Minijob-Grenze – Was Sie jetzt wissen müssen
Arbeitnehmer im Minijob an der Kasse, den Minijob-Grenze betrifft.
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Minijob-Grenze – Was Sie jetzt wissen müssen

Arbeitnehmer im Minijob an der Kasse, den Minijob-Grenze betrifft.

Update: Ab 2024 wir die Minijob-Grenze auf 538 Euro erhöht. Wir erklären, wie diese Erhöhung zustande kommt, was der Mindestlohn damit zu tun hat und wie auch der Midijob davon betroffen ist.

In Deutschland arbeiten Millionen von Beschäftigten in einem Minijob oder auch einem Midijob. Sie können sich nun über Neuerungen in diesem Bereich freuen. Was sich alles ändern wird, wie sich die Minijob-Grenzen verschieben und warum es teils auch heftige Kritik an den Beschlüssen gibt, das klären wir hier.

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns war es keine Überraschung, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ankündigte, auch die Minijob-Grenze 2022 anpassen zu wollen. Die Gründe für diese besondere Jobform können ganz unterschiedlich sein, doch letztlich bieten sie gewisse steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile, sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber.

Minijob und Midijob erklärt

Nach den Regelungen für 2023 ist es so, dass im Rahmen eines Minijobs oder fachlich ausgedrückt einer geringfügigen Beschäftigung, monatlich maximal bis zu 520 Euro (Geringfügigkeitsgrenze) regelmäßig verdient werden können und darauf keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Dabei handelt es sich um verschiedene Beschäftigungsarten, die sich vor allem hinsichtlich ihrer Verdienstgrenzen und Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden. Ab 2024 wird dies auf 538 Euro angehoben.
Auch der Arbeitgeber kann die notwendigen Sozialversicherungsabgaben in einem vereinfachten Verfahren entrichten und hat dadurch Vorteile. 

Bei einem Midijob geht es hingegen um etwas höhere Einkünfte, nämlich zwischen 520,01 (538,01 ab 2024) und maximal 2.000 Euro. Diese müssen zwar vom Arbeitnehmer normal versteuert werden, aber auch in diesem Bereich gibt es einen verringerten Satz für die Sozialabgaben, der einen kleinen Vorteil mit sich bringen kann.

MinijobMidijob
Einkommensgrenzebis 01.10.2022 → 450 €ab  01.10.2022 → 520 €ab  01.01.2024 → 538 €bis 01.10.2022 → 1300 €ab  01.10.2022 → 2000 €ab  01.01.2024 → 2000 €
VersicherungspflichtVon der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit. Antrag auf Befreiung der Rentenversicherung möglich.Müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen.
ArbeitgeberkostenTrägt Kosten für Versicherung sowie pauschale Lohnsteuer.Arbeitgeberanteil bleibt konstant, Arbeitnehmeranteil steigt mit zunehmendem Einkommen.
ArbeitsbereicheKönnen sowohl in der Wirtschaft als auch in Privathaushalten ausgeübt werden.Übergangsbereich bzw. Gleitzone zwischen Minijobs und voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die Minijob-Grenze auf einen Blick zusammengefasst.

Unterschiede zwischen Minijob und Midijob

  • Minijob: Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf. Bis 01.10.2022 betrug die Minijob-Grenze 2022 genau 450 Euro. Seitdem wurde die Minijob-Grenze 2023 auf 520 Euro und ab 2024 auf maximal 538 Euro erhöht. Minijobber sind in der Regel von der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit, zahlen aber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung. Beschäftigte können auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden. Die Befreiung gilt für die gesamte Zeit der geringfügig entlohnten Beschäftigung und für alle gleichzeitig ausgeübten anderen geringfügig entlohnten Beschäftigungen. Arbeitgeber tragen die Kosten für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie die pauschale Lohnsteuer. Minijobs können sowohl in der Wirtschaft als auch in Privathaushalten ausgeübt werden.
  • Midijob: Midijobs liegen in einem Übergangsbereich bzw. einer Gleitzone zwischen Minijobs und einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei einem Midijob waren für Beschäftigte bis Oktober 2022 monatliche Verdienste zwischen 450,01 Euro bis 1.300 Euro möglich. Inzwischen wurde die Verdienstgrenze für 2023 angepasst und auf 520,01 bis 2000 Euro erhöht. Für 2024 gilt ein Verdienst ab 538,01 Euro als Midijob. Im Vergleich zum Minijob, müssen Midijobber Beträge zur Kranken-, Pflege, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. Hierbei bleibt der Arbeitgeberanteil konstant, während der Arbeitnehmeranteil mit steigendem Einkommen zunimmt.

