Urlaubsgeld wird in vielen Unternehmen als zusätzliche Zahlung rund um die Urlaubszeit gewährt. Doch in der Regel fällt das Urlaubsgeld netto deutlich geringer aus als erwartet. Genau deshalb zeigt dieser Artikel, welcher Teil des Bonus versteuert wird, wie sich das Urlaubsgeld netto einordnen lässt und welche anderen Mittel Arbeitgeber in Betracht ziehen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Urlaubsgeld lässt sich mit dem Weihnachtsgeld vergleichen und ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
- Ein Anspruch entsteht nur, wenn entsprechende Regelungen vereinbart sind, wie etwa im Rahmen von Tarifverträgen.
- Die Sonderzahlung wird steuerlich wie reguläres Bruttogehalt behandelt, weshalb das Urlaubsgeld netto niedriger ausfällt.
- Für Arbeitgeber kann Urlaubsgeld ein wertschätzender Baustein im Vergütungspaket sein, das durch steueroptimierte Benefits ergänzt werden kann.
Was ist Urlaubsgeld?
Analog zum Weihnachtsgeld ist das Urlaubsgeld eine Sonderzahlung, die den regulären Arbeitslohn ergänzt. Auch wenn es nicht an Urlaubstage gekoppelt ist, wird es häufig zur Urlaubszeit an einem festgelegten Arbeitstag ausgezahlt. Während das Urlaubsgeld für Beschäftigte eine willkommene finanzielle Unterstützung zur Urlaubssaison sein kann, bietet es Unternehmen die Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung zu stärken.
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Gesetzlicher Rahmen: Anspruch und Höhe der Zahlung
Wie beim Weihnachtsgeld besteht auch beim Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Zwar regelt das Bundesurlaubsgesetz zentrale Grundlagen wie den gesetzlichen Urlaubsanspruch oder die Urlaubsabgeltung, Bestimmungen zum Urlaubsgeld sind darin jedoch nicht enthalten. Ob Beschäftigte eine solche Sonderzahlung erhalten, hängt daher von der jeweiligen Branche und dem Arbeitgeber ab. Entsprechend unterschiedlich fällt auch die Höhe des Urlaubsgeldes aus, die meist entweder als fester Betrag oder als prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes festgelegt.
Ob und in welchem Umfang Urlaubsgeld gezahlt wird, richtet sich in der Praxis in erster Linie nach vertraglichen Regelungen. Maßgeblich sind dabei insbesondere Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhalten rund 46,8 Prozent der Tarifbeschäftigten Urlaubsgeld. Zudem zeigen Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung, dass Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben deutlich häufiger Urlaubsgeld erhalten als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung.
Minijob und Urlaubsgeld
Auch Minijobbern kann Urlaubsgeld gewährt werden. Damit das Urlaubsgeld netto nicht deutlich niedriger ausfällt, sollte darauf geachtet werden, die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro monatlich nicht zu überschreiten.
Abgrenzung zum Urlaubsentgelt
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird Urlaubsgeld oft fälschlicherweise mit dem Urlaubsentgelt gleichgesetzt. Mit diesem ist allerdings die Fortzahlung des Arbeitslohns während der Urlaubstage gemeint, wohingegen das Urlaubsgeld als zusätzliche Leistung darüber hinausgeht.
Urlaubsgeld netto: Warum am Ende weniger ankommt
Auf dem Konto fällt das Urlaubsgeld netto meist niedriger aus, als es der Bruttobetrag erwarten lässt. Weil das Urlaubsgeld wie abgabenpflichtiges Einkommen behandelt wird, bleibt es nicht von Abzügen verschont. Urlaubsgeld wird häufig zusätzlich zum Monatsgehalt überwiesen und in der Abrechnung als Einmalzahlung erfasst. Steuerlich gilt es typischerweise als sonstiger Bezug, weshalb die Lohnsteuer nicht einfach wie gewohnt aus der monatlichen Tabelle abgelesen wird, sondern über eine Vergleichsberechnung auf Basis des voraussichtlichen Jahresbruttoeinkommens ermittelt wird. Genau deshalb wirken die Abgaben im Auszahlungsmonat oft deutlich, weil sich die Berechnung an einem rechnerisch höheren Jahreseinkommen orientiert.
