Spätestens mit der Inflationsausgleichsprämie haben Beschäftigte erlebt, wie stark eine Prämie wirken kann, wenn sie steuerlich begünstigt ist. Umso größer ist heute die Enttäuschung, wenn auf der Gehaltsabrechnung von der Sonderzahlung weniger übrig bleibt als erwartet. Dieser Artikel erklärt, wie Prämien versteuert werden, welche Kosten auf Arbeitgeberseite entstehen und welche praxistauglichen Alternativen steuerlich günstiger sein können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Geldboni werden dem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt zugerechnet, sodass Prämien versteuert werden müssen.
- Wie Prämien versteuert werden, hängt vom Charakter der Zahlung und ihrer Einordnung in der Lohnabrechnung ab.
- Dass Prämien versteuert werden, beeinflusst nicht nur, wie viel beim Arbeitnehmer ankommt, sondern geht zudem mit höheren Arbeitgeberkosten einher.
- Steuerlich begünstigte Zuschüsse wie der Sachbezug sind Alternativen, die sowohl das Netto der Beschäftigten erhöhen als auch die Lohnnebenkosten geringer halten können.
Was ist eine Prämie?
Im Alltag werden Prämie, Sonder- und Bonuszahlung oft synonym verwendet. Gemeint ist damit eine Zuwendung des Arbeitgebers, die an einen Anlass oder an ein bestimmtes Kriterium geknüpft ist. Für die Besteuerung ist nicht die Bezeichnung entscheidend, sondern der tatsächliche Charakter der Zahlung. Das heißt, es muss danach gefragt werden, ob es sich um Arbeitslohn (Geld- oder Sachleistung) handelt und unter welche steuerlichen Regelungen die Prämienzahlung fällt.
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Typische Bonuszahlungen und Anlässe sind zum Beispiel:
- Projektprämien
- Teamprämien
- Jahresprämien
- Jubiläum Betriebszugehörigkeit
- Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, sofern als separate Sonderzahlung geleistet
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Auch die Auszahlungsform unterscheidet sich stark. Manche Prämien werden einmalig gewährt, andere in Teilbeträgen über mehrere Monate verteilt oder an bestimmte Ereignisse geknüpft. Während Prämien für Arbeitnehmer finanziell entlastend wirken, steht für Arbeitgeber häufig im Vordergrund, Wertschätzung auszudrücken und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.
Anspruch
Prämien sind keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung und damit zunächst eine freiwillige Arbeitgeberleistung. In diesen Fällen können sie jedoch verbindlich werden:
- Vertragliche Regelungen: Die Prämie ist im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zugesagt.
- Betriebliche Übung: Hier kann ein Anspruch entstehen, wenn die Prämie über mehrere Jahre regelmäßig gezahlt wurde. Arbeitgeber versuchen das mitunter zu vermeiden, indem sie vertraglich einen Freiwilligkeitsvorbehalt festhalten.
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Wenn die Prämie nach erkennbaren Kriterien an Beschäftigte in vergleichbarer Lage ausgezahlt wird, dürfen andere Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund ausgeschlossen werden.
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Prämien versteuern
Doch wie werden Prämien versteuert? In den meisten Fällen addieren sie sich zum monatlichen, abgabenpflichtigen Entgelt. Demnach werden Prämien versteuert, weil sie das steuerpflichtige Einkommen erhöhen. Für die Versteuerung ist entscheidend, in welcher Weise die Zahlung in der Lohnabrechnung eingeordnet wird:
1. Prämie als sonstiger Bezug
Wird eine Prämie unregelmäßig oder aus einem bestimmten Anlass geleistet, wird sie in der Lohnabrechnung meist als sonstiger Bezug behandelt. Dadurch wirkt die Abgabenlast im Auszahlungsmonat oft besonders hoch. Der Lohnsteuerbetrag wird dabei nicht einfach nach der monatlichen Tabelle berechnet, sondern häufig über eine Vergleichsrechnung auf Basis des voraussichtlichen Jahreseinkommens ermittelt.
Eckdaten für das vereinfachte, gerundete Beispiel:
- 2.700 Euro Monatsbrutto
- Steuerklasse 1
- gesetzlich versichert
- keine Kirchensteuer
- einmalige Prämie von 1.200 Euro brutto
| Schritt | Berechnung | Ergebnis (€) |
| 1 | Monatsgehalt brutto | 2.700 |
| 2 | Prämie brutto | 1.200 |
| 3 | Jahresbrutto ohne Prämie | 2.700 × 12 = 32.400 |
| 4 | Jahreslohnsteuer ohne Prämie (Beispielwert, gerundet) | 2.760 |
| 5 | Jahresbrutto mit Prämie | 32.400 + 1.200 = 33.600 |
| 6 | Jahreslohnsteuer mit Prämie (Beispielwert, gerundet) | 3.030 |
| 7 | Lohnsteueranteil auf die Prämie | 3.030 – 2.760 = 270 |
| 8 | Prämie nach Lohnsteuer | 1.200 – 270 = 930 |
| 9 | Sozialabgaben auf die Prämie (Mehrbetrag aus der Abrechnung) | 844 – 586 = 258 |
| 10 | Netto-Effekt der Prämie | 930 – 258 = 672 |
2. Prämie als laufender Arbeitslohn
Wird eine Prämie regelmäßig ausgeschüttet, zum Beispiel monatlich oder als laufender variabler Bestandteil, läuft sie wie regulärer Arbeitslohn durch die Abrechnung. Sozial- und Lohnsteuerabgaben werden dann nach den üblichen Monatswerten berechnet. Der Abzug wirkt häufig gleichmäßiger, weil sich die zusätzliche Zahlung nicht in einem einzigen Monat konzentriert.
