Die Gehaltsumwandlung für ein Fahrrad gewinnt zunehmend an Beliebtheit, insbesondere bei Arbeitnehmern, die umweltbewusster handeln und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen profitieren wollen. Durch die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in einen Sachbezug für ein Fahrrad bzw. Businessbike oder auch Dienstrad können Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige zur Gehaltsumwandlung beim Fahrrad.
Wichtig: Die aktuellen steuerlichen Vorteile für Diensträder (0,25%-Regel bei Gehaltsumwandlung und Steuerfreiheit als Gehaltsextra) gelten für Diensträder, die zwischen 2019 und Ende 2030 erstmals überlassen werden. Diese Befristung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um nachhaltige Mobilität gezielt zu fördern.
Das Wichtigste in Kürze:
- 0,25%-Regel: Nur ein Viertel der UVP wird als Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil herangezogen
- Bis zu 40% Ersparnis durch Gehaltsumwandlung im Vergleich zum Direktkauf
- Zwei Varianten: Gehaltsextra (komplett steuerfrei) oder Gehaltsumwandlung (0,25%-Regel)
- Keine Arbeitsweg-Versteuerung – alle Fahrten sind durch die 0,25%-Regel abgedeckt
- Befristet bis 2030 – Steuervorteile gelten für Diensträder, die bis Ende 2030 überlassen werden
Gehaltsumwandlung Fahrrad: Das Wichtigste auf einen Blick
Die Gehaltsumwandlung für ein Fahrrad ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Arbeitslohns in einen Sachbezug bzw. Gehaltsextra umzuwandeln. Dies geschieht in der Regel nach Absprache mit dem Arbeitgeber durch einen Überlassungsvertrag mit einem Leasinggeber, der das Fahrrad zur Verfügung stellt. Diese Umwandlung kann nicht nur für herkömmliche Fahrräder, sondern auch für Elektrofahrräder erfolgen. Der Arbeitnehmer kann sich nach der Registrierung des Arbeitgebers ein Jobrad wie ein Pedelec nach seiner Wahl aussuchen. Zudem kann er sich auch verschiedene Fachhändler aussuchen. Je nach eigenem Empfinden. Danach wird die monatliche Umwandlungsrate ermittelt. Diese wird dann vom Arbeitslohn des Arbeitgebers abgezogen. In dieser Rate ist die Vollkaskoversicherung, der Diebstahl- und Totalschadenschutz, Reparaturen und regelmäßige Service-Checks integriert. Dann wird auch schon der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des ausgewählten Fahrrads berechnet. Der berechnete geldwerte Vorteil wird dann dem Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert. Durch den Abzug der Umwandlungsrate vor Steuer kann der Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen sparen und profitiert von geringen Betriebsausgaben. Der Arbeitgeber kann außerdem zusätzliche Leistungen übernehmen oder zur monatlichen Rate einen Zuschuss leisten, um den Preisvorteil zu erhöhen.
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Fahrrad Gehaltsumwandlung – Was ist das?
Die Gehaltsumwandlung für ein Fahrrad wird auch als Entgeltumwandlung oder Barlohnumwandlung bezeichnet. Bei der Fahrrad-Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Sachlohn umgewandelt. Dies geschieht in der Regel durch einen Überlassungsvertrag bzw. Leasingvertrag zwischen Leasingnehmer bzw. Leasingnehmerin und Leasinggeber, der die Nutzungsüberlassung regelt. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und Sozialversicherung wird so reduziert. Sie setzt sich aus dem Listenpreis des Fahrrads und den Leasingkosten zusammen. Die Leasingrate hängt von der Laufzeit des Leasingvertrags und dem Neupreis des Dienstfahrrads ab. Arbeitnehmer verzichten während der Leasingdauer auf einen Teil ihres monatlichen Gehalts. Dieser Teil entspricht der Höhe der Leasingrate. Im Gegenzug dazu überlässt der Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen das Dienstrad zur freien Nutzung, also im Geschäftlichen, also auch für Privatfahrten. Ein Vorteil der Gehaltsumwandlung besteht darin, dass der Arbeitnehmer von einer Versteuerung des Arbeitslohns profitiert. Der Bruttolistenpreis des Dienstfahrrads spielt dabei ebenfalls eine wichtige Rolle.