Rechenbeispiel: So viel bleibt vom Urlaubsgeld netto übrig
Eine Arbeitnehmerin ist kinderlos und wird in Lohnsteuerklasse I abgerechnet. Der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung liegt bei 2,9 Prozent (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026), während keine Kirchensteuer anfällt. Für das Steuerjahr 2026 liegt ihr Monatsgehalt bei 3.400 Euro brutto. Zusätzlich erhält sie einmalig 1.800 Euro Urlaubsgeld.
| Schritt | Berechnung | Ergebnis (€) |
| 1 | Monatsgehalt brutto | 3.400 |
| 2 | Urlaubsgeld brutto | 1.800 |
| 3 | Jahresbruttogehalt ohne Urlaubsgeld | 3.400 × 12 = 40.800 |
| 4 | Lohnsteuerbetrag ohne Urlaubsgeld (BMF-Rechner) | 4.666 |
| 5 | Jahresbruttogehalt mit Urlaubsgeld | 40.800 + 1.800 = 42.600 |
| 6 | Lohnsteuerbetrag mit Urlaubsgeld (BMF-Rechner) | 5.086 |
| 7 | Lohnsteueranteil auf das Urlaubsgeld | 5.086 – 4.666 = 420 |
| 8 | Urlaubsgeld nach Lohnsteuer | 1.800 – 420 = 1.380 |
Die Differenz zwischen beiden Steuerwerten beträgt 420 Euro. Dieser Betrag entspricht der Lohnsteuer, die in diesem Beispiel auf das Urlaubsgeld entfällt und bei der Auszahlung einbehalten wird. Zusätzlich werden Sozialabgaben abgezogen, etwa für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dadurch fällt das Urlaubsgeld netto am Ende spürbar niedriger aus als der ursprüngliche Bruttobetrag – häufig bleibt in der Praxis etwas mehr als die Hälfte übrig. Zugleich wird sichtbar, warum Urlaubsgeld netto bei gleicher Bruttosumme je nach Steuerklasse und individueller Situation spürbar unterschiedlich ausfallen kann. Für eine genaue Einschätzung kann auch eine Lohnsteuerhilfe dabei unterstützen, die steuerliche Belastung einzuordnen.
Erholungsbeihilfe als ergänzender Urlaubszuschuss
Wie die Beispielrechnung aufzeigt, fällt das Urlaubsgeld netto deutlich geringer aus als der ursprüngliche Bruttobetrag. Wer die Urlaubskasse seiner Beschäftigten zusätzlich unterstützen möchte, kann dafür auch die Erholungsbeihilfe nutzen.
Diese kann vom Arbeitgeber als zweckgebundener Zuschuss zur Erholung gewährt werden und wird steuerlich anders behandelt als klassisches Urlaubsgeld. Eine Pauschalbesteuerung ist möglich, wenn die Zahlung an Urlaub oder eine Erholungsmaßnahme gekoppelt ist und in einem zeitlichen Zusammenhang dazu steht. Innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer dabei pauschal mit 25 Prozent abführen.
Die Höchstbeträge pro Kalenderjahr liegen bei:
- 156 Euro für den einzelnen Beschäftigten
- 104 Euro für den Ehepartner
- 52 Euro je Kind
Weil die Beträge begrenzt sind, eignet sich die Erholungsbeihilfe vor allem als gezielter Zusatz. Korrekt umgesetzt kann sie pauschal besteuert und in der Regel ohne Sozialversicherungsbeiträge gewährt werden, wodurch bei Beschäftigten häufig mehr vom Zuschuss nutzbar bleibt.
Das Urlaubsgeld bleibt gleichzeitig ein relevanter Bonus, da die Beträge in der Praxis meist deutlich höher ausfallen. Trotz Abgaben kann das Urlaubsgeld netto dadurch in Summe den größeren finanziellen Spielraum schaffen, während die Erholungsbeihilfe vor allem dort überzeugt, wo eine zusätzliche Leistung möglichst effizient wirken soll.
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Fazit – Urlaubsgeld netto
Urlaubsgeld dient als wertschätzendes Instrument, um den regulären Arbeitslohn der Mitarbeitenden aufzuwerten. Da es sich jedoch um steuerpflichtiges Einkommen handelt, werden Abgaben fällig – ein Nebeneffekt, durch den vom Urlaubsgeld netto in der Regel grob die Hälfte übrigbleibt. Wie viel Urlaubsgeld netto genau ankommt, kann je nach individuellen Umständen und Steuersatz abweichen. Gerade zur Urlaubssaison bietet die Erholungsbeihilfe einen steuerlich effizienten Weg, Wertschätzung spürbar werden zu lassen.