Nachhaltiger Inflationsausgleich: Wie Benefits Unternehmen widerstandsfähiger machen

Justus Hilgering
Belonio Benefit-Experte
Die Belegschaft ist glücklich, da sie durch den Inflationsausgleich unterstützt und wertgeschätzt werden
Inhalt

Auch wenn sich die Inflationsrate etwas entspannt hat, stellt die Sicherung des Lebensunterhalts für viele Arbeitnehmer weiterhin eine Herausforderung dar – dies belegen die Daten des Statistischen Bundesamtes. Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, um in dieser Situation einen effektiven Inflationsausgleich schaffen und die gestiegenen Verbraucherpreise ausgleichen zu können? Dieser Beitrag beleuchtet den Begriff des Inflationsausgleichs, diskutieret verschiedene Lösungsansätze und zeigt auf, warum individualisierte Benefits der richtige Weg sind, um einen nachhaltigen Inflationsausgleich zu gestalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Inflationsprämie ausgelaufen: Die Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitenden bis zu 3.000 Euro sozialabgaben- und steuerfrei (in Teilbeträgen) auszuzahlen, endete 2024.
  • Teure Lohnerhöhungen: Klassische Lohnerhöhungen und einmalige Sonderzahlungen erhöhen die Abgaben der Mitarbeitenden und belasten Unternehmen durch hohe Lohnnebenkosten.
  • Benefits als cleverer Inflationsausgleich: Benefits ermöglichen steuerfreie Zuwendungen ohne Anrechnung zum Bruttolohn und wirken so als effektiver Inflationsausgleich.
  • Geringere Kosten, höhere Wertschätzung: Individualisierte Benefits senken die Arbeitgeberkosten und steigern gleichzeitig die Zufriedenheit und Bindung der Belegschaft.

Inflationsausgleich

Der Begriff Inflationsausgleich beschreibt Mechanismen, die darauf abzielen, dem Kaufkraftverlust entgegenzuwirken, der durch Inflation entsteht. Während auf staatlicher Ebene im Rahmen des Inflationsausgleichs beispielsweise über Rentenanpassungen diskutiert wird, um Rentnern trotz steigender Preise finanzielle Sicherheit zu gewährleisten (zum Beispiel durch eine Rentenerhöhung), stellt sich für Arbeitgeber die Frage, wie sie ihre Arbeitnehmer in Zeiten steigender Preise unterstützen können. Neben staatlichen Maßnahmen wie der temporären Inflationsausgleichsprämie rücken dabei auch andere Instrumente in den Fokus, die einen nachhaltigeren Inflationsausgleich ermöglichen sollen.

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Inflationsprämie: Die Grenzen eines kurzfristigen Inflationsausgleichs

Ausgehend von der Energiekrise führte die Bundesregierung ein umfassendes Entlastungspaket ein, das steigende Lebenshaltungskosten ausgleichen und die Kaufkraft der Bürger steigern sollte. Neben Maßnahmen wie Einmalzahlungen für Studierende und Rentner galt die sogenannte Inflationsausgleichsprämie als ein zentraler Bestandteil dieses Pakets. Dadurch konnten Unternehmen in einem begrenzten Begünstigungszeitraum unabhängig vom jeweiligen Dienstverhältnis eine Prämie bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro, auch in Teilbeträgen, zusätzlich zum Lohn steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Mit dieser Ausgleichszahlung sollten die finanziellen Auswirkungen der hohen Inflationsrate direkt bei Arbeitnehmern abgefedert werden. Rechtlich hat die Bundesregierung diese Prämie im Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verankert. Obwohl die Prämie im Hinblick auf die inflationären Preissteigerungen Unterstützung bot, liegen ihre Limitierungen auf der Hand:

  • Einmalige Prämienzahlungen erzielen keinen nachhaltigen Inflationsausgleich.
  • Die Prämie konnte nur innerhalb des Begünstigungszeitraums ausgezahlt werden, sodass keine langfristigen Bindungseffekte gewährt werden.
  • Als nicht verpflichtende Sonderzahlung konnte die Prämie zu Ungleichbehandlungen führen.

