Prämie steuerfrei: Was Sie wissen sollten, um zu sparen

Isabel Dautel
Belonio Benefit-Experte
Frau sieht an ihrem Handy das sie eine steuerfrei Prämie erhalten hat
Inhalt
Whitepaper: Die besten Mitarbeiterbenefits – Von der richtigen Auswahl zu mehr Mitarbeiterbindung

Steuerfreie Prämien bieten Arbeitnehmern eine Möglichkeit, ihr Einkommen zu optimieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Diese Prämien sind beliebt, weil sie nicht als Arbeitslohn gelten und somit nicht versteuert werden müssen. In diesem Artikel erfährst du, welche Prämien steuerfrei sind, welche Arten es gibt und wie man sie steuerfrei erhält.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Prämien steuerfrei: unter bestimmten Vorgaben wie zum Beispiel der Höchstgrenze können Prämien auch steuerfrei sein
  • steuerfreie Prämien sind oft an Leistungen oder Erfolge der Mitarbeitenden geknüpft
  • durch steuerfreie Prämien steigern sich die Mitarbeitermotivation und die steuerlichen Vorteile

Sind alle Prämien steuerfrei?

Nicht alle Prämien sind steuerfreie Prämien. Es gibt jedoch bestimmte Arten von Prämien, die unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Die Steuerbefreiung kann je nach Art der Prämie und den geltenden Vorschriften variieren. Zu diesen gehören Prämien, die in Form von Sonderzahlungen, Sachbezügen oder Zuschüssen ausbezahlt werden und an spezifische Bedingungen gebunden sind. Die Bundesregierung hat Regelungen aufgestellt, die im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt sind. Zum Beispiel gibt es einen Freibetrag, der für bestimmte Arbeitgeberleistungen gilt. Prämien, die innerhalb eines Begünstigungszeitraums ausgehändigt werden, bleiben unter Bedingungen steuerfrei. Eine Steuerbefreiung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die festgelegte Höchstgrenze nicht überschritten wird. Das Bundesfinanzministerium gibt dazu weitere hilfreiche und nützliche Informationen.

Welche Arten gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von steuerfreien Prämien, die Unternehmen nutzen können. Beispiele sind Sachzuwendungen bzw. Sachbezüge, Sonderzahlungen oder Geldleistungen die nicht als Arbeitslohn betrachtet werden. Diese können in Form von Weihnachtsgeld, Prämien für besondere Leistungen oder Beihilfen abgabenfrei gewährt werden. Auch Sachprämien wie Gutscheine oder Geschenke und Zuschüsse wie Altersvorsorge oder Gesundheitsförderung fallen unter steuerfreie Prämien. Ein weiteres bekanntes Beispiel ist die Inflationsausgleichsprämie, die als Sonderzahlung dient. Diese Prämie ist bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei. Auch geldwerte Vorteile, die in Dienstverhältnissen erteilt werden, können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Die verschiedenen Arten bieten Unternehmen die Möglichkeit, die Mitarbeitenden zu motivieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Auch Teilbeträge von Arbeitslohn sind unter bestimmten Umständen steuer- und sozialversicherungsfrei.

So bleibt die Prämie steuerfrei

Damit die Prämien steuerfrei bleiben, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen die festgelegten Grenzen und Bedingungen einhalten und die Lohnabrechnung entsprechend gestalten. Dazu gehört auch, dass die Sonderzahlung innerhalb des Begünstigungszeitraums ausgehändigt wird und die Lohnsteuer, die Sozialabgaben aber auch die Freigrenze und den Freibetrag nicht überschreitet. Die Prämie darf nicht in den regulären Lohn einfließen, um nicht als steuerpflichtig zu gelten und muss als Sachbezug klassifiziert werden. Arbeitgeber sollten die Prämie in der Gehaltsabrechnung korrekt angeben, um Missverständnisse zu vermeiden. Teilbeträge müssen korrekt auf dem Überweisungsträger vermerkt werden, um einen reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

2410 Macht Lohn gluecklich Mockup

Steueroptimierte Benefits

Die Wertschätzung und Motivation mit Steueroptimierten Benefits fördern. Erfahre im kostenlosen Whitepaper mehr über die Vorteile des Benfit Budget und ob Lohn glücklich macht.