Wie berechnet sich die Umwandlungsrate für das Fahrrad?
Die Umwandlungsrate ist eine Rate, die den Arbeitnehmern monatlich vom Bruttolohn abgezogen wird. Diese Rate setzt sich aus bestimmten Punkten wie der Leasingrate, der Versicherung und den gebuchten Services zusammen. Außerdem wird sie durch den Neupreis des Fahrrads und des Bruttolistenpreises ermittelt. Durch die monatliche Umwandlungsrate kann kein Preisvorteil berechnet werden, da diese erst durch die gesparten Steuern entstehen. Mit einem Job-Rad-Rechner können genaue Ersparnisse schnell berechnet werden. Die genaue Berechnung hängt von den individuellen Rahmenbedingungen und dem Anbieter ab.
Dienstrad Rechner
Hier verwendete Angaben: Steuerklasse 1, keine Kinder, Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung, Nordrhein-Westfalen, 36 Monate Laufzeit.
Lohnsteuerjahr 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Entgeltumwandlung bei Dienstrad-Leasing
Die Entgeltumwandlung bei Dienstrad-Leasing ist die am häufigsten genutzte Form. Das Dienstrad wird hierbei über einen Leasingvertrag bereitgestellt. Der Arbeitnehmer kann das Jobrad sowohl für dienstliche als auch für Privatfahrten nutzen.
Wichtig: Bei der Gehaltsumwandlung ist die Privatnutzung nicht komplett steuerfrei, sondern wird nach der günstigen 0,25%-Regel versteuert. Komplett steuerfrei ist die Privatnutzung nur, wenn der Arbeitgeber das Dienstrad als Gehaltsextra zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt (diese Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030).
Vorteil gegenüber dem Firmenwagen: Anders als beim Dienstwagen entfällt beim Dienstrad die zusätzliche Versteuerung des Arbeitswegs. Die 0,25%-Regelung deckt bereits alle Fahrten – dienstlich wie privat – ab.
Wann lohnt sich die Gehaltsumwandlung beim Leasing
Am meisten lohnt sich die Gehaltsumwandlung beim Fahrrad, wenn die volle Laufzeit von 36 Monaten erfüllt werden kann. Sollte der Vertrag früher beendet werden, fällt die steuerliche Ersparnis geringer aus. Außerdem lohnt es sich insbesondere bei Arbeitnehmern, die viel mit dem Fahrrad zu ihrer Tätigkeitsstätte fahren und von der Steuerfreiheit profitieren möchten. Auch Arbeitgeber profitieren durch die Bereitstellung von Diensträdern, indem sie ihre Attraktivität steigern. Das Dienstrad lohnt sich, da Arbeitnehmer bis zu 40 Prozent im Vergleich zum Direktkauf sparen. Wie viel genau gespart wird, hängt vom Modell des Rades, der Steuerklasse und dem Bruttoentgelt ab. Ein Vorteilsrechner kann dabei eine Hilfe sein.
In bestimmten Arbeitsverhältnissen lohnt es sich nicht, ein Dienstrad-Leasing abzuschließen. Darunter fallen Minijobber, Angestellte im Mindestlohn, befristete Beschäftigte, Praktikanten, Angestellte in Probezeit sowie Auszubildende und Werkstudierende.
Die Entgeltumwandlung wird in einer monatlichen Leasingrate vom Bruttogehalt gezahlt. Dadurch können Steuern gespart werden. Sollte der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, kann noch mehr gespart werden. Außerdem ist das Dienstfahrrad eine gute umweltfreundliche Alternative zum Firmenwagen.
