Lohnsteuervorteile nutzen in der Corona-Krise
Kurzarbeitergeld aufstocken, Nettolücken direkt ausgleichen
So kannst du deinen Beschäftigten in 2020 rechtskonform, bequem und sofort helfen, die Lücke im Nettogehalt beim Kurzarbeitergeld zu schließen.
Nutzung von Lohnsteuervorteilen um bei Kurzarbeit das KuG aufzustocken
Durch die Nutzung von Lohnsteuervorteilen kann die Nettolücke beim Arbeitnehmer (maximal 67 % Kurzarbeitergeld) minimiert werden. Arbeitgeber sparen dennoch erhebliche Lohnkosten.
Ihr möchtet KuG einführen und das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufstocken?
Mit dem Belonio-Kurzarbeitergeld-Modell senkt ihr eure Lohnkosten durch das Kurzarbeitergeld, während eure Mitarbeiter dank der Steuervorteile (Benefits) ihr gewohntes Nettogehalt erhalten.
In unserer Webinarreihe mit HR-Experten haben wir in den vergangenen Wochen Webinar zum Thema Kurzarbeit durchgeführt. Experten aus Arbeits-, Steuerrecht und Lohn standen Rede und Antwort. Wir stellen euch die Aufzeichnungen dieser Events kostenfrei zur Verfügung:
25.03. Kurzarbeit beantragen, kommunizieren und kompensieren
02.04. Mitarbeiter in Krisenzeiten mit Benefits belohnen
07.04. Kurzarbeit beantragen, kommunizieren und kompensieren – II
16.04. Mitarbeiterverpflegung in Zeiten von Corona-Home-Office
22.04. Kurzarbeit beantragen, kommunizieren und kompensieren – III
Lohnkosten sparen & Arbeitnehmer vor hohen Nettoeinbußen bewahren
Seit eh und je optimieren wir mit unseren Benefits sowohl Lohnkosten als auch das Nettogehalt von Mitarbeitern. In Zeiten von Kurzarbeit könnt ihr so mit geringem finanziellen und personellen Aufwand eure Mitarbeiter langfristig an euch binden und das Gehalt aufstocken. Zufriedene Mitarbeiter sind leistungsfähige Mitarbeiter.
In der heutigen Corona-Krise 2020 sind viele Arbeitgeber darauf angewiesen auf Kurzarbeit umzustellen um den Arbeitsausfall zu kompensieren und Arbeitnehmer nicht zu entlassen. Viele Beschäftigte sind aktuell von Kürzungen betroffen. Kurzarbeit ist für euch als Unternehmen die Chance, überlebensfähig zu bleiben und die Beschäftigung eurer Mitarbeiter zu sichern. Kurzarbeitergeld bedeutet für eure Mitarbeiter aber auch erhebliche finanzielle Einbußen. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Corona-Pandemie die Voraussetzungen für Kurzarbeit und den Antrag für das KuG bei der Bundesagentur für Arbeit gelockert.
Bei voller Ausschöpfung unseres Benefitpakets könnt ihr in vielen Fällen die Gehaltslücke bei euren Mitarbeitern ausgleichen bzw. das Kurzarbeitergeld kostengünstig und effizient aufstocken. Die Ersparnis bei den Lohnkosten durch die eingeführte Kurzarbeit ist dabei weit höher.
Die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC führt Belonio zwischenzeitlich als „Startup vs Coronavirus“ im Bereich HR auf.
So wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf eure Lohnkosten aus:
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeiter erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.
Mehr zum Kurzarbeitergeld und alle notwendigen Formulare und Merkblätter erhaltet ihr unter www.arbeitsagentur.de
Beispielrechnung für 50 % Kurzarbeitergeld
Das ist Max.
Max ist angestellt und hat ein Kind. Aufgrund der durch das Coronavirus ausgelösten Krise ist auch sein Arbeitgeber betroffen und hat auf 50 Prozent Kurzarbeit umgestellt. Der Beschäftigte erhält nun Kurzarbeitergeld.
Normalerweise zahlt sein Arbeitgeber ihm 2.500 € brutto im Monat – netto bleiben ihm so 1.676 €. Durch den Arbeitsausfall und die Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer nun 214 € weniger auf sein Konto.
Mit Benefits kann sein Arbeitgeber den negativen Netto-Effekt des Kurzarbeitergeldes einfach und kostengünstig ausgleichen:
Beispielrechnung für 100 % Kurzarbeitergeld
Das ist Mia.
Mia ist Angestellte und hat ein Kind. Aufgrund der durch das Coronavirus ausgelösten Krise hat ihr Arbeitgeber 100 % Arbeitsausfall (Kurzarbeit null) das heißt, die Arbeitszeit wird vollständig auf 0 gekürzt. Mia erhält nun bis zu 67 % Kurzarbeitergeld.
Normalerweise verdient sie 2.500 € brutto im Monat – netto bleiben ihr so 1.676 €. Durch die Kurzarbeit und den dadurch bedingten Arbeitsausfall erhält sie nur noch 1.137 € Kurzarbeitergeld auf ihr Konto gezahlt.
Weitere Rechenbeispiele zum Kurzarbeitergeld findest du auch bei unseren Kollegen von Haufe.
Mit Benefits kann ihr Arbeitgeber das Nettogehalt einfach und kostengünstig aufstocken:
Unser Angebot, um euch bei der Einführung von Kurzarbeitergeld zu unterstützen
* Das Besondere an unserem Sonderangebot "KuG":
- günstig: du zahlst nur 3 % des Benefitumsatzes, zuzüglich pauschal 1,50 € in den Bausteinen Job44 & JobLunch
- fair: Kosten entstehen nur bei Ausschüttung der Benefits. Keine Ausschüttung = Keine Kosten!
