Vermögensbildung
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Vermögensbildung

Wird ein Teil vom laufenden Einkommen nicht für eine konsumbezogene Verwendung genutzt, wird von Vermögensbildung gesprochen. Neben dem Konsumverzicht kann Vermögen unter anderem durch den Bezug von Einkommen, einer Erbschaft oder einer Schenkung sowie der Anlage in diverse Investitionsmöglichkeiten entstehen.

Die Mittel der Vermögensbildung

Es gibt unterschiedliche Mittel, die die Bildung von Vermögen neben dem Konsumverzicht ermöglichen. Dazu gehören:
  • Wertpapiere wie Aktien, für die ein Kaufvertrag besteht
  • Vermögensbeteiligungen und Sparpläne
  • Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen
  • Bausparverträge
  • Anlage in Immobilien und wohnungswirtschaftliche Aufwendungen

Welche staatlichen Maßnahmen gibt es zur Vermögensbildung?

Im vierten Vermögensbildungsgesetz aus dem Jahr 1984 wurde festgeschrieben, dass die Beteiligung der Mitarbeiter in Bezug auf eine reine Geldvermögensanlage gestärkt werden soll. Dafür wurden unterschiedliche Anlagemöglichkeiten erstellt, die unter anderem einen Begünstigungsrahmen von bis zu 480 Euro haben. Im fünften Vermögensbildungsgesetz wurde im Jahr 1986 ergänzt, dass betriebliche Kapitalbeteiligungen um die außerbetriebliche Komponente ergänzt werden dürfen. So ist es zum Beispiel möglich, Anteile an Beteiligungssondervermögen von bis zu 70 % zu halten. Ferner gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage, die für die Vermögensbildung wichtig ist. Es ist eine Leistung vom Staat, die dem Arbeitnehmer gewährt wird, wenn der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer sogenannte vermögenswirksame Leistungen anlegt. Die Arbeitnehmersparzulage wird dabei vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und kann nach Ablauf einer Sperrfrist ausgezahlt werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Vermögensbildung?

Um eine Förderung für die Vermögensbildung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer das Institut oder das Unternehmen, bei dem er seine vermögenswirksamen Anlagen festsetzen möchte, frei wählen können. Der Arbeitgeber darf somit nicht festlegen, wo der Arbeitnehmer seine Vermögensbildung vornimmt. Er kann Vorschläge erbringen, diese aber nicht fest vorschreiben. Arbeitnehmern muss es losgelöst von der Empfehlung des Arbeitgebers erlaubt sein, frei zu entscheiden, wo er investiert. Nur dann erfolgt eine Förderung für die Vermögensbildung, die die staatliche Seite unterstützt. Die meisten vermögenswirksamen Leistungen, die von staatlicher Seite gewährt werden, sind Prämien – beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage. Die vermögenswirksame Leistung an sich ist jedoch ein steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers und somit ein Arbeitsentgelt in Bezug auf die Sozialversicherung. Sie ist ein Bestandteil vom Lohn und vom Gehalt und wird entsprechend versteuert.

Was ist die private Vermögensbildung?

Neben der Vermögensbildung als Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, privat Vermögensbildung vorzunehmen. Das ist unter anderem durch eine private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge, Fonds, Aktien, aber auch Bargeld möglich. Es ist immer eine Alternative zur staatlichen und beruflichen Vermögensbildung, die nicht vom Staat gefördert wird. Es gibt keine Vorschriften, wie Geld privat angelegt wird. Das langfristige Sparen und die Vermögensbildung im privaten Bereich sind eine reine Privatangelegenheit und frei von staatlicher Unterstützung. Hier ist der Anleger selbst angehalten, sein freies Kapital nach Belieben zu investieren.

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