Das folgende Beispiel rechnet mit denselben Eckdaten wie die oben stehende Rechnung. Doch statt einer Einmalzahlung wird die Prämie über 12 Monate mit jeweils 100 Euro brutto ausgeschüttet.
| Position | Monat ohne Prämie (€) | Monat mit Prämie (€) |
| Bruttolohn | 2.700 | 2.700 |
| Prämie | / | 100 |
| Summe brutto | 2.700 | 2.800 |
| Lohnsteuer und Zuschläge | 230 | 252 |
| Sozialversicherungsbeiträge | 586 | 608 |
| Netto | 1.884 | 1.940 |
| Netto-Effekt des Teilbetrags | 56 | |
| Jahresnettoeffekt (12 Monate) | 672 | |
Im Jahresergebnis fällt der Unterschied zwischen Einmalzahlung und Teilauszahlungen oft geringer aus als im Auszahlungsmonat sichtbar wird. Der größere Hebel liegt meist in der Art der Prämie, also ob es sich um eine Geldleistung oder um eine steuerlich begünstigte Alternative handelt.
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Prämien versteuern: Arbeitgeberkosten
Wenn Prämien versteuert werden, betrifft das nicht nur das Konto der Beschäftigten. Für Arbeitgeber verursacht eine Geldprämie meist zusätzliche Lohnnebenkosten, weil auf den Prämienbetrag in der Regel Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anfallen. Als grobe Faustregel kann mit rund einem Fünftel an zusätzlichen Kosten gerechnet werden, solange die Zahlung noch innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Dieser Wert ergibt sich vereinfacht aus den Arbeitgeberanteilen zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Wie Prämien versteuert werden, ist damit auch aus Arbeitgebersicht relevant. Gleichzeitig gibt es steuerlich begünstigte Alternativen, die das Verhältnis von finanziellen Aufwendungen zu dem Betrag, der bei den Beschäftigten ankommt, häufig deutlich verbessern.
Steuerfreie Prämien
Da Prämien versteuert werden müssen, ist die klassische Geldprämie oft nicht die wirkungsvollste Lösung. Bei Beschäftigten kommt netto häufig weniger an als erwartet, während auf Arbeitgeberseite zusätzliche Lohnnebenkosten entstehen. Genau deshalb sind Sachprämien in der Praxis so attraktiv, denn sie können den finanziellen Effekt für Beschäftigte spürbarer machen und gleichzeitig den Aufwand für Unternehmen besser planbar halten.
Gemeint sind damit Sachbezüge, also Arbeitgeberzuschüsse in Form von Waren oder Dienstleistungen statt einer Geldzahlung. Typische Formen sind Gutscheine und Sachbezugskarten, zum Beispiel für Einkäufe im Alltag oder als Tankgutscheine. Der Vorteil liegt in der steuerlichen Behandlung, denn unter bestimmten Voraussetzungen können solche Zuwendungen steuer- und sozialabgabenfrei sein.
Damit ein Sachbezug steuerlich begünstigt bleibt, muss dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn im bestehenden Dienstverhältnis geleistet werden. Außerdem gilt eine monatliche Freigrenze von 50 Euro, die nicht überschritten werden darf (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).
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Fazit: Wie werden Prämien versteuert?
Prämien sollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen belohnen und motivieren. Entscheidend ist dabei vor allem, wie Prämien versteuert werden. Denn davon hängt ab, wie viel von der Sonderzahlung tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.
Klassische Geldboni erhöhen die abgabenpflichtigen Einkünfte der Belegschaft, sodass diese Prämien versteuert werden müssen. Die oben aufgeführten Rechenbeispiele zeigen, auf welche Weise Prämien versteuert werden und wie hoch die Abgaben ausfallen können.
Richtig umgesetzte Arbeitgeberzuschüsse, z. B. in Form eines Sachbezugs, können hingegen steuer- und sozialversicherungsfrei gestaltet werden. Das erhöht nicht nur die Einkünfte der Beschäftigten, sondern stärkt auch Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung. Gleichzeitig ist die Frage, wie Prämien versteuert werden, auch für Arbeitgeber relevant, weil Geldprämien zusätzliche Lohnnebenkosten verursachen. Steuereffiziente Prämien liegen deshalb im Interesse beider Seiten.