Gehaltserhöhungen und Einmalzahlungen

Eine naheliegende Reaktion auf steigende Preise scheinen reguläre Erhöhungen der Löhne oder die Auszahlung einmaliger Sonderzahlungen zu sein, wie beispielsweise das traditionelle Weihnachtsgeld. Doch diese vermeintlich einfachen Lösungen bergen Nachteile, insbesondere wenn sie als alleinige Ausgleichszahlung für die Inflation dienen sollen. Die wichtigsten Punkte werden im folgenden Video zusammengefasst:

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Hohe Kosten

Für Unternehmen entstehen durch eine Gehaltserhöhung erhebliche Lohnnebenkosten, da neben dem erhöhten Arbeitslohn zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung anfallen. Gleichzeitig erhöhen sich auch für den Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsabgaben, sodass von der Bruttolohnerhöhung auf der Gehaltsabrechnung, die auf dem Lohnkonto ersichtlich wird, längst nicht der volle Betrag ankommt. Auch einmalige Sonderzahlungen wie ein zusätzliches Weihnachtsgeld unterliegen diesen Abzügen. Um über eine Erhöhung des Gehalts eine spürbare Entlastung zu schaffen, müssen Arbeitgeber somit deutlich mehr aufbringen.

Fehlender Bindungseffekt

Bei einer reinen Lohnerhöhung tritt schnell ein Gewöhnungseffekt ein. Die anfängliche Freude über das höhere Gehalt – das oft nur als ein weiterer Posten auf dem digitalen Kontoauszug wahrgenommen wird, ohne dass ein physischer Überweisungsträger noch eine Rolle spielt – verpufft mit der Zeit. Da die Anpassung des Gehalts meist unpersönlich in der monatlichen Lohnabrechnung, die das Lohnkonto detailliert darstellt, erfolgt, fehlt es zudem an einer direkten, wertschätzenden Kommunikation. Eine reine Gehaltssteigerung stellt überdies kein echtes Alleinstellungsmerkmal dar, das einen Arbeitgeber im Wettbewerb um Talente besonders attraktiv macht.

Einseitige monetäre Anpassungen, wie Lohnerhöhungen oder ein einmaliges Weihnachtsgeld, greifen oft zu kurz und verfehlen es, eine nachhaltige Wirkung auf die Zufriedenheit und Bindung der Belegschaft zu erzielen. Es bedarf also Lösungen, die über den reinen Arbeitslohn hinausgehen und sowohl die finanzielle Entlastung der Mitarbeitenden als auch die strategischen Ziele des Unternehmens im Blick behalten.

Inflationsausgleich durch Benefits

Angesichts dieser Grenzen suchen Unternehmen verstärkt nach ganzheitlichen Lösungen, um ihre Mitarbeitenden angesichts hoher Verbraucherpreise zu unterstützen. Eine vielversprechende Alternative bieten Benefits. Diese können ohne Anrechnung zum Bruttolohn abgabenfrei ausgezahlt werden, was zu einem höheren Nettoeinkommen für Arbeitnehmer führt. Währenddessen profitiert der Arbeitgeber von starken Bindungseffekten und Lohnnebenkostenersparnissen. Im Gegensatz zur kurzfristigen Inflationsprämie, die sich nur innerhalb des Begünstigungszeitraums gewähren ließ, ermöglichen Benefits eine kontinuierliche und abgabenfreie Unterstützung. Anders als die oft unpersönliche Gehaltszahlung (verglichen mit dem früheren Überweisungsträger oder der Lohntüte) ermöglichen Benefits eine wertschätzende Form des Inflationsausgleichs.

Individualisierte Benefits für eine starke Mitarbeiterbindung

Ein entscheidender Vorteil von Benefits liegt in ihrer Individualisierbarkeit. Unternehmen sollten darauf achten, ein Benefitangebot zu schnüren, das die tatsächlichen Bedürfnisse der Mitarbeitenden widerspiegelt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die zusätzliche Wählbarkeit der Benefits, um den individuellen Nutzen zu maximieren. Anstatt ein starres Paket anzubieten, können Unternehmen ihren Mitarbeitenden ein Budget an verschiedenen Benefits zur Verfügung stellen, aus dem sie nach ihren persönlichen Präferenzen wählen können. Denn wenn Benefits auf die Lebensweise der Mitarbeitenden abgestimmt sind, fühlen sie sich nicht nur wertgeschätzt, sondern es entsteht auch ein starker Bindungseffekt.