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Minijob-Grenze und der Mindestlohn

Bereits Anfang 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigungsformen von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben. In einem nächsten Schritt folgte ab Juli die nächste Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro. Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung standen allerdings Bestrebungen, den Mindestlohn noch früher und deutlicher anzuheben, nämlich auf zwölf euro pro Stunde. Ab dem 01.10.2022 gilt dann die erhöhte Entlohnung. Die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung hat bereits berechnet, dass hiervon rund 8,6 Millionen Menschen profitieren werden.

Die Änderungen zum Oktober letzten Jahres sind also wirklich grundlegend: Zunächst einmal sind ein großer Teil der geringfügig Beschäftigten auch von der Erhöhung des bundeseinheitlichen Mindestlohns betroffen. Dieser erhöhte sich von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Stunde brutto und muss ab dann mindestens pro Stunde auch gezahlt werden – unabhängig von der Branche in der man tätig ist. Natürlich gibt es auch weiterhin Abweichungen und höhere Mindestlöhne in bestimmten Berufen. Diese behalten ihre Gültigkeit.  Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn sogar auf 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf Minijobs

Damit nicht ein großer Teil der Minijobber durch die höhere Bezahlung unbemerkt über die alte Minijob-Grenze von 450 Euro kamen, wurde als zweite Änderung auch noch diese Einkommensgrenze angehoben. Nach Jahren des Stillstands erhöhte sie sich von 450 auf 520 Euro.

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Lag man vorher beispielsweise unter der alten Grenze von 450 Euro und hat dafür pro Stunde immer den vorherigen Mindestlohn von 10,45 Euro verdient, dann musste man für die 450 Euro rund 43 Stunden arbeiten. Würde man nun einfach 43 Stunden weiterhin arbeiten und zwölf euro Stundenlohn erhalten, dann läge man mit 516 Euro über dem alten Grenzbetrag. Dies passierte aber nicht, denn durch die Anpassung durfte der Verdienst 520 euro steuer- und abgabenfrei betragen – ohne, dass Arbeitsstunden verloren gingen. Mit der gleichen Logik wird daher die Minijob-Grenze 2024 auf 538 Euro angehoben.

Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze 2023 auf die neue Minijob-Grenze 2024 von 538 Euro ergeben sich also einige Punkte, die es zu beachten gilt:

  • Mehr Spielraum für Minijobber: Mit der höheren Minijob-Grenze 2024 können Minijobber mehr Stunden arbeiten, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können sie nun weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten.
  • Höherer Verdienst: Die Kombination aus Mindestlohnerhöhung und höheren Minijob-Grenzen ermöglicht es, dass Menschen mehr verdienen können, ohne die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile zu verlieren.

Zusammenfassend bietet die Anpassung der Minijob-Grenze 2023 auf die Minijob-Grenze 2024 in Kombination mit der Mindestlohnerhöhung sowohl für Arbeitgeber als auch für Minijobber Vorteile: Sie ermöglichen eine größere Flexibilität bei der Arbeitszeit und höhere Verdienstmöglichkeiten. 

