10 HR Trends 2023: Darauf sollte die Personalabteilung in diesem Jahr achten
HR Trends 2023
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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10 HR Trends 2023: Darauf sollte die Personalabteilung in diesem Jahr achten

HR Trends 2023

Wie in jedem Jahr gibt es auch im Jahr 2023 diverse Änderungen im Bereich HR. Neue Vorschriften, Anordnungen und Grenzwerte nehmen Personaler in die Pflicht, tätig zu werden und Änderungen in ihren Arbeitsabläufen zu berücksichtigen. Auch von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerseite wird auf die Personalabteilung eingewirkt. Flexible Arbeitszeiten und Arbeitsformen, mehr Selbstbestimmung im Job und physisches und psychisches Wohlergehen sind für Fach- und Führungskräfte entscheidend bei der Wahl des Jobs und Arbeitgebers. So sind diese dazu gezwungen, ihr Angebot entsprechend anzupassen, um qualifiziertes Personal anstellen und behalten zu können. In diesem Blogartikel stellen wir Ihnen die HR Trends 2023 vor.

Trend 1: Wohlbefinden

Employee Wellbeing ist in den HR Trends 2023 ein großes Thema. Gerade während der Corona-Pandemie ist die Anzahl an psychischen Erkrankungen enorm gestiegen. Job-Unsicherheit, Isolation und weitere Belastungen haben den Fokus auf die mentale Gesundheit gerückt. Ein richtiger Umgang mit Stress sowie Stressvermeidung seitens des Arbeitgebenden sind mittlerweile von großer Bedeutung. Auch wird weiterhin viel Wert auf die körperliche Gesundheit gelegt. Ergonomie am Arbeitsplatz, ausreichend Bewegung und eine gute Ernährung sind dabei nur einige Beispiele, an die Unternehmen mit Gesundheitsprogrammen anknüpfen können.

Trend 2: Remote Work, Homeoffice & Telearbeit

Flexible Arbeitsmodelle sind auch in diesem Jahr wieder sehr gefragt und zählen somit zu den HR Trends 2023. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Homeoffice oder Hybridarbeit deutlich gestiegen und ein absolutes Muss geworden. Arbeitnehmer sind es nun gewohnt, durch flexibles Arbeiten ihr Berufs- und Privatleben besser unter einen Hut zu bekommen und sich für Amtsgänge und Arzttermine keinen Urlaub mehr nehmen zu müssen. Wer seinen aktuellen oder potenziellen Angestellten diese Möglichkeit nicht bietet, hat verloren. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels haben Arbeitnehmer bei der Auswahl Ihres Jobs und des Unternehmens oft die Wahl.

Homeoffice Pauschale

Steuerpflichtige können ab 2023 pro Arbeitstag im Homeoffice sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Bislang gab es für die Pauschale eine Obergrenze von 600 Euro im Jahr. Ab 2023 liegt diese Grenze nun bei 1.260 Euro.

Abzug für Werbungskosten beim häuslichen Arbeitsplatz

Der Abzug für Werbungskosten in Höhe von 1.260 Euro bleibt zwar gleich, allerdings verschärfen sich die Regulierungen, um den Steuervorteil zu beanspruchen. Der heimische Arbeitsplatz soll nicht mehr nur noch Dreh und Angelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeiten sein, sondern es sollte auch dauerhaft kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Wenn die Bedingungen gegeben sind, dann verrechnet sich der Abzug als pauschal auf das Jahr. Arbeitnehmende müssen somit ihre tatsächlichen Kosten nicht mehr anhand von Belegen nachweisen.

Trend 3: Digitalisierung als Priorität

Die Digitalisierung hat nicht nur im Bereich des Arbeitsplatzes Einzug erhalten. Neben der Digitalisierung arbeitsrelevanter Prozesse bis hin zu komplett papierfreien Büros ist insbesondere in modernen Unternehmen eine gute IT-Infrastruktur vorzufinden. Auch im Bereich des Personalwesens wird es in den HR Trends 2023 noch digitaler. Die Verwendung cloudbasierter HR-Systeme ermöglicht es Personaler:innen, die Angelegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Arbeitszeiterfassung, Gehaltsabrechnungen und Co. noch effizienter zu verwalten.

Trend 4: Mitarbeiterzufriedenheit: Gehalt & Benefits

Steigende Energiepreise, Inflation und Lebenshaltungskosten führen dazu, dass Mitarbeitende entsprechende Gehaltsanpassungen wünschen. Aber auch Unternehmen sind von steigenden Kosten betroffen und eine Gehaltserhöhung des gesamten Personals ist nicht immer tragbar. Um Unternehmen dennoch die Möglichkeit zu geben, ihrem Personal finanziell unter die Arme greifen zu können, hat die Bundesregierung diverse Maßnahmen ins Leben gerufen bzw. überarbeitet. Arbeitgebende sollten sich diese HR Trends 2023 daher unbedingt zu Nutze machen.