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Lohnerhöhung vs. Benefits

Eine tarifbeschäftigte Person im Baugewerbe kann ihre Benefits frei wählen. Durch ihr Dienstverhältnis verbringt sie ihre Mittagspausen an wechselnden Orten. Dank eines Essenszuschusses kann die Tarifbeschäftigte ihre Mahlzeiten unkompliziert erstattet bekommen. Zusätzlich profitiert sie von einem Sachbezug, den sie flexibel einsetzen kann, beispielsweise als Tankgutschein. Darüber hinaus erhält sie einen Zuschuss zu ihren Internetkosten und zur Kinderbetreuung. Insgesamt ergibt sich daraus ein monatlicher Wert von 150 Euro.

Während bei einer Bruttolohnerhöhung von 150 Euro durchschnittlich nur etwa 81 Euro netto bei der Tarifbeschäftigten ankämen, stellen die 150 Euro an Benefits einen Netto-Vorteil dar:

Grafik zeigt auf, wie Mitarbeitende durch Benefits als Instrument des Inflationsausgleichs profitieren

Plant der Arbeitgeber einen Inflationsausgleich über eine klassische Lohnerhöhung, entstehen monatliche Arbeitgeberkosten von circa 181 Euro. Demgegenüber entstehen für die beschriebenen Benefits lediglich Kosten von etwa 165 Euro – inklusive einer angenommenen Service-Gebühr für eine Benefit-Plattform wie Belonio:

Grafik zeigt den wirtschaftlichen Vorteil für Unternehmen auf, wenn der Inflationsausgleich durch Benefits angestrebt wird

Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass der Inflationsausgleich einen wichtigen Mechanismus angesichts steigender Verbraucherpreise darstellt. Auf staatlicher Ebene wird beispielsweise um Rentenanpassungen diskutiert, die Versorgungsbezieher finanziell absichern sollen. Neben Rentenanpassungen hat die Bundesregierung im Rahmen eines Entlastungspakets die Inflationsausgleichsprämie auf den Weg gebracht. Mit dieser konnten Arbeitgeber ihrer Belegschaft einen Inflationsausgleich – nach Wunsch auch in Teilbeträgen – gewähren. Die Limitierungen der Inflationsprämie, wie die Zeitbegrenzung sowie potenzielle Ungleichbehandlung, zeigen jedoch auf, dass sie nicht als nachhaltiges Instrument aufzufassen ist. Auch klassische Lohnerhöhungen gelten trotz ihrer scheinbaren Einfachheit als wenig effizient.

Eine attraktive Alternative bietet der Inflationsausgleich durch Benefits. Das Beispiel der Tarifbeschäftigten im Baugewerbe verdeutlicht, wie sich Benefits individualisieren lassen, um die Kaufkraft der Mitarbeitenden durch steuerfreie und sozialabgabenfreie Zuschüsse gezielt zu stärken. Im direkten Vergleich zeigt sich, dass die Realisierung des Inflationsausgleichs über Benefits kosteneffizienter ist als über Lohnerhöhungen, da letztere nicht steuerfrei sind und sowohl die Arbeitgeberkosten als auch die Abzüge auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers erhöhen. Benefits stellen somit ein wirkungsvolles Instrument dar, um die steigenden Kosten für die Belegschaft auszugleichen und gleichzeitig Bindungseffekte zu stärken.

Justus Hilgering
Justus Hilgering begeistert sich für Themen rund um Mensch und Gesellschaft – ein Interesse, das ihn zunächst zum Studium der Medienwissenschaften führte. Heute bereitet er komplexe Fragestellungen der HR-Welt verständlich auf und bereichert das Journal mit fundierten Fachbeiträgen.

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