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Betriebsrad: Die nachhaltigere Lösung für Unternehmen

Isabel Dautel
Belonio Benefit-Experte
Der Mann ist mit seinem Betriebsrad unterwegs
Inhalt
Whitepaper: Die besten Mitarbeiterbenefits – Von der richtigen Auswahl zu mehr Mitarbeiterbindung
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Das Betriebsrad oder auch Dienstrad, Firmenfahrrad gewinnt immer mehr an Bedeutung, da immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten. Diese fördert die Gesundheit der Mitarbeiter und trägt zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Betriebsrad.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Betriebsfahrrad kann sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden
  • Die Kosten für das Fahrrad werden über das Entgeltumwandlungsmodell abgerechnet
  • Gebrauchte Zweiräder sind ebenfalls als Betriebsrad möglich (max. 12 Monate alt)
  • Steuerliche Vorteile können durch die Nutzung eines Betriebsrads entstehen
  • Die steuerlichen Vergünstigungen gelten bis Ende 2030
  • Bei Gehaltsumwandlung: 0,25%-Regel (nur Viertel der UVP wird versteuert)
  • Als Gehaltsextra: komplett steuerfrei
  • Anders als beim Firmenwagen: keine zusätzliche Versteuerung des Arbeitswegs

Was ist ein Betriebsrad?

Ein Betriebsrad ist ein Fahrrad, das von Arbeitgebern für seine Mitarbeiter überlassen wird und für Dienst- und Privatnutzung genutzt werden kann. Es kann sich dabei um ein normales Fahrrad oder andere Modelle wie ein Pedelec handeln. Der Arbeitnehmer kann das Fahrrad über eine festgelegte Laufzeit, die im Leasingvertrag festgelegt ist, nutzen. Das Dienstrad wird in der Regel im Rahmen der Gehaltsumwandlung angeboten, wodurch Mitarbeiter von steuerlichen Vorteilen profitieren.

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Wichtig: Die aktuellen steuerlichen Vorteile für Diensträder gelten bis Ende 2030. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um nachhaltige Mobilität zu fördern und gilt für alle Diensträder, die zwischen 2019 und 2030 erstmals überlassen werden.

Wie funktioniert das Betriebsrad?

Das Betriebsrad funktioniert ähnlich wie ein Firmenwagen. Die Überlassung erfolgt in der Regel über ein Leasing-Modell. Zwischen Unternehmen und Leasinganbieter wird dann ein Leasingvertrag abgeschlossen. Der Arbeitnehmer wählt danach sein Wunschrad aus. Die Abrechnung erfolgt meistens über eine Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil vom Lohn in die Nutzung des Dienstrads investiert wird. Ein Vorteil besteht darin, dass der Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlt.

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Unterschied zum normalen Rad?

Ein Unterschied zwischen dem Betriebsrad und dem normalen Fahrrad liegt in der finanziellen und steuerlichen Behandlung. Während ein normales Fahrrad in der Regel privat gekauft wird, können Dienstfahrräder steuerlich begünstigt werden. Der Listenpreis des Fahrrads wird als Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge verwendet, was zu einer Gehaltserhöhung führen kann.

Kommen auch gebrauchte Fahrräder infrage?

In der Regel ist es möglich, auch gebrauchte Zweiräder zu nutzen. Das Gebrauchtrad sollte jedoch jünger als 12 Monate sein. Das Jobrad sollte in einem guten Zustand sein. Ein Vorteil liegt in den geringeren Anschaffungskosten. Durch den geringen Preis reduzieren sich auch Leasing- und Versicherungsraten. Der Geldwerte Vorteil und der Übernahmepreis am Ende der Leasinglaufzeit bemessen sich auf Basis der UVP anstatt des tatsächlichen Kaufpreises. Der Neupreis des Fahrrads spielt dabei eine Rolle, da der Arbeitgeber in der Regel den Listenpreis als Bemessungsgrundlage für steuerliche Behandlung verwendet.

Wann lohnt sich das Betriebsrad?

Die Anschaffung von einem Betriebsrad lohnt sich für Unternehmen, die Wert auf Nachhaltigkeit und Mitarbeiterzufriedenheit legen. Für Arbeitnehmer, die regelmäßig mit dem Fahrrad fahren und das Fahrrad auch für dienstliche Fahrten nutzen wollen, lohnt sich das Dienstrad ebenfalls. Die steuerlichen Vorteile und die Möglichkeit der Privatnutzung machen das Angebot attraktiv. Außerdem fördert es die Gesundheit der Mitarbeiter und ergänzt das betriebliche Gesundheitsmanagement. Außerdem steigert das Dienstfahrrad die Attraktivität des Unternehmens. Unternehmen profitieren zudem auch von steuerlichen Vorteilen und Einsparungen bei den Betriebskosten. Betriebe sparen außerdem bei Sozialversicherungsbeiträgen, da sie Sachbezüge anstatt mehr Geld anbieten. Das Firmenfahrrad ist steuerlich absetzbar, während die Versteuerung bei den Vergünstigungen entfällt. Arbeitgeber profitieren von steuerlichen Vorteilen, die durch die Gehaltsumwandlung entstehen.