Anlass Ideen und Prämienbeispiele

Es gibt einige Anlässe, um steuerfreie Prämien zu vergeben. Zu den Anlässen gehören beispielsweise Belohnungen, Inflationsausgleichsprämie, Jubiläen oder besondere Leistungen. Prämien können entweder einmalig oder regelmäßig gezahlt werden. Sie können an verschiedene Ergebnisse oder Ereignisse knüpfen und so die Motivation, Leistungen und Arbeitsresultate stärken. Des Öfteren können sie auch sozialversicherungsfrei sein.

Beispiele für steuerfreie Prämien sind:

  • Erreichung von definierten Zielen
  • Sachzuwendungen bzw. Sachleistungen
  • ein erfolgreiches Ideenmanagement
  • Wellness- oder Freizeitangebote
  • eine Gesundheitsprämie
  • Geldkarten

Beispielrechnung: Welche steuerlichen Ersparnisse ergeben sich?

Um die steuerlichen Ersparnisse zu berechnen, ist es wichtig, die Einkünfte und die Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Bei einer steuerfreien Prämie, werden im Vergleich zur Auszahlung als Arbeitslohn die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge gespart. Diese Ersparnisse können erheblich sein, besonders wenn die Prämie innerhalb der Freigrenze liegt und in den regulären Lohn nicht integriert wird.

Auszahlung über das EntgeltAuszahlung über Sachbezüge
Arbeitgeberbelastung710 Euro600 Euro
Prämie (Brutto)1 x 600 Euro600 Euro (12 Monate a 50 Euro)
Abzug Steuern- und Sozialabgaben296 Euro
Auszahlung an Mitarbeiter (netto)304 Euro600 Euro

Wann sind Bonuszahlungen steuerfrei?

Bonuszahlungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden. Die Sonderzahlungen sind dann steuerfrei, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Beispielsweise können Boni, die als Inflationsausgleichsprämie bezahlt werden, steuerfrei sein, wenn sie innerhalb der festgelegten Freigrenze liegen und nicht als regulären Arbeitslohn gelten. Die Sozialversicherungsfreiheit sollte beachtet werden, um steuerpflichtige Zahlungen zu vermeiden.

Wie zahlen Arbeitgeber Bonuszahlungen steuerfrei?

Arbeitgeber können Sonderzahlungen, die im Jahr die 600 Euro nicht übersteigen, durch den Sachbezug über mehrere Monate aufgeteilt werden. Unternehmen können so pro Monat bis zu 50 Euro Sachlohn steuerfrei und sozialabgabenfrei an Mitarbeitende nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG auszahlen. Außerdem sollten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört auch, dass die Geldleistungen im Rahmen der Freigrenze und des Höchstbetrags sowie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nicht fällig werden. Lohnabrechnungen sollten klar transparent gestaltet sein, um die steuerliche Behandlung der Prämien zu gewährleisten.

auf der suche nach steuervorteilen

Welcher Benefit passt zu mir?

Jetzt den passenden Benefit über unseren Benefitfinder entdecken.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerfreie Prämie eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen und Mitarbeitende ist. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten einen Leitfaden, der es Arbeitgebern ermöglicht, Prämien in Form von Geld oder Sachleistungen zu gewähren, ohne dass sie steuerlich belastet werden. Die steuerfreien Prämien sind eine attraktive Möglichkeit, um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu belohnen und gleichzeitig die Nettolohnoptimierung zu fördern. Unternehmen sollten jedoch entsprechende Vorgaben des EStG einhalten, um sicherzustellen, dass alle Zahlungen im Rahmen der Steuerbefreiung erfolgen, um so die steuerliche Vorteile komplett auszuschöpfen. Die Inflationsausgleichsprämie ist nur ein Beispiel, die zeigt, wie Arbeitgeber sich selbst und ihren Mitarbeitenden finanziell helfen können

No data was found
Isabel Dautel
Isabel Dautel schreibt als angehende Journalistin für das Journal, wo sie komplexe Themen verständlich aufbereitet. Ihr Fokus liegt darauf, strukturierte Texte zu schaffen, die Leser:innen einen echten Mehrwert bieten.
Jetzt tiefer eintauchen!

Noch mehr HR-Wissen

Whitepaper: Die besten Mitarbeiterbenefits – Von der richtigen Auswahl zu mehr Mitarbeiterbindung