HR Trend 2023: Inflation mit Prämie entgegenwirken

Bis zum 31. Dezember 2024 ist es dem Arbeitgebenden möglich, den Mitarbeitenden einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Gehalt auszuschütten. Dieser Beschluss zur Prämie soll die finanziellen Belastungen, die durch die Rekordinflation entstehen, abmildern. Die Auszahlung des freiwilligen Gehaltzuschusses unterliegt dabei einem großen Handlungsspielraum. Es ist Arbeitgebenden selbst überlassen, ob die Prämie als Einmalzahlung oder durch mehrere Teilbeträge an die Mitarbeitenden ausgeschüttet werden. Vorteilhaft bei diesem HR Trend 2023 ist, dass so den Mitarbeitenden brutto wie netto den vollen Gehaltszuschuss erreicht und auch für den Arbeitgebenden keine zusätzlichen Lohnnebenkosten anfallen.

Verpflegung bezuschussen

Der Wert für den Sachbezug wird von der SvEV festgelegt und jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Zu Beginn des Kalenderjahres 2023 ist der Sachbezug für Frühstück bzw. Mittag- oder Abendessen daraufhin wie folgt zu bewerten:

  • Frühstück: 2,00 EUR (+ ca. 9,3 %)
  • Mittagessen: 3,80 EUR (+ca. 6,57 %)
  • Abendessen: 3,80 EUR (+ca. 6,57 %)

Der Sachbezug bleibt weiterhin steuerpflichtig und wird mit einer Pauschalsteuer von 25 % angesetzt. Die steuerfreie Zuschussgrenze von bis zu 3,10 bleibt dabei unverändert. (Wichtig ist, dass die Umstellung auf die maximale Bezuschussungsgrenze von insgesamt 6,90 EUR pro Tag nicht automatisch erfolgt. Arbeitgebende müssen sich aktiv für die Zuschusserhöhung entscheiden.)

Weitere steuerfreie Benefits

Steuerfreie Benefits sind bei Beschäftigten sehr beliebt und daher weiterhin HR Trend 2023. Zu besonderen und persönlichen Ereignissen dürfen Unternehmen steuerfreie Aufmerksamkeiten von bis zu 60 EUR an Arbeitnehmende und deren Angehörigen verschenken. Ab 2023 gilt, dass sich diese dabei einen Haushalt teilen müssen.

Benefits als HR Trend 2023

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Trend 5: Mitarbeiterentwicklung: Talente fördern

Sowohl die persönliche als auch die private Weiterbildung ist für viele Arbeitnehmer ein Grund sich für die Anstellung in einem bestimmten Unternehmen zu entscheiden, dort zu bleiben oder sich anderweitig nach neuen Perspektiven umzusehen. Bietet ein Unternehmen seinem Personal die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln, um das eigene Potenzial voll und ganz auszuschöpfen, fühlt sich dieses wertgeschätzt und belohnt dies mit mehr Motivation, die nicht selten eine höhere Produktivität mit sich bringt. So zählen Kurse, Schulungen und die Teilnahme an Konferenzen und Seminaren zum Ausbau der Fach- und Führungskompetenzen auch in diesem Jahr zu den HR Trends 2023 zu den beliebtesten Mitteln zur Mitarbeiterbindung.

Trend 6: Sinnhafte Tätigkeit

Die Anforderungen von Arbeitnehmenden an ihren Job und Arbeitgebende wachsen immer weiter. Während neben einem fairen Gehalt und einer angemessenen Work-Life-Balance Mitarbeiterbenefits immer gefragter sind, wächst die Liste der Kriterien, anhand derer sich Bewerbende für einen Job bzw. ein Unternehmen entscheiden. Zu den HR Trends 2023 zählt in jedem Fall die Sinnhaftigkeit der eigenen Tätigkeit. Sehe ich den Sinn hinter meinen Aufgaben? Trage ich mit meiner Arbeit zu etwas Größerem bei? In der modernen Arbeitswelt möchten Beschäftigte Freiheiten und ein gewisses Maß an Selbstbestimmtheit und Entscheidungsfreiheit haben, um motiviert und produktiv zu arbeiten.

Trend 7: Daten nutzen und Prozesse optimieren

Im Fokus der HR Trends 2023: People Analytics. Mithilfe der Sammlung und Analyse von Daten können Personaler:innen Personal, Prozesse und weitere Arbeitsbereiche optimieren. Was birgt Verbesserungspotenzial? Was wünschen sich die Mitarbeitenden? Mit der Datensammlung und -analyse lassen sich diverse Unternehmensbereiche von der individuellen Personalentwicklung bis hin zu Umstrukturierungen von Abteilungen erkennen und Maßnahmen ableiten.

Trend 8: Umweltschutz & Nachhaltigkeit im Fokus

In Zeiten des Klimawandels rücken Umweltschutz und Nachhaltig immer weiter in den Vordergrund. Und das nicht nur auf politischer Ebene. Auch Unternehmen sehen sich immer mehr dazu verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten und die eigenen Tätigkeiten bzw. den Büroalltag so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. Dabei geht es nicht nur einfach darum, sich nach außen hin als besonders umweltbewusste darzustellen, sondern diese Werte langfristig und fest in die Unternehmenskultur zu verankern. Zu den HR Trends 2023 gehört daher ein stringentes Ausleben nachhaltiger Strategien in der Unternehmensführung.