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Fahrrad Gehaltsumwandlung: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Gehaltsumwandlung für ein Fahrrad schafft ein Win-Win für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ein hochwertiges Jobrad zu leasen, ohne hohe Anschaffungskosten zu tragen. Das fördert die individuelle Mobilität, die Gesundheit und das Wohlempfinden der Mitarbeitenden. Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden motivieren, ein umweltfreundliches Verkehrsmittel zu nutzen, was zu einer nachhaltigen Unternehmenskultur führen könnte. Durch die Bereitstellung eines Dienstrads können zudem die Betriebsausgaben gesenkt werden.
Außerdem können die finanziellen Ersparnisse durch die 0,25 % – Regelung bei der Gehaltsumwandlung und weitere zusätzliche steuerliche Vorteile genutzt werden. Nach der abgelaufenen Leasingzeit können Arbeitnehmer entweder ein neues Fahrrad leasen oder durch einen bestimmten Betrag das gewählte Fahrrad kaufen. Ein weiterer Vorteil sind die umfassenden Leistungen wie die Vollkaskoversicherung, die Mobilitätsgarantie oder die papierlose Abwicklung beim Leasing.
Außerdem überzeugt der einfache Ablauf. Nach der Registrierung des Arbeitgebers können Mitarbeitende in einer kurzen Zeit ihr Wunschrad online auswählen und leasen. Die Umsetzung ist also unkompliziert und Arbeitnehmer erhalten ihr Traumrad schnell und bequem. Durch ein Echtzeit-Portal und dementsprechend einen schnellen Service läuft der Ablauf reibungslos ab.
Gehaltsumwandlung Fahrrad im öffentlichen Dienst
Seit 2020 besteht für Angestellte der VKA die Möglichkeit ein persönliches Wunsch-Bike, als Dienstrad zu fahren. Mit der Gehaltsumwandlung für Fahrräder können Angestellte Bestandteile ihres monatlichen Bruttogehalts umwandeln. Das tariflich vereinbarte Bike-Leasing gilt für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Gehaltsumwandlung beim Fahrrad bedeutet weniger Geld in der Sozialkasse. Jedoch gibt es auch positive Folgen wie nachhaltig gesündere Mitarbeiter und einen effektiven Klimaschutz.
Die Entscheidung, das Fahrrad-Leasing anzubieten, liegt beim Arbeitgeber, da es dafür noch keinen Rechtsanspruch vorliegt. Ermöglicht der Arbeitgeber einem Mitarbeiter das Jobrad, muss er dies auch allen Angestellten ermöglichen, um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu erhalten. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung und die Sozialabgaben wird angepasst, was die Nutzung von beispielsweise Pedelecs attraktiver macht. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind, was die Leasingrate und den Arbeitslohn betrifft, ähnlich wie in der Privatwirtschaft.
Gehaltsumwandlung Fahrrad: Rechenbeispiel
Jana würde sich gerne für ihre Arbeit ein Dienstfahrrad zulegen. Nach Absprache mit ihrem Arbeitgeber will sie nun die monatlichen Kosten berechnen.
Ausgangssituation:
- Listenpreis (UVP) des Wunsch-Dienstfahrrads: 2.060 €
- Bruttolohn: 2.000 €
Berechnung des geldwerten Vorteils nach der 0,25%-Regel:
- Viertel der UVP: 2.060 € ÷ 4 = 515 €
- Abrundung auf volle 100 €: 515 € → 500 €
- 1% pro Monat: 500 € × 1% = 5 € monatlicher geldwerter Vorteil
Dieser Betrag von 5 € wird Janas Bruttogehalt hinzugerechnet und ganz normal versteuert. Die tatsächliche Steuerbelastung auf diese 5 € hängt von ihrer Steuerklasse ab – bei Steuerklasse 1 sind das etwa 1,50-2 € zusätzliche Steuerlast pro Monat.
Fazit
Die Gehaltsumwandlung für ein Fahrrad ist eine attraktive Option für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Durch die Umwandlung eines Teils des Arbeitslohns in eine Leasingrate können beide Seiten von finanziellen und steuerlichen Vorteilen profitieren. Insbesondere für Pendler zur Tätigkeitsstätte stellt dieses Gehaltsextra und die Gehaltsumwandlung beim Fahrrad eine sinnvolle und nachhaltige Alternative.