Warum änderte sich die Minijob-Grenze 2022 

Mit der neuen Minijob-Grenze 2023 wurde die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Aber was steckt hinter dieser Entscheidung? Hier sind die Hauptgründe, die zu dieser Anpassung führten:

  • Anpassung an die Mindestlohnerhöhung: Wie bereits erwähnt, müssen alle Beschäftigte seit Oktober letzten Jahres ein Arbeitsentgelt von mindestens 12 Euro die Stunde erhalten. Um sicherzustellen, dass Minijobber bei gleichen Arbeitsstunden weiterhin ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile behalten können, musste auch die Minijob-Grenze angepasst werden.
  • Inflation und Lebenshaltungskosten: In Zeiten der Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten sorgt die Erhöhung der Minijob-Grenze dafür, dass geringfügig Beschäftigte ihre Kaufkraft beibehalten. 
  • Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Die höhere ermöglicht sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mehr Flexibilität. Minijobber können mehr Stunden arbeiten und damit mehr verdienen, während Arbeitgeber keine Produktivitätseinbußen in Kauf nehmen müssen. 
  • Bessere Integration in den Arbeitsmarkt: Die Anhebung der Minijob-Grenze lässt den Minijob weiterhin attraktiv erscheinen und kann dazu beitragen, Menschen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 

Die Minijob-Grenze 2022 wurde also aus verschiedenen Gründen angehoben, um sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mehr Spielraum und Flexibilität zu bieten. 

Wie oft darf die Minijob-Grenze überschritten werden?

Eine weitere Änderung, die sehr lukrativ für Minijobber sein kann, ist die gesetzlich definierte und festgelegte Regelung zu unvorhersehbaren Überschreitungen der Verdienstgrenzen. Dadurch ist es jetzt erlaubt zwei Monate im Jahr bei anfallender Mehrarbeit bis zu 1.076 Euro im Monat zu verdienen und das ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren. Kommt es beispielsweise bei der Arbeit zu einem krankheitsbedingten Ausfall eines Kollegen oder einer Kollegin und benötigt der Arbeitgeber schnell jemanden, der das ausgleicht, dann könnte man dafür künftig auch als Minijobber einspringen und damit zwangsläufig etwas mehr verdienen. Dies ist zumindest in zwei Monaten im Jahr weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei möglich. Aber Achtung: Urlaubsbedingte Ausfälle sind hiervon ausgenommen, da diese planbar sind.

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Regelungen für unvorhersehbare Überschreitungen der Verdienstgrenzen

Die Minijob-Grenze 2024 liegt bei 538 Euro monatlich. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Überschreitung der Grenze und ein höherer Verdienst aber erlaubt:

  • Unvorhersehbare Überschreitungen: Grundsätzlich dürfen Minijobber die Minijob-Grenze von 538 Euro nicht überschreiten. Allerdings sind gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitungen erlaubt. Diese müssen jedoch in der Regel innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen werden, damit die Beschäftigung weiterhin als Minijob angesehen werden kann. Dazu gehören zum Beispiel:
    • Krankheitsbedingte Mehrbelastung, die zu Mehrstunden führt
    • Saisonale Schwankungen in der Arbeitslast
  • Kurzfristige Beschäftigungen: Bei kurzfristigen Beschäftigungen, die auf 70 Arbeitstage oder drei Monate im Kalenderjahr begrenzt sind, darf ebenfalls mehr verdient werden. Hier geht es darum, dass die Beschäftigung von vornherein auf einen kurzen Zeitraum begrenzt ist und nicht regelmäßig ausgeübt wird.

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Auch Midijobs werden angepasst

Auch bei den sogenannten Midijobs wird die allgemeine Verdienstgrenze angehoben. Diese sind ebenfalls im Bereich der Sozialabgaben bevorzugt, wodurch man als Arbeitnehmer oder als Arbeitnehmerin effektiv etwas weniger Abzüge hat, wenn man in diesem Bereich verdient. Im Rahmen des dritten Corona-Entlastungspakets wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass man die Grenze auf 2.000 Euro brutto anheben möchte, als Entlastung der kleineren Einkommen. Seit dem 1. Januar 2023 wurde die neue Verdienstgrenze von 2.000 Euro gesetzlich fixiert und gilt auch weiterhin.

