- Einige Benefit-Angebote auf dem Markt sind definitiv nicht rechtskonform.
- Die neue Regelung in § 8 Abs. 4 EStG stellt klar: nur echte Zusatzleistungen sind steuerbegünstigt.
- Es gibt Benefit-Angebote, die auch 2022 steuerrechtlich sicher sind.
Das BMF Schreiben hat nun Klarheit gebracht, wie Sachbezüge in 2022 steuerrechtlich und arbeitsrechtlich sicher ausgeschüttet werden können. In diesem Webinar erklären unsere Experten aus Steuer- und Arbeitsrecht, wie Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite sein werden.