei welchen weiterhin Klärungsbedarf seitens des Gesetzgebers herrscht und welche Lösungen bereits heute den Standards von morgen entsprechen.


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Nicht mehr nutzbar

Open Loop Karten

Definitiv nicht mehr sicher sein, werden sogenannte Open Loop Karten: Hierbei handelt es sich um klassische Prepaid Master- oder Visa-Karten, die vom Arbeitgeber aufgeladen werden und mit denen man an allen Akzeptanzstellen in Deutschland bezahlen kann.

https://youtu.be/HHZeQplV-XQhttps://youtu.be/rHPswCzcX6c

Nachträgliche Kostenerstattung

Ebenfalls nicht mehr steuerfrei, werden nachträgliche Kostenerstattungen sein. Darunter versteht man vom Mitarbeitenden gezahlte Kosten, die nachträglich erstattet werden (beispielsweise eine Tankrechnung). Aber Achtung: Ein nachträglich erstatteter Essenszuschuss (Essensmarken) fallen im bestimmten Rahmen nicht unter diese Regelung! Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Einzelgutscheine mit Marktplatzcharakter

Einzelgutscheine mit Marktplatzcharakter werden zukünftig auch nicht mehr steuerfrei sein. Das bekannteste Beispiel hierfür ist ein Amazon-Gutschein, der für den Amazon-Marktplatz eingelöst werden kann, auf dem viele verschiedene Anbieter ihre Waren zum Verkauf stellen.

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Unklare Rechtslage

City Cards

Ob und wie genau City Cards 2022 noch rechtssicher für den Sachbezug ausgegeben werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ganz klar! Zwar sind Prepaid Karten –  die nur für einen bestimmten PLZ-Bereich gelten – im Prinzip rechtskonform, wie genau die PLZ-Beschränkung aussehen muss, ist jedoch noch nicht eindeutig definiert.

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Bei diesen Angeboten besteht Klarheit

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Einzelgutschein Monobrand

Definitiv rechtssicher und explizit genannt sind Einzelgutscheine bzw. Monobrand-Gutscheine bestimmter Anbieter und Dienstleistungen.

limited range Karten

Ebenfalls rechtssicher für 2022 sind sogenannte limited range Karten, die ausschließlich für bestimmte Bereiche gelten (z. B. Fashion oder Essen etc.)

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Das vollständige Webinar, mit weiteren Informationen darüber, welche Produkte 2022 im Sachbezug nicht mehr rechtssicher sein werden, können Sie kostenlos hier ansehen: „Sachbezug 2022! Sind Sie schon sicher?“

Verpassen Sie auch nicht den zweiten Teil der Serie: “Sachbezug 2022 – Eine rechtliche Klarstellung” In diesem Webinar erklären unsere Experten aus Steuerrecht und Arbeitsrecht wie Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite sein werden.

Unser Webinar findet am Donnerstag, den 16. September 2021 von 14 Uhr bis 15 Uhr statt.
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Wichtiger Hinweis: Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater!

Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Informationen keine steuerliche Beratung darstellen und den Gang zum Steuerberater nicht ersetzen kann.
Bei den obigen Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung von Belonio. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diesbezüglich steuerrechtlichen Rat einzuholen und ggf. eine Prüfung durch die Finanzverwaltung vornehmen zu lassen.

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