Trend 9: Systeme zur Zeiterfassung

Im September 2022 wurde letztlich auch vom Bundesarbeitsgericht die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bestätigt. Unternehmen müssen also Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit festhalten. Wie genau die Feststellung erfolgt, wird ohne Vorgaben dem Arbeitgebenden selbst überlassen. Wichtig ist, dass die alleinige Bereitstellung des Zeiterfassungssystems nicht ausreicht. Zu den HR Trends 2023 zählt daher die Implementierung eines Arbeitszeiterfassungssystem.

Trend 10: Inklusion & Diversity

Weiterhin Thema ist auch der Bereich der Inklusion & Diversity in den HR Trends 2023. Erfahrungen und Umfragen haben ergeben, dass ein vielfältiges Team mit Teammitgliedern mit und ohne Beeinträchtigung und verschiedener Ethnien innovativer und leistungsfähiger ist. Die Aufgabe der HR-Abteilung ist es dabei, für eine reibungslose Integration zu sorgen und diskriminierendes Verhalten von Vorgesetzten oder Kolleg:innen zu erkennen und diesem entgegenzuwirken.

Was sind die Vorteile für den Arbeitgeber?

In erster Linie profitieren Mitarbeitende von den Benefits, die zentraler Bestandteil der HR Trends 2023 sind. Aber was bringt es dem Arbeitgebenden? Wir klären Sie auf!

HR Trends 2023: Das ist in diesem Jahr noch alles neu

Verfallene Resturlaubstage?

Der Europäische Gerichtshof entschied im Oktober 2022, dass der Anspruch auf übrig gebliebenen Urlaub nur dann verjährt, wenn die betroffenen Arbeitnehmenden vorher angemessen über den Verfall hingewiesen worden sind. So ist es einer der HR Trends 2023, dass Personaler künftig alle Mitarbeitenden dazu auffordern müssen, die verbliebenen Urlaubstage einzulösen. Auch ein angemessener Zeitraum zur Urlaubsbeanspruchung muss nach Aufklärung bestehen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab Januar 2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fast nur noch elektronisch über das eAU Verfahren ausgewiesen. Dadurch werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr vom Arbeitnehmenden direkt an den Arbeitgebenden ausgehändigt. Krankenkassen stellen künftig notwendige Daten zur Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung, die anschließend vom Unternehmen abgerufen werden können.

HR Trend 2023: Digitale Übermittlung an Arbeitsagentur

Zeitgleich zum Jahreswechsel besteht müssen alle Bescheinigungen (Arbeits-, EU-Arbeits- und Bescheinigungen über Nebeneinkommen) nur noch elektronisch an die Agentur für Arbeit übermittelt werden. Dies gilt für jedes Unternehmen, unabhängig ihrer Größenordnung und Branche.

Steuer-ID bei elektronischer Lohnbesteuerung

Digitale Lohnsteuerbescheinigungen für alle kommenden Jahre ab 2023 dürfen nur noch mit Angabe der Steuer-Identifikationsnummer an das Finanzamt zugesendet werden. Somit verfällt die Möglichkeit zur Identifizierung von Personen über die eTin.

Hinweisgeberschutz

Voraussichtlich soll Anfang bis Mitte 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Nach den EU-Whistleblower-Richtlinien sind Unternehmen dazu verpflichtet, interne sichere Stelle für Meldungen eingerichtet werden. An diese Kanäle können sich Hinweisgebende wenden, um rechtliche Verstöße ohne Furcht vor Folgen zu melden. Diese Regelung richtet sich an Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und Unternehmen aus der Finanzbranche, unabhängig von ihrer Mitarbeiteranzahl. Wenn die Stelle nicht eingerichtet wird, droht Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro. Die HR Trends 2023 beinhalten daher auch konkrete Handlungsanweisungen an Unternehmen.

Kalte Progression

Um der kalten Progression entgegenzuwirken, werden die Grenzen der Tarifzonen im Einkommenssteuertarif angepasst. Mit diesem HR Trend 2023 kann verhindert werden, dass inflationsbedingte Gehaltserhöhungen nicht wieder durch einen höheren Steuersatz ausgeglichen werden und die durchschnittliche Belastung ansteigt. Die Anpassung der Grenzen begünstigt Selbstständige, Unternehmerinnen und Unternehmer. Folgende Grenzen 2023 werden angehoben:

  • der Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro
  • der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 8.952 Euro
  • der Spitzensteuersatz wird auf das Jahreseinkommen von 62.827 Euro angehoben
  • die Freibetragsgrenze des steuerlichen Solidaritätszuschlages erhöht sich auf 18.130 Euro

Sozialversicherungswerte

Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 wird gemäß der Entwicklung des Einkommens jährlich angepasst. Hier bekommen Sie einen genauen Überblick über die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen 2023 für Ost und West.

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