Dienstrad Rechner

Monatliche Umwandlungsrate
Tatsächliche Nettobelastung im Monat (36 Monate)
Relative Ersparnis
Hinweis: Die tatsächliche Einsparung ist abhängig von steuerlichen Verhältnissen und kann abweichen. Für eine Überprüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bei der Verwendung des Vorteilsrechners werden keinerlei Nutzerdaten gespeichert oder ausgewertet. Dieser Rechner dient lediglich zur Berechnung des finanziellen Vorteils.

Hier verwendete Angaben: Steuerklasse 1, keine Kinder, Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung, Nordrhein-Westfalen, 36 Monate Laufzeit.
Lohnsteuerjahr 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wie wird ein Betriebsrad abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt in der Regel über die monatliche Leasingrate. Der Leasingnehmer zahlt hierbei einen Teil des Lohns für die Nutzung des Dienstfahrrads. Dies geschieht im Rahmen der Entgeltumwandlung, wodurch der Arbeitnehmer von einem reduzierten Lohn profitiert. Die Abrechnung erfolgt transparent, sodass der Arbeitnehmer jederzeit über die Kosten informiert ist.

Wie wird ein Betriebsrad versteuert?

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wie das Dienstrad bereitgestellt wird:

Variante 1: Dienstrad als Gehaltsextra (steuerfrei)

Überlässt der Arbeitgeber das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist die private Nutzung komplett steuerfrei. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber alle Kosten und es entsteht kein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Diese Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030.

Variante 2: Dienstrad per Gehaltsumwandlung (0,25%-Regel)

Bei der Gehaltsumwandlung wird das Dienstrad als geldwerter Vorteil behandelt und muss versteuert werden. Hier gilt die günstige 0,25%-Regel: Monatlich wird 1% eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) als geldwerter Vorteil angesetzt.

Beispielrechnung:

  • UVP des Fahrrads: 2.400 €
  • Viertel der UVP: 600 € (abgerundet)
  • Geldwerter Vorteil pro Monat: 6 € (1% von 600 €)

Dieser Betrag wird dem Bruttogehalt hinzugerechnet und ganz normal versteuert. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von der individuellen Steuerklasse und dem Steuersatz ab.

Wichtiger Vorteil: Anders als beim Firmenwagen entfällt beim Dienstrad die zusätzliche Versteuerung des Arbeitswegs (0,03%-Regel). Die 0,25%-Regelung deckt bereits alle privaten Fahrten einschließlich des Wegs zur Arbeit ab.

Ausnahme S-Pedelecs: Für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h (S-Pedelecs) gelten die Regelungen für Kraftfahrzeuge. Hier muss der Arbeitsweg zusätzlich versteuert werden.

Was kostet ein Betriebsrad?

Die Kosten für das Betriebsrad variieren je nach Modell und Leasinganbieter. Die Leasingrate kann je nach Bruttolistenpreis und Laufzeit unterschiedlich ausfallen. Eine Preisempfehlung des Herstellers kann helfen, die Kosten besser einzuschätzen.

Was passiert nach Ende der Leasing-Laufzeit?

Was passiert nach Ende der Leasing-Laufzeit?

Nach dem Ende der Leasinglaufzeit (in der Regel 36 Monate) haben Mitarbeiter mehrere Optionen:

Option 1: Dienstrad übernehmen

Das Dienstrad kann zu einem Restwert übernommen werden. Typischerweise liegt dieser bei etwa 17-18% der ursprünglichen UVP.

Beispiel: Bei einem Fahrrad mit 3.000 € UVP beträgt der Übernahmepreis ca. 510-540 €.

Wichtig zur Besteuerung: Das Finanzamt setzt den steuerlichen Restwert nach 36 Monaten pauschal mit 40% der UVP an. Die Differenz zwischen diesem Wert und dem tatsächlichen Übernahmepreis stellt einen geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. In der Regel übernimmt der Leasinganbieter diese Pauschalversteuerung automatisch nach § 37b EStG.

Option 2: Dienstrad zurückgeben

Das Fahrrad wird an den Arbeitgeber oder Leasinggeber zurückgegeben. Es besteht keine Kaufpflicht.

Option 3: Neues Dienstrad leasen

Viele Mitarbeiter geben das alte Rad zurück und wählen ein neues, aktuelles Modell für eine weitere Leasingperiode.

Die konkreten Konditionen und Optionen sollten im Leasingvertrag geregelt sein. Es empfiehlt sich, etwa 12 Wochen vor Leasingende mit dem Leasinganbieter Kontakt aufzunehmen.

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Fazit

Das Betriebsfahrrad stellt eine attraktive Lösung für Unternehmen dar. Es fördert die Gesundheit der Mitarbeiter, bietet steuerliche Vorteile und verbessert das Unternehmensimage. In einer Zeit, in der nachhaltige Mobilität immer wichtiger wird, ist das Firmenfahrrad eine zukunftsorientierte Investition. Mitarbeiter können sich zwischen verschiedenen Modellen wie dem Pedelec entscheiden, um ihr Traumrad zu erhalten. Außerdem ist es eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zum Firmenwagen.

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Isabel Dautel
Isabel Dautel schreibt als angehende Journalistin für das Journal, wo sie komplexe Themen verständlich aufbereitet. Ihr Fokus liegt darauf, strukturierte Texte zu schaffen, die Leser:innen einen echten Mehrwert bieten.

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