Kritik an der Minijob-Grenze 

Die Änderungen der Verdienstobergrenze stößt aber nicht nur auf positive Stimmen, sondern es gibt auch massive Kritik seitens der Gewerkschaften. So sprach Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes von einem riesigen Fehler diesbezüglich und auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisierte bereits die erste Anhebung der Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro. Seiner Meinung nach bestehe die Gefahr dadurch, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen. So vorteilhaft Minijobs nämlich auf den ersten Blick aussehen und ein Verdienst ohne Steuerbezug natürlich verführerisch klingt, so machen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Recht gebrauch, von dem Gehalt beispielsweise nicht in die Rentenkasse einzahlen zu müssen. Ebenso fließen keine Zahlung in die Arbeitslosenversicherung. Beides kann also im schlimmsten Fall zu weniger Sozialanspruch und weniger Rentenanspruch im Alter führen. Gerade für Teilzeitbeschäftigte ist aber Armut im Alter ein wichtiges Thema und solche Beschäftigungsformen forcieren das Ganze zusätzlich. So sieht es dann auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und kritisiert: „Geringfügig Beschäftigte brauchen im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld. Auch für die eigene Rente bringen Minijobs nichts, daher muss für sie ausnahmslos die Rentenversicherungspflicht greifen und auch eingeführt werden.“ Der DGB will, dass hier die vollen Sozialversicherungsbeiträge dann durch den Arbeitgeber übernommen werden, sodass man eben die Beschäftigten nicht damit belastet. Auf kurze Sicht können sich aber erst einmal Millionen über einen höheren Mindestlohn freuen. Für die betroffenen Mini- und Midijobber werden die höheren Einkommensgrenzen zumindest kurzfristig betrachtet etwas mehr Verdienst bedeuten und dadurch auch mehr Geld in der Tasche.

Weitere Bedenken sind:

  • Geringe Lohnsteigerungen: Die Anhebung der Minijob-Grenze stellt nur eine geringe Lohnsteigerung für Minijobber dar. Ein Arbeitsentgelt von 538 Euro mag im Vergleich zu 520 Euro zwar eine Verbesserung sein, bleibt aber hinter den allgemeinen Lohnsteigerungen zurück.
  • Prekäre Arbeitsverhältnisse: Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Minijobs prekäre Arbeitsverhältnisse fördern, da sie oft mit geringer sozialer Absicherung und eingeschränkten Arbeitnehmerrechten einhergehen. Die neue Minijob-Grenze könnte diese Situation weiter verschärfen.
  • Mögliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Die Anhebung der Minijob-Grenze könnte dazu führen, dass Arbeitgeber vermehrt Minijobs anbieten, anstatt reguläre Teilzeit- oder Vollzeitstellen zu schaffen. Dies könnte langfristig negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben.
  • Finanzierung der Sozialversicherungen: Da Minijobber keine Lohnnebenkosten zahlen, wird kritisiert, dass die Anhebung der Minijob-Grenze die Finanzierung der Sozialversicherungen schaden könnte. Dies wäre insbesondere problematisch, wenn reguläre Jobs wegfallen und durch Mini- und Midijobs ersetzt werden.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Minijob-Grenze 

Wann tritt die Anhebung der Minijob-Grenze 2024 in Kraft?

Die neue Minijob-Grenze 2024 von 538 Euro ist ab dem 1. Januar 2024 gültig. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Regelungen für Minijobs und Midijobs. 

Wie wirkt sich die neue Minijob-Grenze 2024 auf die Sozialversicherungspflicht aus?

Auch wenn die Minijob-Grenze angehoben wird, bleibt die grundsätzliche Regelung bestehen, dass Minijobber in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich auf Antrag befreien lassen.

Kann ich mehrere Minijobs ausüben, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten? 

Ja, das ist möglich. Allerdings dürfen die Einkünfte aus allen Minijobs zusammen die Minijob-Grenze nicht überschreiten. Andernfalls wird das gesamte Einkommen aus den Minijobs sozialversicherungspflichtig und es können Steuerabzüge anfallen.

Sind weitere Mindestlohn-Erhöhungen geplant?

Die nächste Erhöhung des Mindestlohns wurde bereits beschlossen: Ab dem 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro. Die Minijob-Verdienstgrenze wird dementsprechend auf 556 Euro angepasst.

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