- einfach: wir stellen alle drei Bausteine pauschal für dich ein, du musst nur Änderungen vornehmen sofern gewünscht
- sparsam: etwa 225,- € Lohnkosten für bis zu rund 200,- € netto für deine Mitarbeiter
- flexibel: das KuG-Paket ist monatlich kündbar und hat keine Mindestlaufzeit
- besonders: wir verzichten bei Nutzung der drei Bausteine auf die Einrichtungsgebühr von 9,90 €
Heute per Klick starten, morgen an eure Mitarbeiter ausschütten.
Mehr zu den Bausteinen, die im KuG-Angebot enthalten sind:
bis zur 44 Euro im Monat steuerfrei für deine Mitarbeiter
6,57 € an bis zu 15 Tagen im Monat
Internetzuschuss [JobInternet]
monatlich bis zu 50,- €
Mit JobInternet kann dein Mitarbeiter auf die besten Internettarife upgraden und somit nicht nur effizienter arbeiten sondern gleichzeitig auch der Familie genug Bandbreite für das Streamen von Netflix, Disney+ und Co ermöglichen.
In deinem Belonio Cockpit legst du als Arbeitgeber mit wenigen Klicks an,
wer was wann erhalten soll. Deine Mitarbeiter erhalten alle Infos rund
um ihre ganz persönlichen Benefits bequem in ihrer Belonio App.
Digital, rechtskonform und übersichtlich. Überzeug dich selbst oder schau dir Erfahrungsberichte erfolgreicher Kunden an.
- Werden bereits ausgeschüttete Benefits bei der Berechnung des KuGs berücksichtigt
- Kann man neue Benefits einführen auch wenn man das Kurzarbeitergeld beantragt?
- Würdest du bestehende Benefits kürzen bei der Einführung des Kurzarbeitergeldes?
- Wie lange braucht ihr von der Beauftragung bis die Benefits bei den Beschäftigten ankommen?
- Was kostet die Einführung von Belonio?
Grundlagen und Allgemeines zum Kurzarbeitergeld (KuG)
Was ist überhaupt Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld?
- Kurzarbeit hilt kurzfristig Personalkosten zu senken
- Kurzarbeitergeld hilft einen Teil des Gehalt-Ausfalls des Mitarbeiters zu kompensieren (bis zu 67 % vom pauschalierten Nettogehalt)
- Ziel ist die Kündigungswahrscheinlichkeit zu reduzieren
- Das Kurzarbeitergeld zahlt wie gewohnt der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer und wird nachträglich von der Bundesagentur für Arbeit erstattet
Welche Besonderheiten hat die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Krise seit dem 19.03. beim KuG beschlossen?
- Rückwirkend ab März 2020 und bis zum 31.12.2020
- Es müssen nur 10% (statt ⅓) im Betrieb betroffen sein
- Es muss kein negativer Arbeitszeit-Saldo durch die Beschäftigten aufgebaut werden
- Auch Leiharbeitnehmer sollten Kurzarbeitergeld beziehen können
- Sozialversicherungsbeiträge werden in vollem Umfang von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt
Welche Voraussetzungen müssen laut SGB III erfüllt sein, um Kurzarbeit zu beantragen?
Die erforderlichen Voraussetzungen sind im SGB III geregelt.
- Erheblicher Arbeitsausfall
- Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen
- Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen
- Anzeige des Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit
Was muss ich als Arbeitgeber tun?
Die häufigsten steuerrechtlichen Fragen
- Müssen alle Arbeitnehmer im Betrieb Ihre Arbeitszeit in derselben Höhe reduzieren?
- Was ist bei Arbeitnehmern mit Umsatzbeteiligung zu beachten?
- Ist das Kurzarbeitergeld für den Arbeitnehmer steuerpflichtiger Lohn?
- Trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für das Kurzarbeitergeld?
- Was ist der Progressionsvorbehalt der KuG Zahlung?
- Was ist das zweistufige Verfahren beim Kurzarbeitergeld?
Die häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen
- Welche zusätzlichen Angebote der Regierung wurden bereits in Anspruch genommen?
- Bestehen die vertrags- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen in den Arbeitsverträgen mit meinen Mitarbeitern?
- Inwiefern müssen Arbeitnehmer-Vertretungen mit eingebunden werden
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber Urlaubssperre in Zeiten von Corona anordnen?
- Ist eine Kündigung während KuG möglich
- Was passiert mit Arbeitnehmer Resturlaub aus 2019?
Wie kommuniziere ich das KuG an meine Mitarbeiter?
- Wie soll ich mich als Arbeitgeber auf die Kommunikation vorbereiten?
- Wie kommuniziere ich diesen Schritt am besten? (direkt/email/aushänge)
- Wie kann ich als Arbeitgeber meine Situation am besten verständlich machen
- Wie kann ich als Arbeitgeber den Mitarbeiter mit seinen Gefühlen am besten abholen?
- Wie kann ich vermeiden, dass ein Ungerechtigkeitsgefühl entsteht?
- Wie kann ich verhindern, dass ein negativer Flurfunk entsteht?
- Was sind die größten Fehler als Chef, die ich bei der Kommunikation machen kann?
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Offene Fragerunde
Wie immer bei unseren Webinaren, haben die Teilnehmer die Möglichkeit, unsere Experten zu befragen.
In unseren beiden Webinaren zum Kurzarbeitgeld wurde dies über 100 x genutzt. Die offene Fragerunde aus dem zweiten Webinar stellen wir euch hier als Aufzeichnung zur Verfügung.
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