Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern Sachbezüge als Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu bieten. Diese Sachbezüge werden jedes Jahr entsprechend der Verbraucherpreisentwicklung angepasst. In diesem Artikel finden Sie Informationen über die Höhe der Sachbezugswerte für das Jahr 2024.
Was sind Sachbezugswerte?
Sachbezugswerte, die Teil des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts sind, werden nicht in Form von Geld, sondern als Naturalleistungen gewährt. Dazu gehören beispielsweise Verpflegung, Kleidung, die Bereitstellung von Wohnraum zu kostenlosen oder vergünstigten Konditionen und Jobtickets.
Die Höhe dieser Sachbezugswerte legt die Bundesregierung jedes Jahr im Voraus fest. Dies gewährleistet, dass Arbeitnehmer, die anstelle von Bargeld Sachbezüge erhalten, angemessen in die Sozialversicherung einzahlen.
Dies ist von Bedeutung, da Arbeitnehmer nur bei einer entsprechenden Beitragszahlung Anspruch auf die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie auf Arbeitsförderung haben. Würden die Sachbezugswerte nicht festgelegt, würde für die Sozialversicherungsbeiträge lediglich der ausgezahlte Lohn berücksichtigt, nicht jedoch die gewährten Sachleistungen.
Mitarbeiterbenefits – Mehr als nur der Sachbezug
Neben den klassischen Sachbezugswerten gibt es noch zahlreichen weitere Möglichkeiten, Mitarbeitende an Ihr Unternehmen zu binden und gleichzeitig Kosten zu sparen. In diesem Handout haben wir für Sie das Wichtigste über Benefits mit Belonio in aller Kürze zusammengefasst.
Wie hoch sind die Sachbezugswerte 2024?
Im November 2023 gab der Bundesrat grünes Licht für die aktualisierten Sachbezugswerte für das Jahr 2024. Diese Werte verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr teilweise eine deutliche Erhöhung. Ursächlich hierfür sind die Inflation und das gegenwärtig hohe Preisniveau in Deutschland.
Voraussichtliche Änderungen aus dem Wachstumschancengesetz
Neben vielen steuerlichen Entlastungen bietet das bereits im November 2023 verabschiedete Wachstumschancengesetz Arbeitgebern weiterhin die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden bestimmte Benefits anzubieten. Die drei wichtigsten sind:
Betriebsveranstaltungen | Freibetrag steigt von 110 € auf 150 € |
Geschenke an Dritte | Abzugsgrenze steigt von 35 € auf 50 € |
Gruppenunfallversicherungen | Höchstgrenze für Pauschalversteuerung(20%) von 100 € Beitrag / Jahr entfällt |
Aber Achtung! Das Gesetz liegt noch im Vermittlungsausschuss und ist noch nicht final in Kraft getreten. Änderungen sind noch möglich.
Weitere Anpassungen 2024
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge steigt der steuer- und abgabenfreie Höchstbetrag auf
3.624 € pro Jahr (bei 302 € pro Monat).
Zudem steigen auch die Sachbezugswerte für den Mahlzeitenzuschuss. Die Sachbezugswerte für Verpflegung beziehen sich dabei auf Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern an Arbeitstagen kostenlos oder zu einem reduzierten Preis zur Verfügung stellen. Seit dem 1. Januar 2024 steigt der Sachbezugswert für arbeitstägliche Mahlzeiten von 3,80 € pro Mahlzeit auf 4,13 €. Damit ist ein Zuschuss von insgesamt 108,45 Euro pro Monat möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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